Allgemeinverfügung gefährliche Orte am Rokoczy Fest

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Allgemeinverfügung zu Gefährlichen Orten in Bad Kissingen in der Zeit vom 28.07.2023 bis 30.07.2023 in der auch der Luitpoldpark als solcher bestimmt wird.

Dies ist eine Anfrage nach Art 39 BayDSG mein berechtigtes Interesse begründet sich durch persönliche Betroffenheit durch eine Maßnahme der Polizei mit Rechtsgrundlage des gefährlichen Orts

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Juli 2023
  • Frist
    2. September 2023
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Janik Besendorf
Janik Besendorf
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Allgemeinverfügung zu Gefährli…
An Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen- Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
Allgemeinverfügung gefährliche Orte am Rokoczy Fest [#285053]
Datum
30. Juli 2023 11:24
An
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Allgemeinverfügung zu Gefährlichen Orten in Bad Kissingen in der Zeit vom 28.07.2023 bis 30.07.2023 in der auch der Luitpoldpark als solcher bestimmt wird. Dies ist eine Anfrage nach Art 39 BayDSG mein berechtigtes Interesse begründet sich durch persönliche Betroffenheit durch eine Maßnahme der Polizei mit Rechtsgrundlage des gefährlichen Orts Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Janik Besendorf Anfragenr: 285053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285053/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Sehr geehrter Herr Besendorf, wir haben Ihre Anfrage erhalten und auf Nachfrage die u. s. Antwort der zuständigen…
Von
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Betreff
WG: Allgemeinverfügung gefährliche Orte am Rokoczy Fest [#285053]
Datum
31. Juli 2023 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Nicht-öffentliche Anhänge:
image002.jpg
82,5 KB
178 Bytes


