Alle Entwürfe der neuen Schuldatenverordnung

Alle Entwürfe der neuen Schuldatenverordnung

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
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Von
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Betreff
Alle Entwürfe der neuen Schuldatenverordnung [#151279]
Datum
17. Juni 2019 17:39
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Entwürfe der neuen Schuldatenverordnung
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in rein vorsorglich weise ich noch auf folgendes hin: Bezugnehmend auf meine andere Anf…
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Von
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Betreff
AW: Alle Entwürfe der neuen Schuldatenverordnung [#151279]
Datum
17. Juni 2019 18:05
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in rein vorsorglich weise ich noch auf folgendes hin: Bezugnehmend auf meine andere Anfrage (https://fragdenstaat.de/a/150516) gehe ich davon aus, dass Sie auch diese Anfrage ablehnen werden. Diese Anfrage (siehe Betreff) ist jedoch völlig unabhängig anderer Anfragen meinerseits und zieht keinen Bezug zu anderen Anfragen, auch nicht indirekt. Bitte bearbeiten Sie meine Anfrage unter Berücksichtigung dieser Umstände. Ich bitte aufgrund der unkomplexen Sachlage um bevorzugte und schnellstmögliche Bearbeitung und - sollten Sie sich zur Ablehnung entscheiden - zeitnahe Zusendung des Ablehnungsbescheides. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Alle Entwürfe der Schuldatenverordnung (#151279) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag vom 18.06.2019 auf …
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Alle Entwürfe der Schuldatenverordnung (#151279)
Datum
18. Juni 2019 12:42
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag vom 18.06.2019 auf Übersendung aller Entwürfe der Schuldatenverordnung (#151279) lehne ich ab. Begründung: Gemäß § 10 Absatz 4 des Informationsfreiheitsgesetzes Berlin soll die Einsicht in Akten abgelehnt werden, die sich auf die Willensbildung innerhalb einer oder zwischen Behörden beziehen. Das ist bei Entwürfen immer der Fall. Es handelt sich um unfertige, interne Überlegungen, die Stationen eines Willensbildungsprozesses sind. Bis zum Abschluss dieses Willensbildungsprozesses ist eine Einsichtsgewährung unbeteiligten Dritten regemäßig zu versagen. Gründe für eine Ausnahme haben Sie nicht vorgetragen, und sie sind auch nicht ersichtlich. Nach § 40 der Geschäftsordnung II der Berliner Verwaltung (GGO II) sind Gesetzentwürfe bis zu ihrer Verabschiedung im Senat grundsätzlich vertraulich zu behandeln und dürfen daher amtlich nicht beteiligten Stellen oder Personen nicht zur Kenntnis gegeben werden. Über Ausnahmen entscheiden die beteiligten Mitglieder des Senats. Gemäß § 48 Satz 2 GGO II ist diese Regelung auf die Entwürfe von Rechtsverordnungen entsprechend anzuwenden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin zulässig. Sie ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei dem Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten oder in elektronischer Form gemäß § 55a der Verwaltungsgerichtsordnung einzulegen. Der Klageschrift soll eine Abschrift beigefügt werden. Die Klage ist gegen das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher oder elektronischer Klageeinlegung die Klagefrist nur dann gewahrt ist, wenn die Klage innerhalb dieser Frist bei dem Verwaltungsgericht eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Alle Entwürfe der Schuldatenverordnung (#151279) [#151279] Sehr geehrteAntragsteller/in ich verweise auf den …
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AW: Alle Entwürfe der Schuldatenverordnung (#151279) [#151279]
Datum
18. Juni 2019 14:24
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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich verweise auf den Anhang. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 151279_widerspruch-1.pdf Anfragenr: 151279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Alle Entwürfe der Schuldatenverordnung (#151279) [#151279] Sehr geehrteAntragsteller/in den eigenhändig unter…
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AW: Alle Entwürfe der Schuldatenverordnung (#151279) [#151279]
Datum
18. Juni 2019 15:47
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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Sehr geehrteAntragsteller/in den eigenhändig unterschriebenen Widerspruch habe ich soeben per Einwurf-Einschreiben auf den Postweg gebracht. Bitte bestätigen Sie mir den Empfang dessen. Dem Anhang können Sie die Sendungsverfolgungsnummer und die Siegel meines Briefes entnehmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - img_20190618_153826.jpg - img_20190618_153831.jpg - img_20190618_154359.jpg Anfragenr: 151279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Straße 6 10178 Berlin vorab per Fax vorab per M…
