Alle Stellungnahme von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 'Neckartal III, 1. Änderung', Stadt Wernau - frühzeitigen Unterrichtung

Anfrage an: Stadt Wernau (Neckar)

Alle Stellungnahme von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 'Neckartal III, 1. Änderung', Stadt Wernau - frühzeitigen Unterrichtung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Stellungnahme von Behörden un…
An Stadt Wernau (Neckar) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle Stellungnahme von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 'Neckartal III, 1. Änderung', Stadt Wernau - frühzeitigen Unterrichtung [#268785]
Datum
27. Januar 2023 03:24
An
Stadt Wernau (Neckar)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Stellungnahme von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 'Neckartal III, 1. Änderung', Stadt Wernau - frühzeitigen Unterrichtung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 268785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268785/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alle Stellungnahme von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher …
An Stadt Wernau (Neckar) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alle Stellungnahme von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 'Neckartal III, 1. Änderung', Stadt Wernau - frühzeitigen Unterrichtung [#268785]
Datum
7. März 2023 14:00
An
Stadt Wernau (Neckar)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alle Stellungnahme von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 'Neckartal III, 1. Änderung', Stadt Wernau - frühzeitigen Unterrichtung“ vom 27.01.2023 (#268785) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alle Stellungnahme von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher …
An Stadt Wernau (Neckar) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alle Stellungnahme von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 'Neckartal III, 1. Änderung', Stadt Wernau - frühzeitigen Unterrichtung [#268785]
Datum
23. März 2023 19:40
An
Stadt Wernau (Neckar)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alle Stellungnahme von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 'Neckartal III, 1. Änderung', Stadt Wernau - frühzeitigen Unterrichtung“ vom 27.01.2023 (#268785) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Stadt Wernau (Neckar)
Sehr << Antragsteller:in >> die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bebauungsplanverfahren i…
Von
Stadt Wernau (Neckar)
Betreff
WG: Alle Stellungnahme von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 'Neckartal III, 1. Änderung', Stadt Wernau - frühzeitigen Unterrichtung [#268785]
Datum
29. März 2023 14:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bebauungsplanverfahren ist in den §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches abschließend geregelt. Gemäß § 1 Absatz 3 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) gehen diese Regelungen den Regelungen des LIFG vor. Insofern sehen wir keinen Anspruch auf Übermittlung dieser Stellungnahmen auf Grundlage des LIFG. Die Stellungnahmen werden gemeinsam mit dem von der Stadt Wernau beauftragen Planungsbüro bewertet und abgewogen. Der Gemeinderat wird in einer der nächsten Sitzungen über die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen unterrichtet, ebenso in welcher Form diese in das laufende Verfahren einbezogen werden. Dies erfolgt in öffentlicher Sitzung, zu der dann auch eine ausführliche Sitzungsvorlage mit allen eingegangenen Stellungnahmen erstellt wird. Diese Sitzungsvorlage ist dann wie üblich über das Ratsinformationssystem abrufbar. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre verspätete Antwort. Zweck des Landesinformationsfreiheitsges…
An Stadt Wernau (Neckar) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Alle Stellungnahme von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 'Neckartal III, 1. Änderung', Stadt Wernau - frühzeitigen Unterrichtung [#268785]
Datum
4. April 2023 21:59
An
Stadt Wernau (Neckar)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre verspätete Antwort. Zweck des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen zu sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern(§ 1 Absatz 1). Damit ist die Intention des Gesetzes klar und eindeutige. Wie Sie schreiben, wird die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bebauungsplanverfahren in den §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches abschließend geregelt. Jedoch nicht der Zugang zu amtlichen Informationen. Somit ist § 1 Absatz 3 hier nicht anwendbar. Bitte gewähre Sie umgehend das Informationsrecht. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 268785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268785/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Bitte stellen Sie umgehend die Information bereit. Sollten dies nicht bis zum 6. Mai vorliegen, fühle …
An Stadt Wernau (Neckar) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Alle Stellungnahme von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 'Neckartal III, 1. Änderung', Stadt Wernau - frühzeitigen Unterrichtung [#268785]
Datum
29. April 2023 17:42
An
Stadt Wernau (Neckar)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Bitte stellen Sie umgehend die Information bereit. Sollten dies nicht bis zum 6. Mai vorliegen, fühle ich mich leider dazu gezwungen, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 268785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268785/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Wernau (Neckar)
