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Alle Aktenzeichen in Ihrer Behoerde betr. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen von booking.com

Alle Aktenzeichen in Ihrer Behoerde betr. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen von booking.com

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. November 2022
  • Frist
    31. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle Aktenzeichen in Ihrer Behoerde betr. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen von booking.com [#264283]
Datum
28. November 2022 22:40
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Aktenzeichen in Ihrer Behoerde betr. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen von booking.com
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264283/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 28. November 2022 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 28. November 2022
Datum
1. Dezember 2022 17:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 1391.235 veraktet. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Die elektronische Schlagwort-Suche in unserem Vorgangsverwaltungssystem hat ergeben, dass zu booking.com bei uns 42 Vorgänge existieren. Die beantragte Offenlegung der entsprechenden Aktenzeichen ist nach § 16 IFG gebührenpflichtig. Für eine "einfache schriftliche Auskunft" wäre eine Gebühr zwischen 5 € und 100 € zu erheben (vgl. Tarifstelle 1004 a) Ziff. 2 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung - VGebO). Für die Zusammenfassung der Aktenzeichen und die Versendung an Sie würden ca. 20 Minuten benötigt. Da der Stundensatz für die tätige Person laut Senatsverwaltung für Finanzen 78,24 € beträgt, würde die entsprechend anteilig zu berechnende Gebühr für Sie 26,08 € betragen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung, ob Sie die - gebührenpflichtige - Offenlegung der Aktenzeichen wünschen. Das IFG ist zusammen mit den Gebührenvorschriften abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 28. November 2022 [#264283] Sehr << Anrede >> ich habe Ihre Nachricht zur Kenntni…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 28. November 2022 [#264283]
Datum
1. Dezember 2022 20:15
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe Ihre Nachricht zur Kenntnis genommen, wundere mich, dass Ihre Behoerde f. eine einfache, mit wenigen Klicks beantwortbare, informationsfreiheitsrechtlich dem Grundsatz nach kostenfreie Auskunft 20 Minuten Arbeitszeit angeben und f. lediglich 20 Minuten - anders als andere Landesbehoerden f. Datenschutz und Informationsfreiheit sogar im Falle von 30-minuetigen Bearbeitungszeiten - Geld verlangen. Ich beantrage Akteneinsicht in die Pruef- und Sachakte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264283/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Unsere Kommunikation von gestern Sehr << Antragsteller:in >> meine Nachricht an Sie enthielt auch den…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Unsere Kommunikation von gestern
Datum
2. Dezember 2022 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> meine Nachricht an Sie enthielt auch den Hinweis auf die hiesigen landesrechtlichen Grundlagen, nach denen die Offenlegung von Informationen im Land Berlin grundsätzlich gebührenpflichtig ist. Die u. U. abweichende Handhabung durch andere Informationsfreiheitsbeauftragte, die hierfür die eigenen Rechtsgrundlagen anzuwenden haben, ändert daran nichts. Da der Aufwand für die Zusammenstellung der Aktenzeichen aber (durch Hinzuziehung technischen Sachverstands) in der Tat weniger Aufwand verursacht hat als zuvor von mir (als Juristin) angenommen, übersenden wir Ihnen beigefügt und gebührenfrei die gewünschten Aktenzeichen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
1391.235, AW: Unsere Kommunikation von gestern [#264283] Sehr << Anrede >> vielen Dank. Mit freundli…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
1391.235, AW: Unsere Kommunikation von gestern [#264283]
Datum
2. Dezember 2022 14:52
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264283/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.