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Briefpost
Betreff
Datum
18. Juni 2019
An
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Status
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Straße 6 10178 Berlin vorab per Fax vorab per Mail per Briefpost (Einwurf-Einschreiben) - eigenhändig unterschrieben Betreff: Widerspruch gegen die Ablehnung meiner Anfrage "Alle Entwürfe der neuen Schuldatenverordnung [#151279]" Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Gegen Ihren Ablehnungsbescheid per Mail vom 18. Juni 2019 12:42 lege ich hiermit Widerspruch ein. Bitte bearbeiten Sie meinen Widerspruch innerhalb der gesetzlichen Frist. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Alle Entwürfe der Schuldatenverordnung (#151279) [#151279] Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich…
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Betreff
AW: Alle Entwürfe der Schuldatenverordnung (#151279) [#151279]
Datum
18. Juni 2019 16:07
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Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer Nachricht mit den drei Bilddateien. Mit freundlichen Grüßen
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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Juni 2019 10:11
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AW: Alle Entwürfe der Schuldatenverordnung (#151279) [#151279] Sehr geehrteAntragsteller/in bitte bestätigen Sie …
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AW: Alle Entwürfe der Schuldatenverordnung (#151279) [#151279]
Datum
21. Juni 2019 10:11
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Einschreibens per Briefpost und hängen Sie das eingegangene Schreiben an Ihre Nachricht an. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Alle Entwürfe der Schuldatenverordnung (#151279) [#151279] Sehr geehrteAntragsteller/in weder auf meine Nachr…
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Betreff
AW: Alle Entwürfe der Schuldatenverordnung (#151279) [#151279]
Datum
28. Juni 2019 14:31
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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Sehr geehrteAntragsteller/in weder auf meine Nachricht von vor einer Woche noch auf meinen Widerspruch erhielt ich bisher eine Antwort. Bitte bearbeiten Sie meinen Widerspruch umgehend und beantworten meine letzte Nachricht. Sie können alle Nachrichten auch ganz bequem online lesen: https://fragdenstaat.de/a/151279 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Alle Entwürfe der Schuldatenverordnung (#151279) [#151279] Sehr geehrteAntragsteller/in weder auf meine Nachr…
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AW: Alle Entwürfe der Schuldatenverordnung (#151279) [#151279]
Datum
28. Juni 2019 14:31
An
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Sehr geehrteAntragsteller/in weder auf meine Nachricht von vor einer Woche noch auf meinen Widerspruch erhielt ich bisher eine Antwort. Bitte bearbeiten Sie meinen Widerspruch umgehend und beantworten meine letzte Nachricht. Sie können alle Nachrichten auch ganz bequem online lesen: https://fragdenstaat.de/a/151279 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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AW: Alle Entwürfe der Schuldatenverordnung (#151279) [#151279]
Datum
8. Juli 2019 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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8,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr schriftlicher Widerspruch gegen meinen ablehnenden Bescheid vom 18. Juni 2019 ist am 20. Juni eingegangen. Urlaubsbedingt kann ich mich erst heute damit befassen. Ich muss Sie auf Zweierlei hinweisen: 1.) Ihr Widerspruchsschreiben enthält keine Begründung. Möchten Sie eine Begründung nachreichen? Falls Sie dies nicht tun, wird Ihr Widerspruch mit derselben Begründung zurückgewiesen, mit der die Ablehnung vom 18 Juni begründet war. 2.) Der Erlass eines Widerspruchsbescheides ist jedoch gemäß § 16 des Informationsfreiheitsgesetzes gebührenpflichtig. Für einen Widerspruchsbescheid nach dem IFG liegt die Verwaltungsgebühr gemäß Tarifstelle 1004 Buchstabe c des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung im Rahmen von 10 bis 50 Euro (abhängig vom Bearbeitungsaufwand). Bitte begründen Sie Ihren Widerspruch oder teilen Sie mit, dass Sie ihn nicht begründen möchten. Mit freundlichen Grüßen