alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form

zunächst:

Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2014
  • Frist
    14. Juni 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: zunächst: E…
An Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form [#6418]
Datum
13. Mai 2014 18:50
An
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
zunächst: Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir haben Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz erhalten. …
Von
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Betreff
WG: alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form [#6418]
Datum
15. Mai 2014 10:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir haben Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz erhalten. Sobald wir die Anfrage geprüft haben, werden wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Struktur- und Genehmigun…
Von
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Betreff
alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in elektronischer - er-satzweise in gedruckter- Form [#6418]
Datum
22. Mai 2014 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bezugnehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass für unsere Behörde folgende Dienst- und Handlungsanweisungen gelten: - E-Mail/PC-Fax - Internet/Intranet/Extranet - Kraftfahrdienst - Mobile Endgeräte - Datenschutz - Mitarbeitergespräch - für den Einsatz der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz in Schadensfällen und Gefahrenlagen - Anwendungshinweise zum LIFG - Handlungsanweisung Nachrufe - Handlungsanweisung Pfortendienst Des Weiteren darf ich Sie darauf hinweisen, dass bei Anfragen, die über einen einfachen Umfang hinausgehen, gemäß § 13 LIFG Rheinland-Pfalz, Gebühren und Auslagen fällig werden können. Leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem gestellten IFG-Antrag an unsere Behörde weitergeleitet. Senden Sie uns diese bitte noch zu. Mit freundlichen Grüßen