Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Feststellung der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln, Tierseuchenrechtliche Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest, Wangels 05.01.2024

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrter Herr Dr. Cursiefen,

am 05.01.2024 erstellten und unterzeichneten Sie obige Allgemeinverfügung.
Bitte übersenden sie mir folgende Informationen bzw. Unterlagen und antworten Sie nicht mit Gesetzes- oder Verordnungstexten, da die die Fragestellung nicht beantworten können und auch nicht unter das IFG fallen, da sie öffentlich zugängig sind:

1. Wer meldete einen Verdacht auf was und mit welcher Begründung?

2. Wie viele Legehennen zeigten wie lange welche Symptome und verendeten - Angabe auch von der Bestandszahl.

3. Sind alle symptomatischen Legehennen verendet?

4. Wie alt waren die Legehennen?

5. Wie wurden die Legehennen gehalten - Freiland oder geschlossener Stall, bio oder konventionell?

6. Wie haben Sie andere Ursachen, z.B. Vergiftung, ausgeschlossen?

7. Haben Sie geprüft, ob der Tierhalter sich an die landesweite Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 23. November 2021 zur Festlegung von
vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen und an die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Kreises Plön zur Bekämpfung der Geflügelpest, Einrichtung einer Schutz- und Überwachungszone vom 21.12.2023, die das Gebiet Wangels ja sogar im Radius der Schutzzone betrifft, gehalten hat? Zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen?

8. Bitte übersenden sie mir alle (unterschiedliche) Testprotokolle, bei PCR Tests inkl. ct Werte.

9. Wurde auch eine Virusanzüchtung als Nachweis für ein vermehrungsfähiges Virus durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

10. Konnten Sie einen Eintragsweg nachweisen, wenn ja, wie?

Diese Anfrage ist öffentlich und im öffentlichen Interesse.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Doris Schröder
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrter Herr Dr. Cursiefen, am 05.01.2024 erstellten und unterzeichneten Sie ob…
An Kreis Ostholstein - Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Feststellung der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln, Tierseuchenrechtliche Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest, Wangels 05.01.2024 [#296404]
Datum
6. Januar 2024 13:09
An
Kreis Ostholstein - Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrter Herr Dr. Cursiefen, am 05.01.2024 erstellten und unterzeichneten Sie obige Allgemeinverfügung. Bitte übersenden sie mir folgende Informationen bzw. Unterlagen und antworten Sie nicht mit Gesetzes- oder Verordnungstexten, da die die Fragestellung nicht beantworten können und auch nicht unter das IFG fallen, da sie öffentlich zugängig sind: 1. Wer meldete einen Verdacht auf was und mit welcher Begründung? 2. Wie viele Legehennen zeigten wie lange welche Symptome und verendeten - Angabe auch von der Bestandszahl. 3. Sind alle symptomatischen Legehennen verendet? 4. Wie alt waren die Legehennen? 5. Wie wurden die Legehennen gehalten - Freiland oder geschlossener Stall, bio oder konventionell? 6. Wie haben Sie andere Ursachen, z.B. Vergiftung, ausgeschlossen? 7. Haben Sie geprüft, ob der Tierhalter sich an die landesweite Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 23. November 2021 zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen und an die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Kreises Plön zur Bekämpfung der Geflügelpest, Einrichtung einer Schutz- und Überwachungszone vom 21.12.2023, die das Gebiet Wangels ja sogar im Radius der Schutzzone betrifft, gehalten hat? Zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen? 8. Bitte übersenden sie mir alle (unterschiedliche) Testprotokolle, bei PCR Tests inkl. ct Werte. 9. Wurde auch eine Virusanzüchtung als Nachweis für ein vermehrungsfähiges Virus durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 10. Konnten Sie einen Eintragsweg nachweisen, wenn ja, wie? Diese Anfrage ist öffentlich und im öffentlichen Interesse. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder Anfragenr: 296404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296404/ Postanschrift Doris Schröder << Adresse entfernt >>
Kreis Ostholstein - Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, anbei die Antwort auf Ihre Anfrage vom 05. Januar: 1. Wer meldete einen Verdacht au…
Von
Kreis Ostholstein - Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Betreff
WG: Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Feststellung der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln, Tierseuchenrechtliche Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest, Wangels 05.01.2024 [#296404]
Datum
26. Januar 2024 09:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schröder, anbei die Antwort auf Ihre Anfrage vom 05. Januar: 1. Wer meldete einen Verdacht auf was und mit welcher Begründung? Meldung erfolgte von dem Eigentümer, aufgrund erhöhter Sterblichkeitsrate 2. Wie viele Legehennen zeigten wie lange welche Symptome und verendeten - Angabe auch von der Bestandszahl. Tierindividuelle Aussagen können nicht getroffen werden. Die Hühner zeigten folgende Symptome: hohes Fieber, Schwäche, Teilnahmslosigkeit. Der Krankheitsverlauf war per akut. Hühner mit Symptomen verendeten vermutlich innerhalb von 24-36 Stunden nach auftreten der ersten Symptome. Am 03.01. waren von den 1900 Legehennen 11 Stück verendet. Am 04.11 waren geschätzt 150 Legehennen verendet. 3. Sind alle symptomatischen Legehennen verendet? Alle noch lebenden Hühner wurden ausnahmslos getötet (Bestandsräumung) - losgelöst von klinischen Symptomen. 4. Wie alt waren die Legehennen? Einstallung erfolgte im August 2023; eingestallt werden Junghennen in der Regel mit ca. 20 Lebenswochen. 5. Wie wurden die Legehennen gehalten - Freiland oder geschlossener Stall, bio oder konventionell? Freilandhaltung (Öko) 6. Wie haben Sie andere Ursachen, z.B. Vergiftung, ausgeschlossen? Aufgrund des Virusnachweises und der Symptomatik in Verbindung mit dem Krankheitsverlauf wurde keine Differentialdiagnose ermittelt. 7. Haben Sie geprüft, ob der Tierhalter sich an die landesweite Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 23. November 2021 zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen und an die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Kreises Plön zur Bekämpfung der Geflügelpest, Einrichtung einer Schutz- und Überwachungszone vom 21.12.2023, die das Gebiet Wangels ja sogar im Radius der Schutzzone betrifft, gehalten hat? Zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen? Biosicherheitsmaßnahmen wurden eingehalten 8. Bitte übersenden sie mir alle (unterschiedliche) Testprotokolle, bei PCR Tests inkl. ct Werte. Siehe Anlagen 9. Wurde auch eine Virusanzüchtung als Nachweis für ein vermehrungsfähiges Virus durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Nein. Untersuchung erfolgte in Form von: RTqPCR 10. Konnten Sie einen Eintragsweg nachweisen, wenn ja, wie? Nein. Vermutet wird eine Ansteckung über Wildvogelkontakt. Mit freundlichen Grüßen

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Doris Schröder
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Doris Sc…
An Kreis Ostholstein - Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: WG: Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Feststellung der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln, Tierseuchenrechtliche Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest, Wangels 05.01.2024 [#296404]
Datum
27. Januar 2024 11:01
An
Kreis Ostholstein - Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 296404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296404/ Postanschrift Doris Schröder << Adresse entfernt >>

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