AlgPC - Arbeitshilfe
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in verschiedenen Veröffentlichungen (beispielsweise "Handbuch der Leistungssachbearbeitung - SGB II" bei Harald-Thome.de) sind Hinweise auf eine AlgPC-Arbeitshilfe zu finden. Sie gibt Hinweise im SGB II und SGB III.
Bitte senden Sie mir Folgendes per Mail an Frag-den-Staat zu:
"AlgPC - Arbeitshilfe" für das SGB II.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum19. Juni 2022
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22. Juli 2022
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