Alle informationellen Gedankenverkörperungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen Ihrer Justizbehörde, der ZZJ NRW sowie der Kontrollstelle nach Art. 38f. DSGVO Ihrer Behörde zum Urteil des BFH vom 12.12.23, IX R 33/21
Alle informationellen Gedankenverkörperungen des für die Verarbeitung (allen bzw. gemeinsam) Verantwortlichen (im Sinne des EuGH vom 5.12.23), der ZZJ NRW sowie der Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO Ihrer Behörde zum erwartbaren Urteil des BFH vom 12.12.2023, IX R 33/21
zudem allgemeine Anweisungen zu datenverarbeitenden Vollstreckungen mitten in rechtshängigen Verfahren und vorgreiflich laufenden bzw. einleitbaren Verfahren nach Art. 77 DS-GVO
insbes. Kalenderdaten von fraglichen Datenschutzfolgeabschätzungen
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Datum9. März 2024
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13. April 2024
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- Alle informationellen Gedankenverkörperungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen Ihrer Justizbehörde, der ZZJ NRW sowie der Kontrollstelle nach Art. 38f. DSGVO Ihrer Behörde zum Urteil des BFH vom 12.12.23, IX R 33/21 [#302562]
- Datum
- 9. März 2024 14:54
- An
- Oberlandesgericht Hamm
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- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Datum
- 17. April 2024 09:07
- An
- Oberlandesgericht Hamm
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Oberlandesgericht Hamm
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- AW: Alle informationellen Gedankenverkörperungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen Ihrer Justizbehörde, der ZZJ NRW sowie der Kontrollstelle nach Art. 38f. DSGVO Ihrer Behörde zum Urteil des BFH vom 12.12.23, IX R 33/21 [#302562]
- Datum
- 17. April 2024 09:07
- Status
- Warte auf Antwort
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- Datum
- 29. April 2024 06:02
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- Oberlandesgericht Hamm
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- Datum
- 29. April 2024 06:02
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Oberlandesgericht Hamm
- Betreff
- 153 I - 15. 144 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
- Datum
- 2. Mai 2024 15:30
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