Sehr
<< Anrede >>
das hier ist eine IFG Anfrage. Ich zitiere aus IFG § 7 Antrag und Verfahren
"...(5) Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen. Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen..."
Komme sie ihrer rechtlichen Pflicht nach. Eine Telefonnummer ist hierfür nicht ausrreichend.
Desweiteren möchte ich Sie daran erinnern, dass eine Möglichkeit besteht das Sie mit einer Person sprechen die eine Hör- oder Sprachbehinderung aufweist. Sie wissen nicht mit wem Sie sprechen und verhindern aktiv, eine Möglichkeit, jemanden mit Behinderung oder psychischen Problemen zu -nach ihrem gewählten "Kunden"-Begriff- bedienen.
Aus Erfahrung weiß ich das jeder Weg über eine telefonische Leitung aus dem Haus des Jobcenters oder Arbeits Agentur meist mit einer Verhinderungsstrategie anhergeht, hierbei wird auch von Vertretern eine Vollmacht verlangt, die in keinen Vergleich mit dem Aufwand eines Menschen ohne Hör- oder Sprachbehinderung steht.
Auch Ihre Behörde hätte im Sinne dieser Menschen einen eindeutigen mehraufwand durch jeden Antrag auf Kommunikationshilfen nach BGG § 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen, wobei Sie den ersten Satz im Paragraphen komplett ignoriert: "...Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Sprachbehinderungen haben nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 das Recht, mit Trägern öffentlicher Gewalt zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren."
Auch ist es der Fall, dass Sie Menschen die ein deutliches Misstrauen aufgrunde von Erfahrung mit Technologien, wie Ihre Webformular haben, als auch Menschen die ein berechtigtes Interesse an der nicht Verwendung von Javascript im Web haben, aufgrunde der vielfältigen Angriffsmöglichkeiten, die sich auch durch schon Angriffsmethoden auf Prozessorebene wie z.B. Spectre und dessen Varianten, von der Beziehung von Leistungen Ihres staatlichen Hauses auschließen.
Auch die Kommunikation über eine Telefonnummer ist durch, die zahlreichen Angriffsmethode auf das Mobilfunknetz (IMSI-Catcher, aLTEr) oder auch die intransparente Routing Methode die sich nicht klar als auflösen lässt ob über VOIP oder eben doch DSL Leitung, ist hierbei nicht als sicher zu betrachten und schließt daher die Benutzung ohne abgesicherte Leitung aus.
Ausgeschlossen werden weiterhin Menschen psychische Erkrankungen, die ein Kommunikation schwer oder undenkbar machen. Ich möchte hier insbesondere auf die Kommunikation mit schwer schizophrenen Menschen aufmerksam machen, mitdennen aus meiner Erfahrung eine Kommunikation nur mit einer sehr tiefgehenden Einarbeitung in ihre Psyche möglich ist.
Alle diese Sachen könnten Sie einfach umgehen indem Sie alle Dokumente die für eine Beantrag notwendig sind ganz einfach Online stellen oder hier dieser Anfrage beifügen.
Desweiteren scheint es Ihrer Behörde möglich zu sein alle Anträge des Arbeitslosengeld 2 öffentlich zu stellen, aber nicht die Anträge des Arbeitslosengeld 1. Deswegen ist jede ihrer Aussagen zu der nicht veröffentlichung von diesen Dokumente unglaubwürdig.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 225028
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