Alle Ihnen bekannten Aktenzeichen zu Eingaben betr. Ihre Behörde sowie die Hierarchie Ihrer Behörde an EU-Organe

Alle Ihnen bekannten Aktenzeichen zu Eingaben betr. Ihre Behörde sowie die Hierarchie Ihrer Behörde an EU-Organe

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. März 2024
  • Frist
    10. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Al…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle Ihnen bekannten Aktenzeichen zu Eingaben betr. Ihre Behörde sowie die Hierarchie Ihrer Behörde an EU-Organe [#302438]
Datum
8. März 2024 00:13
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Ihnen bekannten Aktenzeichen zu Eingaben betr. Ihre Behörde sowie die Hierarchie Ihrer Behörde an EU-Organe
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302438/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Alle Ihnen bekannten Aktenzeichen zu Eingaben betr. Ihre Behörde sowie die Hierarchie Ihrer Behörde an EU-Organe [#302438]
Datum
21. März 2024 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen und wird hier unter dem Aktenzeichen Z B 2 – 2024-0002261 geführt. Wie Ihnen aus der Korrespondenz zu Ihren letzten Anträgen bekannt ist, kann Ihr Antrag hier erst weiter bearbeitet werden, wenn Sie mir Ihre Postanschrift mitteilen. Die Zulässigkeit einer solchen Datenverarbeitung ist vom Bundesverwaltungsgericht kürzlich bestätigt worden (BVerwG, Urteil vom Urteil vom 20. März 2024, Az. 6 C 8.22). Sofern Sie Ihre Anschrift nicht mitteilen, erfolgt hier keine weitere Befassung mit Ihrem Antrag. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich frage ggf. direkt in EU Organen nach. Im Übrigen gilt der Vorrang des Unionsrechts. Für dessen Aus…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Alle Ihnen bekannten Aktenzeichen zu Eingaben betr. Ihre Behörde sowie die Hierarchie Ihrer Behörde an EU-Organe [#302438]
Datum
21. März 2024 11:47
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich frage ggf. direkt in EU Organen nach. Im Übrigen gilt der Vorrang des Unionsrechts. Für dessen Auslegung ist das BVerwG gar nicht das höchste Gericht. Der BfDI Leiter ist ein politischer Beamter jenseits transparenter und unsbhängiger Stellenbesetzungsverfahren, wie die vom Landtag ins Amt gehievte LDI im NRW. Vlt. sollten Sie aber nach Art. 77 f. iVm Art. 21 DSGVO einem Verarbeitungsverbot unterworfen werfen. Sie werden auf dem Laufenden Mit freundlichen unionalen Grüßen Anfragenr: 302438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302438/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>