Alle Meldungen von Behörden nach Art. 33 in Bezug auf die Firma Mikroprojekt GmbH

Alle Meldungen von Behörden nach Art. 33 in Bezug auf die Firma Mikroprojekt GmbH, sowie die eingeleiteten Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Februar 2024
  • Frist
    22. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Meldungen von Behörden nach …
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle Meldungen von Behörden nach Art. 33 in Bezug auf die Firma Mikroprojekt GmbH [#300598]
Datum
20. Februar 2024 07:39
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Meldungen von Behörden nach Art. 33 in Bezug auf die Firma Mikroprojekt GmbH, sowie die eingeleiteten Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300598/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang ist hier eingegangen und wird von mir …
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Alle Meldungen von Behörden nach Art. 33 in Bezug auf die Firma Mikroprojekt GmbH [#300598]; mein Aktenzeichen: 95.24.35:0009/wz
Datum
5. März 2024 15:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang ist hier eingegangen und wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftverkehr mit meiner Behörde an. Gegen den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) besteht gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 3 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) ein Anspruch auf Informationszugang nur, soweit er allgemeine Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Ihre Anfrage betrifft jedoch die Aufsichtstätigkeit, sodass kein Anspruch auf Zugang zu Informationen besteht. Mit freundlichen Grüßen