alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden des Geschäftsbereich 3 Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam in ....

alle derzeit gültigen

- internen Geschäftsanweisungen

- Dienstanweisungen

- Arbeitshilfen

- Leitfäden

des Geschäftsbereich 3 Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam in elektronischer Form.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. August 2014
  • Frist
    5. September 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden des Geschäftsbereich 3 Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam in .... [#6872]
Datum
4. August 2014 21:06
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden des Geschäftsbereich 3 Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümme…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden des Geschäftsbereich 3 Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam in .... [#6872] (Eingang
Datum
4. August 2014 21:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
lle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden des Gesc…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
lle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden des Geschäftsbereich 3 Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam [#6872]
Datum
5. September 2014 18:06
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden des Geschäftsbereich 3 Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam in ...." vom 04.08.2014 (#6872) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadtverwaltung Potsdam
Ihre Anfrage von 04.08.2014 (6872) Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, interne Anweisungen können leider nicht h…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Ihre Anfrage von 04.08.2014 (6872)
Datum
12. September 2014 06:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, interne Anweisungen können leider nicht herausgegeben werden. Sämtliche öffentlichen Anweisungen finden Sie in den Amtsblättern der Landeshauptstadt Potsdam. Bitte schauen Sie unter www.potsdam.de nach. Landeshauptstadt Potsdam Der Oberbürgermeister FB Soziales und Gesundheit - Servicebereich - 14461 Potsdam Tel. 0331 289-2053 Fax: 0331 289-2052 <<E-Mail-Adresse>> http://www.potsdam.de