Alle informationellen Gedankenverkörperungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen Ihrer Justizbehörde, der ZZJ NRW sowie der Kontrollstelle nach Art. 38f. DSGVO Ihrer Behörde zum Urteil des BFH vom 12.12.23, IX R 33/21

Alle informationellen Gedankenverkörperungen des für die Verarbeitung (allen bzw. gemeinsam) Verantwortlichen (im Sinne des EuGH vom 5.12.23), der ZZJ NRW sowie der Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO Ihrer Behörde zum erwartbaren Urteil des BFH vom 12.12.2023, IX R 33/21

zudem allgemeine Anweisungen zu datenverarbeitenden Vollstreckungen mitten in rechtshängigen Verfahren und vorgreiflich laufenden bzw. einleitbaren Verfahren nach Art. 77 DS-GVO

insbes. Kalenderdaten von fraglichen Datenschutzfolgeabschätzungen

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  • Datum
    9. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Al…
An Oberlandesgericht Hamm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle informationellen Gedankenverkörperungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen Ihrer Justizbehörde, der ZZJ NRW sowie der Kontrollstelle nach Art. 38f. DSGVO Ihrer Behörde zum Urteil des BFH vom 12.12.23, IX R 33/21 [#302562]
Datum
9. März 2024 14:54
An
Oberlandesgericht Hamm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle informationellen Gedankenverkörperungen des für die Verarbeitung (allen bzw. gemeinsam) Verantwortlichen (im Sinne des EuGH vom 5.12.23), der ZZJ NRW sowie der Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO Ihrer Behörde zum erwartbaren Urteil des BFH vom 12.12.2023, IX R 33/21 zudem allgemeine Anweisungen zu datenverarbeitenden Vollstreckungen mitten in rechtshängigen Verfahren und vorgreiflich laufenden bzw. einleitbaren Verfahren nach Art. 77 DS-GVO insbes. Kalenderdaten von fraglichen Datenschutzfolgeabschätzungen Sie werden zitiert
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302562 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302562/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Alle informationellen Gedankenverkörperungen des für die Verarbeitun…
An Oberlandesgericht Hamm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle informationellen Gedankenverkörperungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen Ihrer Justizbehörde, der ZZJ NRW sowie der Kontrollstelle nach Art. 38f. DSGVO Ihrer Behörde zum Urteil des BFH vom 12.12.23, IX R 33/21 [#302562]
Datum
17. April 2024 09:07
An
Oberlandesgericht Hamm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Alle informationellen Gedankenverkörperungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen Ihrer Justizbehörde, der ZZJ NRW sowie der Kontrollstelle nach Art. 38f. DSGVO Ihrer Behörde zum Urteil des BFH vom 12.12.23, IX R 33/21“ vom 09.03.2024 (#302562) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Oberlandesgericht Hamm
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, we…
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
AW: Alle informationellen Gedankenverkörperungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen Ihrer Justizbehörde, der ZZJ NRW sowie der Kontrollstelle nach Art. 38f. DSGVO Ihrer Behörde zum Urteil des BFH vom 12.12.23, IX R 33/21 [#302562]
Datum
17. April 2024 09:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Oberlandesgericht Hamm gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr)<< Adresse entfernt >> Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen (https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php) erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Alle informationellen Gedankenverkörperungen des für die Verarbeitun…
An Oberlandesgericht Hamm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle informationellen Gedankenverkörperungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen Ihrer Justizbehörde, der ZZJ NRW sowie der Kontrollstelle nach Art. 38f. DSGVO Ihrer Behörde zum Urteil des BFH vom 12.12.23, IX R 33/21 [#302562]
Datum
29. April 2024 06:02
An
Oberlandesgericht Hamm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Alle informationellen Gedankenverkörperungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen Ihrer Justizbehörde, der ZZJ NRW sowie der Kontrollstelle nach Art. 38f. DSGVO Ihrer Behörde zum Urteil des BFH vom 12.12.23, IX R 33/21“ vom 09.03.2024 (#302562) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Oberlandesgericht Hamm
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, we…
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Oberlandesgericht Hamm
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AW: Alle informationellen Gedankenverkörperungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen Ihrer Justizbehörde, der ZZJ NRW sowie der Kontrollstelle nach Art. 38f. DSGVO Ihrer Behörde zum Urteil des BFH vom 12.12.23, IX R 33/21 [#302562]
Datum
29. April 2024 06:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Oberlandesgericht Hamm gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr)<< Adresse entfernt >> Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen (https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php) erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Oberlandesgericht Hamm
153 I - 15. 144 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Mit freundlichen Grüßen
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
153 I - 15. 144 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
2. Mai 2024 15:30
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2024-05-02-olgh-6-sch-bescheid_konvertiert.pdf
41,7 KB
Mit freundlichen Grüßen