Sehr << Antragsteller:in >> wir sind nach wie vor der Ansichj, dass die spzeiellen Regelungen des Bau…
Von
Stadt Wernau (Neckar)
Betreff
AW: WG: Alle Stellungnahme von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 'Neckartal III, 1. Änderung', Stadt Wernau - frühzeitigen Unterrichtung [#268785]
Datum
5. Mai 2023 11:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir sind nach wie vor der Ansichj, dass die spzeiellen Regelungen des BauGB hier vorrangig zu beachten sind. Die Stellungnahmen werden wie üblich im Rahmen der Abwägung, zu der wir rechtlich verpflichtet sind bewertet. Im weiteren Verfahren werden diese Stellungnahmen sowie die Bewertung der Stellungnahmen durch die Verwaltung auch dem GR zumindest zur Kenntnis gegeben. Dies wird im Rahmen einer öffentlichen Sitzungsvorlage erfolgen, auf die Sie dann über das Ratsinformationssystem Zugang haben werden. Ich möchte daher noch mal ausdrücklich klarstellen, dass alles Stellungnahmen zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren öffentlich gemacht werden. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Alle Stellungnahme von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 'Neckartal III, 1. Änderung', Stadt Wernau - frühzeitigen Unterrichtung“ [#268785]
Datum
5. Mai 2023 21:29
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/268785/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil wie die Verwaltung schreibt, wird die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bebauungsplanverfahren in den §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches abschließend geregelt. Jedoch nicht der Zugang zu amtlichen Informationen. Somit ist § 1 Absatz 3 hier nicht anwendbar. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 268785.pdf Anfragenr: 268785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268785/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Alle Stellungnahme von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 'Neckartal III, 1. Änderung', Stadt Wernau - frühzeitigen Unterrichtung“ [#268785]
Datum
5. Mai 2023 21:29
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Bitte teilen Sie mir den aktuellen Stand der Beschwerde mit. Mit freundlichen Grüßen << Adresse…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Alle Stellungnahme von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 'Neckartal III, 1. Änderung', Stadt Wernau - frühzeitigen Unterrichtung“ [#268785]
Datum
20. Juni 2023 23:16
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Bitte teilen Sie mir den aktuellen Stand der Beschwerde mit. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: AW: EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Alle Stellungnahme von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 'Neckartal III, 1. Änderung', Stadt Wernau - frühzeitigen Unterrichtung“ [#268785]
Datum
20. Juni 2023 23:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/2 Sehr << Antragsteller:in >> vielen D…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/2
Datum
4. Juli 2023 13:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Iher Schreiben vom 5. Mai und 20. Juni 2023. In der Anlage senden wir Ihnen unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/2 [#268785] Guten Tag << Antragsteller:in…
An Stadt Wernau (Neckar) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/2 [#268785]
Datum
9. Juli 2023 18:07
An
Stadt Wernau (Neckar)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> kommen Sie bitte umgehend ihrer Pflicht auf Informationfreiheit nach. Die rechtliche Lage ist eindeutige, wie auch von der Aufsichtsbehörde festgestellt. Zweck des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen zu sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern(§ 1 Absatz 1). Damit ist die Intention des Gesetzes klar und eindeutige. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 268785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268785/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Wernau (Neckar)
WG: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/2 [#268785] Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Stadt Wernau (Neckar)
Betreff
WG: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/2 [#268785]
Datum
28. Juli 2023 13:19
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
awinformationsfreiheitunseraktenzeichen.eml
15,6 KB
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben in dieser Sache die Rechtsaufassung des Büros des Landesbeauftragten für den Datenschutz erhalten. Dieser hat wiederum uns um Stellungnahme gebeten, diese erhalten Sie im Anhang. Die Antwort hierauf gilt es abzuwarten. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/2 [#268785] Guten Tag, Vielen Dank für An…
An Stadt Wernau (Neckar) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/2 [#268785]
Datum
15. August 2023 20:48
An
