Alle Adressen der von Überwachungskameras am Alten Messplatz erfassten Liegenschaften

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Adressen (Straße, Hausnummer) aller von den Überwachungskameras am Alten Messplatz erfassten Liegenschaften, falls zutreffend insbesondere in Mittelstraße, Max-Joseph-Straße, Lange Rötterstraße, Käfertaler Straße, Schafweide, Schimperstraße, Waldhofstraße, Am Messplatz, Langstraße, Dammstraße, Brückenstraße, Neckarpromenade.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Dezember 2018
  • Frist
    18. Januar 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Adressen (Straße, H…
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle Adressen der von Überwachungskameras am Alten Messplatz erfassten Liegenschaften [#35253]
Datum
19. Dezember 2018 23:10
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Adressen (Straße, Hausnummer) aller von den Überwachungskameras am Alten Messplatz erfassten Liegenschaften, falls zutreffend insbesondere in Mittelstraße, Max-Joseph-Straße, Lange Rötterstraße, Käfertaler Straße, Schafweide, Schimperstraße, Waldhofstraße, Am Messplatz, Langstraße, Dammstraße, Brückenstraße, Neckarpromenade. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Mannheim
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer u. a. Anfrage vom 19. Dezember 2018. …
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Betreff
AW: Alle Adressen der von Überwachungskameras am Alten Messplatz erfassten Liegenschaften [#35253]
Datum
20. Dezember 2018 08:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer u. a. Anfrage vom 19. Dezember 2018. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alle Adressen der von Überwachungskameras am A…
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alle Adressen der von Überwachungskameras am Alten Messplatz erfassten Liegenschaften [#35253]
Datum
19. Januar 2019 01:42
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alle Adressen der von Überwachungskameras am Alten Messplatz erfassten Liegenschaften“ vom 19.12.2018 (#35253) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Mannheim
Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg hier: "Übermittlung aller Adressen der vo…
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg hier: "Übermittlung aller Adressen der von Überwachungskameras am Alten Messplatz erfassten Liegenschaften" / Ihr Schreiben vom 19.12.2018
Datum
22. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem Antrag vom 19.12.2018 begehren Sie die Übermittlung der Adressen (Straße, Hausnummer) aller von den Überwachungskameras am Alten Messplatz erfassten Liegenschaften, falls zutreffend insbesondere in Mittelstraße, Max-Joseph-Straße, Lange Rötterstraße, Käfertaler Straße, Schafweide, Schimperstraße, Waldhofstraße, Am Messplatz, Langstraße, Dammstraße, Brückenstraße, Neckarpromenade. Bei Ihrem Antrag berufenen Sie sich auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG BW) und verweisen auf § 1 Abs. 2 des LIFG BW als Anspruchsnorm für einen Zugang zu amtlichen Informationen. Ihrem Antrag entsprechend Übersende Ich Ihnen die beigefügte Aufnahme des Alten Messplatzes. Auf dieser ist der mittels Videokameras überwachte Bereich gekennzeichnet. Die angrenzenden, von der Videoüberwachung ausgenommenen Straßen können Sie ebenfalls der Aufnahme entnehmen. Ergänzend teilen wir Ihnen mit, dass die Verteilung der Kameras eine Beobachtung des gesamten Bereiches des alten Messplatzes ermöglicht. Jede Kamera wurde so konfigurlert, dass eine Ausrichtung ihres Sichtfeldes über den relevanten Bereich hinaus nicht möglich ist. Dies wird beispielsweise durch eine Neigung des Sichtfeldes bei statischen Kameras oder durch eine Verpixelung bei schwenk- und zoombaren Kameras gewährleistet. Durch die vorgenannten technischen Vorrichtungen wird sichergestellt, dass außerhalb des Überwachungsraums die Sozialsphäre des einzelnen gewahrt bleibt, eine Identifzierbarkeit einzelner Personen unmöglich ist. Höchstpersönliche Lebensbereiche werden von der Videoüberwachung grundsätzlich nicht erfasst. Der von Ihnen erbetene Informationszugang ergeht gemäß § 10 Abs. 3 S. 1 LIFG BW gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Polizeipräsidium Mannheim erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Polizeipräsidium Mannheim, Behördliche Datenschutzbeauftragte, L 6, 1, 68161 Mannheim einzulegen. Schließlich weise ich darauf hin, dass Sie sich nach § 12 Abs. 2 LIFG BW auch an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information wenden können.
