alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Bundeszentrale für politische Bildung in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form

alle derzeit gültigen

- internen Geschäftsanweisungen

- Dienstanweisungen

- Arbeitshilfen

- Leitfäden

der Bundeszentrale für politische Bildung in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.

und bitte:

Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen

- internen Geschäftsanweisungen

- Dienstanweisungen

- Arbeitshilfen

- Leitfäden

der Bundeszentrale für politische Bildung in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. August 2014
  • Frist
    23. September 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle derzeit gül…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Bundeszentrale für politische Bildung in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form [#7226]
Datum
22. August 2014 22:54
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden der Bundeszentrale für politische Bildung in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form. und bitte: Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden der Bundeszentrale für politische Bildung in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für politische Bildung
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz/ IFG Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,   Ihre IFG-Anfrage ist am …
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz/ IFG
Datum
1. September 2014 10:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,   Ihre IFG-Anfrage ist am 22. August 2014 in der Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb eingegangen. Derzeit beschäftigt sich die zuständige Stabsstelle Kommunikation mit Ihrer Anfrage, für deren Beantwortung gemäß § 7 Abs. 5 IFG eine Frist von einem Monat (22.09.2014) zur Verfügung steht. Wir sind bemüht, Ihnen so schnell wie möglich weiterzuhelfen.   Sollte die Auskunft gebührenpflichtig sein, werde ich Sie vorab informieren. Sollte eine elektronische Übersendung nicht möglich sein, würden zumindest Auslagen für die Kopierkosten und das Porto entstehen.   Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentrale für politische Bildung
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22. August 2014 - Wahl-O-Mat Positionspapiere der Bundeszentrale …
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22. August 2014 - Wahl-O-Mat
Datum
4. September 2014 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Positionspapiere der Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb zum Wahl-O-Mat   Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,   nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich kann dieser mit dem Begriff »Positionspapier« nichts anfangen.   Ich bitte Sie deshalb, Ihre Anfrage zu konkretisieren und darzulegen, was Sie mit dem Begriff meinen.   Mit freundlichen Grüßen

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Bundeszentrale für politische Bildung
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22. August 2014 - Geschäftsanweisungen etc. Interne Geschäftsanwe…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22. August 2014 - Geschäftsanweisungen etc.
Datum
4. September 2014 14:48
Status
Interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden der Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb zuzüglich Übersicht/ Aufstellung   Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,   Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes beantworten wir wie folgt:   Geschäftsanweisungen Hierzu übersende ich Ihnen die derzeit gültige Geschäftsordnung der bpb als PDF-Datei. Außerdem finden Sie auf unserer Homepage den neuen Jahresbericht 2012/2013 (unter http://www.bpb.de/shop/buecher/einzelpublikationen/188703/jahresbericht-2012-2013 <http://www.bpb.de/shop/buecher/einzelpublikationen/188703/jahresbericht-2012-2013> ), der Ihnen einen Überblick über die Schwerpunktthemen und Angebote der bpb gibt sowie die Grundlagen ihrer Arbeit und ihre Organisationsstruktur darstellt.   Dienstanweisungen Bei der Dienstanweisung handelt es sich um einen verbindlichen Arbeitsauftrag an einzelne Mitarbeiter/innen. Die Dienstanweisung leitet sich aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers her und bedarf für deren Verbindlichkeit nicht der Schriftform. Somit sind alle mündlichen, elektronischen und schriftlichen Arbeitsaufträge an alle Mitarbeiter/innen aller Vorgesetzten einschließlich des Präsidenten der bpb Dienstanweisungen. Ihre Frage kann deshalb nicht beantwortet werden.   Arbeitshilfen Jede/r Mitarbeiter/in der bpb kann sich für ihren/seinen Arbeitsbereich Arbeitshilfen erstellen, um sich wiederkehrende und komplexe Arbeitsabläufe zu vereinfachen und zu erleichtern. Welche dies im Einzelnen sind, ist nicht bekannt, so dass auch diese Frage nicht beantwortet werden kann. Sollten Sie darüber hinausgehende Arbeitshilfen meinen, verweise ich auf die Homepage der bpb.   Leitfäden Auf der Homepage der bpb gibt es zahlreiche Leitfäden. Aus der Geschäftsordnung lässt sich entnehmen, dass viele Geschäftsprozesse durch Hausmitteilungen, Verordnungen etc. zusätzlich geregelt sind. Hierunter fallen auch Leitfäden anderer Behörden, an die sich die bpb im Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeit zu richten hat. Eine Übermittlung dieser Dateien kann nicht im Rahmen einer einfachen Anfrage erfolgen. Hierzu bedarf es einer zeitintensiven Überprüfung, die mindestens zwei bis vier Arbeitstage umfassen würde und mit Gebühren verbunden wäre.   Dies bezieht sich auch auf Ihre Übersicht/ Aufstellung, die es in keiner Form gibt und die erst gefertigt werden müsste.   Ich bitte deshalb um Mitteilung, ob Ihre IFG-Anfrage hiermit beantwortet ist oder ob Sie gegen Gebühren eine weitere Informationsherausgabe wünschen.   Mit freundlichen Grüßen