Alle Meldungen von Behörden nach Art. 33 in Bezug auf die Firma Mikroprojekt GmbH

Alle Meldungen von Behörden nach Art. 33 in Bezug auf die Firma Mikroprojekt GmbH, sowie die eingeleiteten Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Februar 2024
  • Frist
    21. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Meldungen von Behörden nach Art. 3…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle Meldungen von Behörden nach Art. 33 in Bezug auf die Firma Mikroprojekt GmbH [#300522]
Datum
19. Februar 2024 12:56
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Meldungen von Behörden nach Art. 33 in Bezug auf die Firma Mikroprojekt GmbH, sowie die eingeleiteten Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300522/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Az. 0520-2024/003 Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf Basis der…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Betreff
AW: Alle Meldungen von Behörden nach Art. 33 in Bezug auf die Firma Mikroprojekt GmbH [#300522]
Datum
27. Februar 2024 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 0520-2024/003 Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf Basis der von Ihnen genannten Rechtsnormen kann leider keine Auskunft gewährt werden. Sie haben sich bei Ihrem Antrag auf Aktenauskunft auf § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, berufen. Ich kann vorliegend nicht erkennen, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Informationszugang erfüllt sind. Der Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen aus § 3 Abs. 1 NUIG bezieht sich nur auf Umweltinformationen i.S.d. § 2 Abs. 3 UIG. Die von Ihnen begehrten Informationen fallen nicht unter diesen Begriff. Für die Erfüllung des Informationsanspruchs aus § 2 Abs. 1 VIG ist der LfD Niedersachsen keine nach Landesrecht zuständige Stelle. Mit freundlichen Grüßen