Allgemeines Thema Beschlusseinstellung in der NRWE Datenbank

Anfrage an: Amtsgericht Dortmund

ich dürfte bitten den Beschluss AG Dortmund, 19.05.2011 - 113 F 6258/10 in die NRWE Datenbank zu stellen .
Dazu meine weiteren Fragen nach dem Runderlass des Justizministerium 1544.Jk17 sind Beschlüsse die öffentlich angefragt von öffentlichem Interesse .
Nach dem Beschluss 4A68/17 des OVG Münster muss auch noch zu eine Benachteiligung nach Artikel 3 des Grundgesetzes hinzukommen .
Dazu nun meine Fragen , wie handhaben Sie die Beschlusseinstellung in die NRWE Datenbank , in wie vielen Fällen haben Sie die Beschlusseinstellung bei Anfragen aus der Öffentlichkeit abgelehnt und aus welchen von 2015 bis heute . Wie sind die bisherigen Beschlüsse in die NRWE Datenbank gekommen , kamen dort die Vorschläge nur von den Entscheidern ( Richtern ) ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2023
  • Frist
    14. März 2023
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Stefan Erdtel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ic…
An Amtsgericht Dortmund Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Allgemeines Thema Beschlusseinstellung in der NRWE Datenbank [#269955]
Datum
10. Februar 2023 18:07
An
Amtsgericht Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich dürfte bitten den Beschluss AG Dortmund, 19.05.2011 - 113 F 6258/10 in die NRWE Datenbank zu stellen . Dazu meine weiteren Fragen nach dem Runderlass des Justizministerium 1544.Jk17 sind Beschlüsse die öffentlich angefragt von öffentlichem Interesse . Nach dem Beschluss 4A68/17 des OVG Münster muss auch noch zu eine Benachteiligung nach Artikel 3 des Grundgesetzes hinzukommen . Dazu nun meine Fragen , wie handhaben Sie die Beschlusseinstellung in die NRWE Datenbank , in wie vielen Fällen haben Sie die Beschlusseinstellung bei Anfragen aus der Öffentlichkeit abgelehnt und aus welchen von 2015 bis heute . Wie sind die bisherigen Beschlüsse in die NRWE Datenbank gekommen , kamen dort die Vorschläge nur von den Entscheidern ( Richtern ) ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 269955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269955/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Amtsgericht Dortmund
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, we…
Von
Amtsgericht Dortmund
Betreff
AW: Allgemeines Thema Beschlusseinstellung in der NRWE Datenbank [#269955]
Datum
10. Februar 2023 18:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Dortmund gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Allgemeines Thema Beschlusseinstellung in der NRWE Datenbank“ vom …
An Amtsgericht Dortmund Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Allgemeines Thema Beschlusseinstellung in der NRWE Datenbank [#269955]
Datum
18. März 2023 12:33
An
Amtsgericht Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Allgemeines Thema Beschlusseinstellung in der NRWE Datenbank“ vom 10.02.2023 (#269955) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Amtsgericht Dortmund
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, we…
Von
Amtsgericht Dortmund
Betreff
AW: Allgemeines Thema Beschlusseinstellung in der NRWE Datenbank [#269955]
Datum
18. März 2023 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Dortmund gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Amtsgericht Dortmund
IFG NRW Man fühlt sich dem Beschluss des Bundesverwaltungsgericht Verpflichtet ( gemeint dürfte der Beschluss 6C3/…
Von
Amtsgericht Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
IFG NRW
Datum
22. März 2023
Status
49,5 KB
Man fühlt sich dem Beschluss des Bundesverwaltungsgericht Verpflichtet ( gemeint dürfte der Beschluss 6C3/96 ) sein .