alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Universität Münster in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form

Anfrage an: Universität Münster

alle derzeit gültigen

- internen Geschäftsanweisungen

- Dienstanweisungen

- Arbeitshilfen

- Leitfäden

der Universität Münster in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.

und bitte:

Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen

- internen Geschäftsanweisungen

- Dienstanweisungen

- Arbeitshilfen

- Leitfäden

der Universität Münster in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. April 2014
  • Frist
    6. Mai 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Universität Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Universität Münster in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form [#6135]
Datum
2. April 2014 17:11
An
Universität Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden der Universität Münster in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form. und bitte: Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden der Universität Münster in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "alle derzeit gültigen internen Geschäftsa…
An Universität Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Universität Münster in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form [#6135]
Datum
6. Mai 2014 16:11
An
Universität Münster
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Universität Münster in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form" vom 02.04.2014 (#6135) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisher…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Universität Münster in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form" [#6135]
Datum
1. Juni 2014 23:25
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6135 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. I Ich habe zu meinem Antrag (bisher) keine Antwort erhalten. Ich habe zu meinem Antrag (bisher) keine Eingangsbestätigung erhalten. Ich habe zu meinem Antrag (bisher) keine sonstigen Zwischenmitteilungen erhalten. Ich habe zu meinem Antrag (bisher) keine sonstigen Mitteilungen erhalten. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.06.2014 wird hiermit bestätigt. -------------------------------------------------…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Universität Münster in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form" [#6135]
Datum
2. Juni 2014 14:37
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.06.2014 wird hiermit bestätigt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de ----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG NRW Ref. 4 - Düsseldorf, den 27.06.2014 Frau Koslik…
Ref. 4 - Düsseldorf, den 27.06.2014 Frau Koslik Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.1.11-1855/14 Betreff: Ihre E-Mail vom 01.06.2014 1. Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 4 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de\metanavi_Kontakt\key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de> P Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob Sie diese E-Mail ausdrucken!
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 01.06.2014, Aktenzeichen: 49.2.3.1.11-1855/14 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 01.06.2014, Aktenzeichen: 49.2.3.1.11-1855/14
Datum
7. Juli 2014 11:36
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Zugang zu allen derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Universität Münster Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bitte um Nachsicht, dass ich erst jetzt zu einer Rückäußerung komme. Die weitere Bearbeitung der Angelegenheit hat sich unangemessen verzögert, wofür ich um Entschuldigung bitte. Sie wenden sich gem. § 13 IFG NRW an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, da Ihnen die Universität Münster Ihren Antrag vom 02.04.2014 auf Zusendung aller Aushänge im Gebäude der Universität Münster im pdf-Format o.ä. nicht geantwortet haben soll. Hierzu nehme ich wie folgt Stellung: Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 IFG NRW muss der Informationsantrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Hiernach müssen einzelne Fälle oder Vorgänge bezeichnet werden, in deren Zusammenhang Informationen vorhanden sein sollen. Einer Begründung des Informationsantrages bedarf es nicht. Auch ein rechtliches oder berechtigtes Interesse ist nicht nachzuweisen. Die Informationsfreiheit wird als Bürgerrecht allein um ihrer selbst Willen gewährt (LT-Drs. 13/1311 S. 10). Demzufolge ist der Antragsteller/ die Antragstellerin im Sinne des IFG NRW nicht verpflichtet, den Zweck seines/ihres Informationsbegehrens darzulegen. Sie haben einen Antrag auf Zugang zu allen derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Universität Münster beantragt. Dieser Antrag ist jedoch nicht hinreichend bestimmt, da es in den unterschiedlichsten Bereichen der Universität Münster gültige interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen geben dürfte. Ich sehe daher keinen Anlass, den Vorgang gegenüber der öffentlichen Stelle aufzugreifen und hoffe dennoch, Ihnen mit diesen Ausführungen zum IFG NRW weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisher…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Universität Münster in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form" [#6135]
Datum
10. Juli 2014 22:10
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6135 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Eine Antwort des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen auf eine Vermittlungsanfrage meinerseits über die Plattform www.fragdenstaat.de ersetzt nicht eine direkte Antwort der Behörde auf meinen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG. Ich habe zu meinem Antrag (bisher) keine Antwort erhalten. Ich habe zu meinem Antrag (bisher) keine Eingangsbestätigung erhalten. Ich habe zu meinem Antrag (bisher) keine sonstigen Zwischenmitteilungen erhalten. Ich habe zu meinem Antrag (bisher) keine sonstigen Mitteilungen erhalten. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.