Alle Ihnen bekannten Beschwerden direkt an EU-Organe betr. den für die Verarbeitung allein oder gemeinsam Verantwortlichen in Ihrem Landtag

Anfrage an: Landtag NRW

Alle Ihnen bekannten Beschwerden direkt an EU-Organe betr. den für die Verarbeitung allein oder gemeinsam Verantwortlichen in Ihrem Landtag, für welchen die LDI NRW nach ihrer öffentlich nachlesbarer Selbstdarstellung nicht zuständig sei

Warte auf Antwort

  • Datum
    12. April 2024
  • Frist
    14. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Al…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle Ihnen bekannten Beschwerden direkt an EU-Organe betr. den für die Verarbeitung allein oder gemeinsam Verantwortlichen in Ihrem Landtag [#305910]
Datum
12. April 2024 16:50
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Ihnen bekannten Beschwerden direkt an EU-Organe betr. den für die Verarbeitung allein oder gemeinsam Verantwortlichen in Ihrem Landtag, für welchen die LDI NRW nach ihrer öffentlich nachlesbarer Selbstdarstellung nicht zuständig sei
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind)<< Adresse entfernt >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail)<< Adresse entfernt >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305910/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landtag NRW
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage vom 12. April 2024. …
Von
Landtag NRW
Betreff
WG: Alle Ihnen bekannten Beschwerden direkt an EU-Organe betr. den für die Verarbeitung allein oder gemeinsam Verantwortlichen in Ihrem Landtag [#305910]
Datum
15. April 2024 16:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage vom 12. April 2024. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/home/footer/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen