Alle Unterlagen, Datenschutzmeldungen, den gesamten Schriftverkehr und Kosten des Cyberangriffs

Alle Unterlagen, Datenschutzmeldungen, den gesamten Schriftverkehr mit dem BSI, den Ministerien und dem Landesdatenschutzbeauftragten und Kosten des Cyberangriffs.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen, Datenschutzmeldun…
An Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle Unterlagen, Datenschutzmeldungen, den gesamten Schriftverkehr und Kosten des Cyberangriffs [#296575]
Datum
8. Januar 2024 13:04
An
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, Datenschutzmeldungen, den gesamten Schriftverkehr mit dem BSI, den Ministerien und dem Landesdatenschutzbeauftragten und Kosten des Cyberangriffs.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296575/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
LTanspG: Ihr Antrag vom 08.01.2024 Sehr [geschwärzt], mit Datum vom 12.01.2024 hatte ich Ihnen wegen Ihres Antrag…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Betreff
LTanspG: Ihr Antrag vom 08.01.2024
Datum
29. Januar 2024 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr [geschwärzt], mit Datum vom 12.01.2024 hatte ich Ihnen wegen Ihres Antrags nach dem [geschwärzt] Gemäß § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag die Identität des Antragstellers klar erkennen lassen. [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? Mit der Bitte um einen Identitätsnachweis für eine ordnungsgemäße Identifizierung Ihrer Person. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt]

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<< Anfragesteller:in >>
AW: LTanspG: Ihr Antrag vom 08.01.2024 [#296575] Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG…
An Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: LTanspG: Ihr Antrag vom 08.01.2024 [#296575]
Datum
29. Januar 2024 10:14
An
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296575/