Algorythmus für die Angleichung der Abiturleistungen

Das Modell für die Angleichung der Abiturleistungen zur Vergabe der Studienplätze über die Bundesländer.

Warte auf Antwort

  • Datum
    6. September 2023
  • Frist
    20. Juni 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da…
An Stiftung für Hochschulzulassung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Algorythmus für die Angleichung der Abiturleistungen [#287764]
Datum
6. September 2023 16:17
An
Stiftung für Hochschulzulassung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Modell für die Angleichung der Abiturleistungen zur Vergabe der Studienplätze über die Bundesländer.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287764/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Algorythmus für die Angleichung der Abiturleistungen“ vom 06.09.20…
An Stiftung für Hochschulzulassung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Algorythmus für die Angleichung der Abiturleistungen [#287764]
Datum
14. Oktober 2023 04:33
An
Stiftung für Hochschulzulassung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Algorythmus für die Angleichung der Abiturleistungen“ vom 06.09.2023 (#287764) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Algorythmus für die Angleichung der Abiturleistungen“ [#287764]
Datum
14. Oktober 2023 04:34
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/287764/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bis heute gar keine Antwort eingegangen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 287764.pdf Anfragenr: 287764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287764/
Stiftung für Hochschulzulassung
Sehr << Antragsteller:in >> wir bedauern sehr, dass wir Ihre Frage noch nicht beantwortet haben. Ihre…
Von
Stiftung für Hochschulzulassung
Betreff
AW: Algorythmus für die Angleichung der Abiturleistungen [#287764]
Datum
16. Oktober 2023 09:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bedauern sehr, dass wir Ihre Frage noch nicht beantwortet haben. Ihre Anfrage ist nun "in Arbeit", die Beantwortung wird leider etwas dauern, da ggfs. noch weitere Fachbereiche zu beteiligen sind. Allgemeine Informationen zum Notenausgleich finden Sie auf den Seiten 4 bis 7 im E-Paper. Dieses Dokument sende ich Ihnen zu. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.10.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Algorythmus für die Angleichung der Abiturleistungen“ [#287764]
Datum
16. Oktober 2023 11:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.10.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.3.-7497/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag vom 06.09.2023 an…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.3.-7497/23 Zugang zum Algorythmus für die Angleichung der Abiturleistungen #287764
Datum
25. Oktober 2023 09:13
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.3.-7497/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag vom 06.09.2023 an die die Stiftung Hochschulzulassung auf Zugang zum Algorythmus für die Angleichung der Abiturleistungen Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 14.10.2023 wenden Sie sich gemäß § 13 Abs.2 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, da Ihnen die auskunftspflichtige Stelle bislang gar keine Antwort erteilt haben soll. Da Sie mit E-Mail vom 16.10.20 eine Zwischenmitteilung erhalten haben, werde ich den Vorgang zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht aufgreifen. Melden Sie sich bitte unter Angabe des o.a. Aktenzeichens erneut, wenn Sie keine weitere Antwort erhalten. Ich werde den Vorgang dann gegenüber der Stiftung Hochschulzulassung aufgreifen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Algorythmus für die Angleichung der Abiturleistungen“ vom 06.09.20…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.3.-7497/23 Zugang zum Algorythmus für die Angleichung der Abiturleistungen #287764 [#287764]
Datum
23. April 2024 08:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Algorythmus für die Angleichung der Abiturleistungen“ vom 06.09.2023 (#287764) wurde bis heute nicht beantwortet. Ich würde ungern das VG Gelsenkirchen in der Sache bemühen wollen. Könnten Sie sich der Vermittlung der Sache bitte annehmen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Aktenzeichen 14-209.2.3.3.-7497/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag vom 06.09.2023…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
14-209.2.3.3.-7497/23 Stiftung Hochschulzulassung auf Zugang zum Algorythmus für die Angleichung der Abiturleistungen #287764
Datum
24. April 2024 14:11
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 14-209.2.3.3.-7497/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag vom 06.09.2023 an die Stiftung Hochschulzulassung auf Zugang zum Algorythmus für die Angleichung der Abiturleistungen #287764 Ihre E-Mail vom 23.04.2024 Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der öffentlichen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stiftung für Hochschulzulassung
Sehr << Antragsteller:in >> ich kümmere mich sofort um eine zügige Beantwortung der noch ausstehenden…
Von
Stiftung für Hochschulzulassung
Betreff
Antrag vom 06.09.2023 auf Zugang zum Algorythmus für die Angleichung der Abiturleistungen #287764
Datum
25. April 2024 16:28
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich kümmere mich sofort um eine zügige Beantwortung der noch ausstehenden Anfrage nach dem IFG. Warum es zu der Verzögerung bei der Beantwortung kam, vermag ich derzeit nicht einzuschätzen, hoffe aber auf rasche Aufklärung. Ich entschuldige mich für die entstandene Verzögerung und komme unaufgefordert auf Sie und Frau Schulte-Zurhausen in cc zu. Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an mich über das Sammelpostfach <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen