alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Kommunalverwaltung Jüchen in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form


alle derzeit gültigen

- internen Geschäftsanweisungen

- Dienstanweisungen

- Arbeitshilfen

- Leitfäden

der Kommunalverwaltung Jüchen in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.

und bitte:

Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen

- internen Geschäftsanweisungen

- Dienstanweisungen

- Arbeitshilfen

- Leitfäden

der Kommunalverwaltung Jüchen in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. April 2014
  • Frist
    13. Mai 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Jüchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Kommunalverwaltung Jüchen in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form [#6212]
Datum
10. April 2014 22:12
An
Kommunalverwaltung Jüchen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden der Kommunalverwaltung Jüchen in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form. und bitte: Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden der Kommunalverwaltung Jüchen in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "alle derzeit gültigen internen Geschäftsa…
An Kommunalverwaltung Jüchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Kommunalverwaltung Jüchen in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form [#6212]
Datum
13. Mai 2014 17:44
An
Kommunalverwaltung Jüchen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Kommunalverwaltung Jüchen in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form" vom 10.04.2014 (#6212) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Jüchen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 10.04.20…
Von
Kommunalverwaltung Jüchen
Betreff
Antwort: alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Kommunalverwaltung Jüchen in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form [#6212]
Datum
14. Mai 2014 11:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 10.04.2014 habe ich erhalten. Sie bitten um Zusendung aller derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden der Kommunalverwaltung Jüchen in elektronischer - ersatzweise in gedruckter - Form. Leider ist es mir nicht möglich, Ihnen die gewünschten Unterlagen in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Bitte teilen Sie mir mit, ob ich Ihnen Kopien der angeforderten Unterlagen zusenden soll. Nach § 11 IFG NRW in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW werden hierfür Auslagen erhoben (0,10 bis 0,15 Euro pro Kopie). Falls Sie dies wünschen, möchte ich Sie bitten, mir Ihre zustellungsfähige Adresse mitzuteilen. Die Höhe der Kosten kann ich nicht abschätzen, da es eine Vielzahl von internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden etc. gibt, deren Gesamtseitenzahl bisher noch nicht gezählt wurde. Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen