Alkoholkonsum in Deutschland

Wie hoch ist der allgemeine Alkoholkonsum in Deutschland zwischen 2001 und 2016 in den einzelnen Quartalen (oder Monaten) gewesen? Angabe zur Menge bitte in einer metrischen Einheit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Oktober 2017
  • Frist
    28. November 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch ist der…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alkoholkonsum in Deutschland [#24935]
Datum
17. Oktober 2017 15:48
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch ist der allgemeine Alkoholkonsum in Deutschland zwischen 2001 und 2016 in den einzelnen Quartalen (oder Monaten) gewesen? Angabe zur Menge bitte in einer metrischen Einheit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist eingegangen und wird im Referat Z 17 bearbeitet. Mit freundlichen…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Alkoholkonsum in Deutschland [#24935]
Datum
26. Oktober 2017 16:26
Status
Warte auf Antwort
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10,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist eingegangen und wird im Referat Z 17 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundesministerium für Gesundheit
Z 17 - 53 Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen gewünschten Daten werden vom Bundesministerium für Gesundheit …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Alkoholkonsum in Deutschland [#24935]
Datum
27. Oktober 2017 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Z 17 - 53 Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen gewünschten Daten werden vom Bundesministerium für Gesundheit nicht erhoben und liegen daher nicht vor. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht allerdings jährlich den annähernden Verbrauch alkoholischer Getränke in Deutschland je Einwohner und stellt die Zahlen öffentlich zur Verfügung. Aktuelle, ausführliche Zahlenreihen finden sich in der Publikation: "Finanzen und Steuern, Arbeitsunterlage zu den Verbrauchsteuerstatistiken, Zeitreihe für die Berichtsjahre 2007 bis 2016"; erschienen am 23. Mai 2017. Die Artikelnummer lautet: 5791001167004. Die Zeitreihe ist im Internet frei zugänglich. Die Seite mit den Angaben zum Verbrauch alkoholischer Getränke in Deutschland ist beigefügt. Außerdem weise ich auf den vor kurzem veröffentlichten Alkoholatlas hin, der über folgende Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/sonstVeroeffentlichungen/Alkoholatlas-Deutschland-2017_Doppelseiten.pdf Darin sind auch weitere Quellen genannt. Mit freundlichen Grüßen