Stadt Wernau (Neckar)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Antwort. Hier geht es nicht darum ob die Stadtverwaltung Wernau zufrieden ist, sonder dass die Gesetze eingehalten werden! Die Aufsichtsbehörde Teil meine Rechtsauffassungen. Es gibt hier keinen Auslegungsspielraum. Die Verwaltung hätte die Daten nach 4 Wochen zur Verfügung stellen müssen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Sehr << Anrede >> danke für Ihre Stellungnahme die uns jedoch nicht sonderlich zufrieden stellt. Ich möchte an dieser Stelle klarstellen, dass es der Stadt nie darum gegangen ist, Herrn << Antragsteller:in >> diese Informationen nicht zur Verfügung zu stellen. Uns ging und geht es nach wie vor um den Zeitpunkt. Die gesamten Stellungnahmen müssen zunächst durch unser Planungsbüro ausgewertet und entsprechend bewertet werden. Dies ist letztlich Kerngedanke des Verfahrens. Die Stellungnahme inklusive der Bewertung in Form der Abwägung werden dem Gemeinderat dann in öffentlicher Sitzung zur Verfügung gestellt uns stehen dann der Öffentlichkeit zur Verfügung. Dies haben wir auch Herrn << Antragsteller:in >> gegenüber klar und deutlich zum Ausdruck gebracht. Auch wenn das BauGB selber keine klaren Aussagen hierzu macht, ist es in den entsprechenden Kommentierungen unstrittig, dass diese Stellungnahmen und auch die erfolgten Abwägungen im Verfahren zu berücksichtigen sind. Und da auch die B-Planverfahren öffentlich sind, stehen diese dann der Öffentlichkeit zur Verfügung. Wir vertreten daher nach wie vor die Ansicht, dass das BauGB als Spezialvorschrift den Vorgaben des LIFG vorgeht. Herr << Antragsteller:in >> wird die Unterlagen dann bekommen, wenn diese auch dem GR mit gesamter Abwägung präsentiert wird. Freundliche Grüße Anfragenr: 268785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268785/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Wernau (Neckar)
Automatische Antwort: WG: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/2 [#268785] Vielen Dank f…
Von
Stadt Wernau (Neckar)
Betreff
Automatische Antwort: WG: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/2 [#268785]
Datum
15. August 2023 20:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin zurzeit nicht im Hause. Sie können mich am 22.08.2023 wieder erreichen. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Gehringer (<<E-Mail-Adresse>>)
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/2 [#268785] Guten Tag, Vielen Dank für Ihr…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/2 [#268785]
Datum
15. August 2023 20:59
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihr eindeutige Stellungnahme. Leider geht die Wernauer Stadtverwaltung nicht auf Ihre Schreiben ein. Ich habe das Gefühl, dass hier auf Zeit gespielt wird und vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen wird. Können Sie bitte weitere Schritte einleiten. https://fragdenstaat.de/anfrage/alle-stellungnahme-von-behoerden-und-sonstiger-traeger-oeffentlicher-belange-zum-bebauungsplan-neckartal-iii-1-aenderung-stadt-wernau-fruehzeitigen-unterrichtung/#nachricht-816370 Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 268785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268785/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
EXTERN: AW: WG: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/2 [#268785] Der Eingang Ihrer E-Mai…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: AW: WG: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/2 [#268785]
Datum
15. August 2023 20:59
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: EXTERN: AW: WG: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/2 [#268785] Guten Tag, meine I…
An Stadt Wernau (Neckar) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN: AW: WG: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/2 [#268785]
Datum
21. September 2023 19:48
An
Stadt Wernau (Neckar)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alle Stellungnahme von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 'Neckartal III, 1. Änderung', Stadt Wernau - frühzeitigen Unterrichtung“ vom 27.01.2023 (#268785) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 205 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: EXTERN: AW: WG: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/2 [#268785] Guten Tag, Vielen …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN: AW: WG: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/2 [#268785]
Datum
14. Oktober 2023 11:03
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihr eindeutige Stellungnahme. Leider geht die Wernauer Stadtverwaltung nicht auf Ihre Schreiben ein. Ich habe das Gefühl, dass hier auf Zeit gespielt wird und vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen wird. Wie ist ihre Stellungnahme dazu. Können Sie bitte weitere Schritte einleiten. https://fragdenstaat.de/anfrage/alle-stellungnahme-von-behoerden-und-sonstiger-traeger-oeffentlicher-belange-zum-bebauungsplan-neckartal-iii-1-aenderung-stadt-wernau-fruehzeitigen-unterrichtung/#nachricht-816370 Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
EXTERN: AW: EXTERN: AW: WG: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/2 [#268785] Der Eingang…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: AW: EXTERN: AW: WG: Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/2 [#268785]
Datum
14. Oktober 2023 11:03
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/8 Sehr << Antragsteller:in >> vielen D…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit, unser Aktenzeichen: LfDIAbt6-0221.4-1/16/8
Datum
25. Oktober 2023 08:46
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Schreiben. In der Anlage senden wir Ihnen unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Wernau (Neckar)
Sehr << Antragsteller:in >> sie finden die Stellungnahmen unter folgendem Link: https://wernau.ris-…
Von
Stadt Wernau (Neckar)
Betreff
WG: Alle Stellungnahme von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 'Neckartal III, 1. Änderung', Stadt Wernau - frühzeitigen Unterrichtung [#268785]
Datum
11. Dezember 2023 10:14
Status