Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Feststellung der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln, Tierseuchenrechtliche Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest, Wangels 05.01.2024
Antrag nach dem IZG-SH/VIG
Sehr geehrter Herr Dr. Cursiefen,
am 05.01.2024 erstellten und unterzeichneten Sie obige Allgemeinverfügung.
Bitte übersenden sie mir folgende Informationen bzw. Unterlagen und antworten Sie nicht mit Gesetzes- oder Verordnungstexten, da die die Fragestellung nicht beantworten können und auch nicht unter das IFG fallen, da sie öffentlich zugängig sind:
1. Wer meldete einen Verdacht auf was und mit welcher Begründung?
2. Wie viele Legehennen zeigten wie lange welche Symptome und verendeten - Angabe auch von der Bestandszahl.
3. Sind alle symptomatischen Legehennen verendet?
4. Wie alt waren die Legehennen?
5. Wie wurden die Legehennen gehalten - Freiland oder geschlossener Stall, bio oder konventionell?
6. Wie haben Sie andere Ursachen, z.B. Vergiftung, ausgeschlossen?
7. Haben Sie geprüft, ob der Tierhalter sich an die landesweite Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 23. November 2021 zur Festlegung von
vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen und an die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Kreises Plön zur Bekämpfung der Geflügelpest, Einrichtung einer Schutz- und Überwachungszone vom 21.12.2023, die das Gebiet Wangels ja sogar im Radius der Schutzzone betrifft, gehalten hat? Zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen?
8. Bitte übersenden sie mir alle (unterschiedliche) Testprotokolle, bei PCR Tests inkl. ct Werte.
9. Wurde auch eine Virusanzüchtung als Nachweis für ein vermehrungsfähiges Virus durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
10. Konnten Sie einen Eintragsweg nachweisen, wenn ja, wie?
Diese Anfrage ist öffentlich und im öffentlichen Interesse.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum6. Januar 2024
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10. Februar 2024
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