Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

Die Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung der Stadtverwaltung Trier, die die Leitung der Verwaltungsgeschäfte, die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten und den Gang der Verwaltungsgeschäfte regelt, sowie ggf. weitere im Jahr 2021 gültige dienstliche Anweisungen und Dokumente, die die Dokumentation und Archivierung von Absprachen, Aufträgen und Geldein- und -ausgängen regeln.

Absprachen = Absprachen der Ämter mit Firmen/Organisationen
Aufträge = Aufträge der Ämter an Organisationen/Firmen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juli 2022
  • Frist
    3. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Allgemeine…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung [#255954]
Datum
30. Juli 2022 11:37
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung der Stadtverwaltung Trier, die die Leitung der Verwaltungsgeschäfte, die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten und den Gang der Verwaltungsgeschäfte regelt, sowie ggf. weitere im Jahr 2021 gültige dienstliche Anweisungen und Dokumente, die die Dokumentation und Archivierung von Absprachen, Aufträgen und Geldein- und -ausgängen regeln. Absprachen = Absprachen der Ämter mit Firmen/Organisationen Aufträge = Aufträge der Ämter an Organisationen/Firmen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255954/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Trier
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage im Rahmen des LTranspG vom 30.07.22 betreffend der Allgemein…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
AW: Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung [#255954]
Datum
4. August 2022 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage im Rahmen des LTranspG vom 30.07.22 betreffend der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung der Stadtverwaltung Trier ist bei uns eingegangen. Anbei erhalten Sie die Allgemeine Geschäftsanweisung der Stadtverwaltung Trier. Mit freundlichen Grüßen