Alle Dienstanweisungen, Geschäftsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Verfügungen und vergleichbare Dokumente zur Beurteilung, Ahndung bzw. Überwachung des Verkehrs

Anfrage an: Stadt Wuppertal

Alle Dokumente, die im Zusammenhang mit der Beurteilung, Ahndung bzw. Überwachung des Verkehrs stehen. Nicht übersandt werden sollen Dokumente, die sich ausschließlich auf konkrete Fälle beziehen.

In der Regel (vermutlich aber nicht immer) tragen die gemeinten Dokumente eines der folgenden Worte im Titel: Dienstanweisung, Geschäftsanweisung, Arbeitsanweisung oder Verfügung.

Es sollen alle Dokumente bzw. Fassungen seit dem Jahr 2010 übersendet werden. Sollte die aktuelle Fassung eines Dokumentes vor dem Jahr 2010 erstellt worden sein, so soll diese ebenfalls übersendet werden.

Insbesondere aber nicht ausschließlich gemeint sind folgende Dokumente:

1. Die „Dienst- und Geschäftsanweisung für die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs“
2. Die „Arbeitsanweisung zum Abschleppen ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge“
3. Die "Überwachungspraxis bei Parkverstößen ohne Verkehrsbehinderung auf Gehwegen"
4. Die "Dienstanweisung für Kraftfahrzeugführer städtischer Fahrzeuge"

Eine Bearbeitung dieser Anfrage in Teilschritten ist ausdrücklich erwünscht. Es soll nicht gewartet werden, bis alle angefragten Dokumente versandbereit sind. Stattdessen sollen die einzelnen Dokumente so schnell wie möglich versandt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Juni 2022
  • Frist
    2. August 2022
  • 0 Follower:innen
Dieter Hofmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Wuppertal Details
Von
Dieter Hofmann
Betreff
Alle Dienstanweisungen, Geschäftsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Verfügungen und vergleichbare Dokumente zur Beurteilung, Ahndung bzw. Überwachung des Verkehrs [#252405]
Datum
30. Juni 2022 09:59
An
Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente, die im Zusammenhang mit der Beurteilung, Ahndung bzw. Überwachung des Verkehrs stehen. Nicht übersandt werden sollen Dokumente, die sich ausschließlich auf konkrete Fälle beziehen. In der Regel (vermutlich aber nicht immer) tragen die gemeinten Dokumente eines der folgenden Worte im Titel: Dienstanweisung, Geschäftsanweisung, Arbeitsanweisung oder Verfügung. Es sollen alle Dokumente bzw. Fassungen seit dem Jahr 2010 übersendet werden. Sollte die aktuelle Fassung eines Dokumentes vor dem Jahr 2010 erstellt worden sein, so soll diese ebenfalls übersendet werden. Insbesondere aber nicht ausschließlich gemeint sind folgende Dokumente: 1. Die „Dienst- und Geschäftsanweisung für die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs“ 2. Die „Arbeitsanweisung zum Abschleppen ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge“ 3. Die "Überwachungspraxis bei Parkverstößen ohne Verkehrsbehinderung auf Gehwegen" 4. Die "Dienstanweisung für Kraftfahrzeugführer städtischer Fahrzeuge" Eine Bearbeitung dieser Anfrage in Teilschritten ist ausdrücklich erwünscht. Es soll nicht gewartet werden, bis alle angefragten Dokumente versandbereit sind. Stattdessen sollen die einzelnen Dokumente so schnell wie möglich versandt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dieter Hofmann Anfragenr: 252405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252405/ Postanschrift Dieter Hofmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dieter Hofmann

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Dieter Hofmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alle Dienstanweisungen, Geschäftsanweisungen, …
An Stadt Wuppertal Details
Von
Dieter Hofmann
Betreff
AW: Alle Dienstanweisungen, Geschäftsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Verfügungen und vergleichbare Dokumente zur Beurteilung, Ahndung bzw. Überwachung des Verkehrs [#252405]
Datum
2. August 2022 05:05
An
Stadt Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alle Dienstanweisungen, Geschäftsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Verfügungen und vergleichbare Dokumente zur Beurteilung, Ahndung bzw. Überwachung des Verkehrs“ vom 30.06.2022 (#252405) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dieter Hofmann