Allgemeine Anfragen zur Arbeit der Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Teltow-Fläming

1. Wieviel Bauanträge wurden im Jahr 2021 im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Teltow-Fläming eingereicht und für wieviel Anträge 2021 wurde eine Baugenehmigung erteilt ?
2. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Bauanträgen?
3. Wieviel Anträge wurden in 2021 abgelehnt und wieviel davon befinden sich im Widerspruchsverfahren ?
4. Wieviel Mitarbeiter auf Sachbearbeiterebene, die sich mit Baugenehmigungen beschäftigen, haben eine qualifizierte bautechnische Ausbildung (Architekten, Dipl.-Bauingenieure, Bautechniker) ?
5. Wieviel Mitarbeiter beschäftigen sich insgesamt mit Baugenehmigungen im Landkreis ?
6. Wann wird die angekündigte elektronische Bauakte eingeführt?
7. Wurde die Vorgabe bezüglich Bauantragsbearbeitung pro Jahr, aus dem Gutachten der Unternehmensberatung PWC von 2018 (120 Anträge pro Mitarbeiter) je erreicht ?
8. Welche Maßnahmen sind geplant um die lange Bearbeitungszeiten der Bauaufsichtsbehörde der Bauanträge zu verkürzen?

Ergebnis der Anfrage

Die Behörde lehnt die Anfrage nach Ablauf der Frist ab, da zu einem Teil der Fragen (1-5) die Informationen nicht vorhanden seien. Die Behörde gibt beispielsweise an, nicht zu wissen, wie viel Bauanträge 2021 eingereicht oder abgelehnt wurden und wie lange die Bearbeitung durchschnittlich dauerte.

Die Fragen 6-8 wurden abgelehnt, da sie die Arbeitsweise der Behörde betreffen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Untere Bauaufsichtsbehörde - Landkreis Teltow-Fläming Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Allgemeine Anfragen zur Arbeit der Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Teltow-Fläming [#242281]
Datum
2. März 2022 11:28
An
Untere Bauaufsichtsbehörde - Landkreis Teltow-Fläming
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wieviel Bauanträge wurden im Jahr 2021 im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Teltow-Fläming eingereicht und für wieviel Anträge 2021 wurde eine Baugenehmigung erteilt ? 2. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Bauanträgen? 3. Wieviel Anträge wurden in 2021 abgelehnt und wieviel davon befinden sich im Widerspruchsverfahren ? 4. Wieviel Mitarbeiter auf Sachbearbeiterebene, die sich mit Baugenehmigungen beschäftigen, haben eine qualifizierte bautechnische Ausbildung (Architekten, Dipl.-Bauingenieure, Bautechniker) ? 5. Wieviel Mitarbeiter beschäftigen sich insgesamt mit Baugenehmigungen im Landkreis ? 6. Wann wird die angekündigte elektronische Bauakte eingeführt? 7. Wurde die Vorgabe bezüglich Bauantragsbearbeitung pro Jahr, aus dem Gutachten der Unternehmensberatung PWC von 2018 (120 Anträge pro Mitarbeiter) je erreicht ? 8. Welche Maßnahmen sind geplant um die lange Bearbeitungszeiten der Bauaufsichtsbehörde der Bauanträge zu verkürzen?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242281/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Untere Bauaufsichtsbehörde - Landkreis Teltow-Fläming
Sehr geehrte Damen und Herren, der über Ihr Portal gestellte Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszuga…
Von
Untere Bauaufsichtsbehörde - Landkreis Teltow-Fläming
Betreff
Allgemeine Anfragen zur Arbeit der Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Teltow-Fläming [#242281]
Datum
8. April 2022 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, der über Ihr Portal gestellte Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) wäre nach eingehender Prüfung abzulehnen. Der Informationszugang bezieht sich auf Informationen die bei einer Stelle vorhanden sind. Das AIG verpflichtet lediglich zur Offenlegung vorhandener Informationen, nicht jedoch diese erst auf Antrag zu erstellen oder aufzubereiten. Im hiesigen Fall wären die begehrten Informationen zu Nr. 1 bis 5 jeweils erst zu ermitteln und aufzubereiten. Es gibt also keine vorhandenen Informationen. Ebenso fallen unter das AIG keine Fragen zur Arbeitsweise der Behörde. Diese gehen über die im Einzelfall vorliegenden Informationen hinaus und sind vom Recht auf Informationszugang nicht umfasst. Fragen 6, 7 und 8 brauchen demnach nicht beantwortet werden. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass Auskunftsersuchen auf Vorgänge in der Vergangenheit beschränkt sind und keine Anspruchsgrundlage für die Zukunft darstellen. Hochachtungsvoll

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort, die mich erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist erre…
An Untere Bauaufsichtsbehörde - Landkreis Teltow-Fläming Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Allgemeine Anfragen zur Arbeit der Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Teltow-Fläming [#242281]
Datum
8. April 2022 16:31
An
Untere Bauaufsichtsbehörde - Landkreis Teltow-Fläming
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort, die mich erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist erreicht hat. Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 08.04.2022. Sie argumentieren in Ihrem Schreiben, dass »Das AIG verpflichtet lediglich zur Offenlegung vorhandener Informationen, nicht jedoch diese erst auf Antrag zu erstellen oder aufzubereiten.« Zur Klarstellung: Ihnen liegen keinerlei Informationen zu den Fragen 1-3 auf dem ursprünglichen Schreiben vor? Können Sie bestätigen, dass Ihnen keine Informationen vorliegen, wie viel Bauanträge 2021 in Ihrer Behörde eingereicht, bewilligt und abgelehnt wurden? Können Sie bestätigen, dass Sie nicht wissen, wie lange die Genehmigungsverfahren im Durchschnitt 2021 dauerten? Können Sie bestätigen, dass Ihnen keine Informationen vorliegen, wie viele Widerspruchsverfahren laufen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242281/