Alle Dokumente zur Entscheidung des Käufers für den Flughafen Hahn

Alle Dokumente die zur Entscheidung des Käufers des Flughafen Hahn gehören.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. September 2016
  • Frist
    18. Oktober 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle Dokumente zur Entscheidung des Käufers für den Flughafen Hahn [#17863]
Datum
15. September 2016 18:05
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente die zur Entscheidung des Käufers des Flughafen Hahn gehören.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in per Email vom 15. September 2016 haben Sie auf Grundlage des rheinland-pfälzischen Tra…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Alle Dokumente zur Entscheidung des Käufers für den Flughafen Hahn [#17863]
Datum
16. September 2016 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in per Email vom 15. September 2016 haben Sie auf Grundlage des rheinland-pfälzischen Transparenzgesetzes (LTranspG) um die Übersendung aller Dokumente gebeten, die zur Entscheidung des Käufers des Flughafen Hahn gehören. Ziel des LTranspG ist es, das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen umfassend, das heißt ohne Darlegung eines Interesses und außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, zu gewähren und dabei gleichzeitig die berechtigten öffentlichen Interessen und die Interessen privater Dritter zu schützen. Zu den gewünschten Informationen ist darauf hinzuweisen, dass Minister Roger Lewentz zwischenzeitlich die Einrichtung einer eigenen Informationsseite auf der Homepage des Ministeriums veranlasst hat, die die wichtigsten Informationen unter https://mdi.rlp.de/de/flughafen-hahn/ zur Verfügung zu stellen. Unter dem genannten Link sind ein geschwärzter Auszug der von der KPMG durchgeführten Integritäts- und Bonitätsprüfung der SYT und ihrer Gesellschafter, die Übersendungsemail der KPMG sowie Auftragsangebot und -annahme ebenso enthalten, wie der Schriftverkehr des Landes mit der KPMG vom Juli d.J.. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass der Landtag Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 14. Juli 2016 den Rechnungshof Rheinland-Pfalz ersucht hat, sich gutachterlich zum Verkaufsprozess zum Flughafen Hahn zu äußern. Insoweit bitte ich um Verständnis, dass zum Schutz des Prüfungs- und Beratungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 5 LTranspG zum jetzigen Zeitpunkt kein weitergehender Informationszugang gewährt werden kann, zumal die SYT einer Frei- bzw. Weitergabe der sie betreffenden Dokumente nicht zugestimmt hat. Mit freundlichen Grüßen