<< Anfragesteller:in >>
(per Fax) Widerspruch / Ihr Zeichen: PP MA 0221.4 Herr _______ Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Bescheid v…
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
(per Fax) Widerspruch / Ihr Zeichen: PP MA 0221.4 Herr _______
Datum
25. Januar 2019
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Bescheid vom 22.01.2019 gewähren Sie mir zwar eine Auskunft, jedoch nicht in der von mir erwarteten Form. Ich bat um eine Adressliste betroffener Liegenschaften bestehend aus Straßennamen und Hausnummer. Um den Vorgang zu erleichtern füge ich eine Tabelle an, die per Markierung im entsprechenden Feld unkompliziert auszufüllen ist. Ich bitte hierbei darauf zu achten, dass mit Betroffenheit grundsätzlich jede Erfassung durch die Kameras gemeint ist, auch wenn nachträglich verpixelt wird. Eine eventuelle Verpixelung kann, wenn gewünscht, im Kommentarfeld Erwähnung finden. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Mannheim
Bescheid des PP Mannheim vom 22.01.2019 / Ihr Widerspruch vom 25.01.2019 /hier: Anhörung Ihr Antrag nach dem Lande…
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid des PP Mannheim vom 22.01.2019 / Ihr Widerspruch vom 25.01.2019 /hier: Anhörung
Datum
6. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg "Überrmittlung aller Adressen der von Überwachungskameras am Alten Messplatz erfassten Liegenschaften" vom 19.12.2019 Bescheid des PP Mannheim vom 22.01.2019 Ihr Widerspruch vom 25.01.2019 hier: Anhörung Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Widerspruch ist am 25.01.2019 beim Polizeipräsidium Mannheim eingegangen. Das Widerspruchsverfahren wird hier unter dem Aktenzeichen LIFG-02/2019 geführt. Nach einer ersten summarischer Prüfung der Sach- und Aktenlage beabsichtigen wir, Ihnen keine weitergehenden Informationen als den Ihnen bereits übersandten zur Verfügung zu stellen. Dem Polizeipräsidium Mannheim liegen die von Ihnen begehrten Adressen der Liegenschaften, die sich im schützenswerten Bereich befinden, nicht vor. Dieser schützenswerte Bereich ist grundsätzlich von einer Beobachtung ausgeschlossen, was durch eine Neigung des Sichtfeldes bei statischen Kameras und durch eine Verpixelung bei schwenk- und zoombaren Kameras gewährleistet wird. Wollte man nun in den geschützten Bereich Einsicht nehmen, um die von Ihnen angeforderten Informationen zu erhalten, würde dies dem Grundsatz der Zweckbindung bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Grundsätzlich dürfen Daten nur für den Zweck weiterverarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Verhindert werden soll eine Verwendung dieser Daten zu anderen als den gesetzlich vorgesehenen Zwecken und insbesondere die Zusammenführung von Daten zu abweichenden Zwecken. Nur bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen nach § 23 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 Polizeigesetz Baden-Württemberg, wenn andernfalls die Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person gefährdet oder erheblich erschwert würde, können nach richterlicher Anordnung die Verpixelung für einen privaten, schützenswerten Bereich aufgehoben und dort Bildaufnahmen angefertigt werden. Wir möchten Ihnen hiermit nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 21.02.2019 einräumen, schriftlich Ihre Widerspruchsbegründung zu ergänzen oder Ihren Widerspruch schriftlich zurückzuziehen. Nach Ablauf der gesetzten Frist wird über den Widerspruch nach derzeitiger Sach- und Aktenlage zu entscheiden sein. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass eine formelle Widerspruchsbescheidung seinerseits gebührenpflichtig ist, sofern Ihr Widerspruch ganz oder teilweise zurückgewiesen wird. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne unter der obengenannten Telefonnummer zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: LIFG-02/2019 [#35253] Sehr geehrte Damen und Herren, bei meiner Informationsfreiheitsanfrage „Alle A…
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Zeichen: LIFG-02/2019 [#35253]
Datum
16. Februar 2019 14:22
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bei meiner Informationsfreiheitsanfrage „Alle Adressen der von Überwachungskameras am Alten Messplatz erfassten Liegenschaften“ vom 19.12.2018 (#35253) haben Sie mir eine Frist zur Stellungnahme bis zum 21.02.2019 eingeräumt. Ich möchte Sie bitten, mir vor der gebührenpflichtigen Bescheidung eine Fristverlängerung bis zum 21.03.2019 zu gewähren. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 35253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Zeichen: LIFG-02/2019 [#35253] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alle Ad…
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Zeichen: LIFG-02/2019 [#35253]
Datum
11. März 2019 11:11
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alle Adressen der von Überwachungskameras am Alten Messplatz erfassten Liegenschaften“ vom 19.12.2018 (#35253) ziehe ich nach ausführlicher Rücksprache mit der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>