Alle Informationtafeln zur Ausstellung "Aus!geschnüffelt?"

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Informationtafeln zur Ausstellung "Aus!geschnüffelt?".

Auf Verweis auf den Artikel 1. "Das Landesdatenschutzgesetz feiert ein großes Jubiläum: Seit 50 Jahren verankert es den Datenschutz in Rheinland-Pfalz." auf datenschutz.rlp.de, ist nur der Zugang folgender Plakate zumutbar:

- Der Durchbruch - Computer in Wirtschaft und Verwaltung
- Erstes Datenschutzgesetz in RLP
- Die Geburt des PC
- Datenschutz in der BRD und Europa
- Datenschutz als Grundrecht anerkannt
- Internet - Neue Welt im Netz der Netze
- RLP ergänzt die Landesverfassung
- Thema: Neue Herausforderungen

Deshalb ist es nur der Informationszugang nach §12 Abs. 1 Satz 2 nur bei diesen Plakaten ("Auswahl der [...] Ausstellungstafeln." (1.) zu versagen, da diese aus "allgemein zugänglichen Quellen [...] beschafft werden" (§12 Abs. 1 Satz 2) können.

Deshalb müssen Sie mir Zugang bei anderen Tafel gewähren.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG).

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2024
  • Frist
    16. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Informationtafeln zur Ausstel…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle Informationtafeln zur Ausstellung "Aus!geschnüffelt?" [#300108]
Datum
14. Februar 2024 14:56
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Informationtafeln zur Ausstellung "Aus!geschnüffelt?". Auf Verweis auf den Artikel 1. "Das Landesdatenschutzgesetz feiert ein großes Jubiläum: Seit 50 Jahren verankert es den Datenschutz in Rheinland-Pfalz." auf datenschutz.rlp.de, ist nur der Zugang folgender Plakate zumutbar: - Der Durchbruch - Computer in Wirtschaft und Verwaltung - Erstes Datenschutzgesetz in RLP - Die Geburt des PC - Datenschutz in der BRD und Europa - Datenschutz als Grundrecht anerkannt - Internet - Neue Welt im Netz der Netze - RLP ergänzt die Landesverfassung - Thema: Neue Herausforderungen Deshalb ist es nur der Informationszugang nach §12 Abs. 1 Satz 2 nur bei diesen Plakaten ("Auswahl der [...] Ausstellungstafeln." (1.) zu versagen, da diese aus "allgemein zugänglichen Quellen [...] beschafft werden" (§12 Abs. 1 Satz 2) können. Deshalb müssen Sie mir Zugang bei anderen Tafel gewähren. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 300108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300108/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Re: Alle Informationtafeln zur Ausstellung "Aus!geschnüffelt \?" [#300108] Sehr << Antragsteller:i…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Re: Alle Informationtafeln zur Ausstellung "Aus!geschnüffelt \?" [#300108]
Datum
21. Februar 2024 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei der Datenschutzausstellung "Aus!geschnüffelt?" handelt es sich um eine Plakatausstellung, die vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz im Jahr 2007 anlässlich des Ersten Europäischen Datenschutztages gestaltet und präsentiert wurde. 2008 wurde die Ausstellung unserer Kenntnis nach noch einmal um weitere Plakate ergänzt. Die Ausstellung bestand letztlich aus insgesamt 27 thematischen Plakaten. 13 dieser Plakate (d.h. großformatige Drucke) sind im Bestand des LfDI bis heute überliefert. Diese 13 noch erhaltenen Originalplakate wurden anlässlich des 50. Jubiläums des rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzgesetzes gescannt und liegen nunmehr als hochaufgelöste Dateien (PDF / JPG) vor. Acht dieser Dateien wurden für die Präsentation auf der Webseite https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/50-jahre-ldsg/ ausgewählt und können seither dort als JPG abgerufen werden. Die fünf weiteren, anlässlich des Jubiläums angefertigten Scans (hochaufgelöste PDF) stelle ich Ihnen über die Upload-Funktion auf fragdenstaat.de gerne zur Verfügung. Zu den weiteren 14 Plakaten sind im digitalen Bestand des LfDI lediglich gering aufgelöste Bilddateien (JPGs) überliefert. Auch diese Dateien stelle ich Ihnen gerne auf dem o.g. Weg bereit. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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