Sehr geehrter Herr Besendorf, wir haben Ihre Anfrage erhalten und auf Nachfrage die u. s. Antwort der zuständigen Polizeiinspektion erhalten. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, so bitten wir Sie, sich direkt mit der Polizei i. V. zu setzen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] STADT BAD KISSINGEN Leiterin Öffentliche Sicherheit und Ordnung Rathausplatz 1, [geschwärzt] 97688 Bad Kissingen T +49 (0)971 [geschwärzt] F +49 (0)971 [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> www.badkissingen.de<http://www.badkissingen.de/> [Stadt_GSTE_Mailsignatur9_2022_final-1] Diese Nachricht enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen und ist ausschließlich für den vorgesehenen Empfänger bestimmt. Falls Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte unverzüglich den Absender und vernichten diese Nachricht. Das unerlaubte Kopieren, die unerlaubte Kenntnisnahme sowie die unbefugte Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail, gleich ob teilweise oder vollständig, ist nicht gestattet. Elektronisch geführte Korrespondenz, insbesondere Auskünfte etc., sind unverbindlich. Die Stadt Bad Kissingen eröffnet einen Zugang zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation gem. Art. 3a BayVwVfG. Informationen hierzu finden Sie unter http://egovernment.badkissingen.de<http://egovernment.badkissingen.de/>. Von: Bad Kissingen PI (Postfach) <[geschwärzt]> Gesendet: Montag, 31. Juli 2023 13:05 An: [geschwärzt], [geschwärzt] - Öffentliche Sicherheit und Ordnung <[geschwärzt]> Cc: [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]>; [geschwärzt], [geschwärzt] (PP-UFR) <[geschwärzt]>; [geschwärzt], [geschwärzt] (PP-UFR) <[geschwärzt]> Betreff: AW: Allgemeinverfügung gefährliche Orte am Rokoczy Fest [#285053] Sehr [geschwärzt], Eine Allgemeinverfügung der Stadt Bad Kissingen gibt es, wie von Ihnen bereits angemerkt, für den fraglichen Bereich nicht. Die Einstufung der Kontrollörtlichkeit als s. g. „gefährlicher Ort“ ergibt sich aus der polizeilichen Lageeinschätzung anhand der vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte. An diesem Abend war dies angezeigt. Herr Besendorf wurde am Samstag, 29.07.2023, um ca. 22:00 Uhr, von Beamten des ZED Schweinfurt kontrolliert. Die örtl. und sachliche Zuständigkeit der Kräfte ergibt sich aus Art. 2 PAG und Art. 3, 4 POG. Die Grundlage der rein präventiven Kontrolle und Identitätsfeststellung war Art. 13 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 PAG. Aufgrund vorangegangener Körperverletzungs- und Betäubungsmitteldelikte im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Veranstaltung „Rakoczy-Fest“ sowie in engem Zusammenhang zu vorhergehenden polizeilichen Beobachtungen hinsichtlich weiterer Sicherheitsstörungen (alkoholisierte Jugendliche, Vermüllung) ergaben sich Anhaltspunkte für die weitere Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Zudem war die Polizei durch den mit Hausrecht ausgestatteten Sicherheitsdienst um Hilfe gebeten worden. Zur Identitätsfeststellung wurde der Personalausweis des Herrn Besendorf mit dienstlichem Smartphone fotografiert. Diese Aufnahmen werden nach Einsatzende unverzüglich gelöscht. (Art.33 Abs. 1, 8 PAG) Es sind für den fraglichen Zeitraum keine recherchierbaren Daten des Herrn Besendorf in den polizeilichen Systemen gespeichert. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Polizeihauptkommissar Polizeiinspektion Bad Kissingen Stellvertretender Dienststellenleiter Kasernenstraße 6 . 97688 Bad Kissingen Tel: 0971 [geschwärzt] . CNP: [geschwärzt] Fax: 0971 [geschwärzt] . CNP: [geschwärzt] E-Mail dienstlich: [geschwärzt]<[geschwärzt]> E-Mail persönlich: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Von: [geschwärzt], [geschwärzt] - Öffentliche Sicherheit und Ordnung <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> Gesendet: Montag, 31. Juli 2023 08:30 An: Bad Kissingen PI (Postfach) Betreff: WG: Allgemeinverfügung gefährliche Orte am Rokoczy Fest [#285053] VORSICHT: Der Absender dieser Nachricht ist nicht aus dem Bereich der Bayerischen Polizei (externer Absender). Seien Sie besonders achtsam in Bezug auf eventuell enthaltene Links und/oder Anlagen. ________________________________ Guten Morgen, eine solche Allgemeinverfügung gibt es nicht. Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] STADT BAD KISSINGEN Leiterin Öffentliche Sicherheit und Ordnung Rathausplatz 1, [geschwärzt] 97688 Bad Kissingen T +49 (0)971 [geschwärzt] F +49 (0)971 [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> www.badkissingen.de<http://www.badkissingen.de> Diese Nachricht enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen und ist ausschließlich für den vorgesehenen Empfänger bestimmt. Falls Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte unverzüglich den Absender und vernichten diese Nachricht. Das unerlaubte Kopieren, die unerlaubte Kenntnisnahme sowie die unbefugte Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail, gleich ob teilweise oder vollständig, ist nicht gestattet. Elektronisch geführte Korrespondenz, insbesondere Auskünfte etc., sind unverbindlich. Die Stadt Bad Kissingen eröffnet einen Zugang zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation gem. Art. 3a BayVwVfG. Informationen hierzu finden Sie unter http://egovernment.badkissingen.de.
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Guten Tag << Anrede >> haben Sie vielen Dank für die zügige Beantwortung meiner Anfrage und die zusät…
An Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen- Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: WG: Allgemeinverfügung gefährliche Orte am Rokoczy Fest [#285053]
Datum
31. Juli 2023 16:14
An
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> haben Sie vielen Dank für die zügige Beantwortung meiner Anfrage und die zusätzlichen Informationen die sie von der Polizei angefragt haben. Ich bin allerdings etwas irritiert über die Antwort. Der Polizeibeamte der mit mir kommunizierte und auch Anweisungen an andere Beamte gab (ich nehme an ihr Vorgesetzter) teilte den anwesenden Person mit, dass es eine Allgemeinverfügung gebe und nannte uns auch den von mir angesprochenen Zeitraum und auch die räumliche Beschränkung auf den Luitpoldpark. Ich verstehe Ihre Auskunft so, dass der Luitpoldpark durch die Polizei als gefährlicher Ort bzw als Ort von dem auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben oder sich Straftäter verbergen, erklärt wurde und dieß aber nicht durch eine Allgemeinverfügung geschehen ist. Diese Festlegung als solchen Ort stellt aber in jedem Fall einen Verwaltungsakt dar, der veraktet sein müsste. Ich bitte entsprechend darum mit die Akte zu diesem Verwaltungsakt nach Art. 39 BayDSG zuzusenden, damit ich die Rechtmäßigkeit dieses Verwlatungsakts überprüfen kann. Ich danke Ihnen im Vorraus für die Mühe. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 285053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285053/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Sehr geehrter Herr Besendorf, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, gibt es eine solche Allgemeinverfügung von S…
Von
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Betreff
AW: WG: Allgemeinverfügung gefährliche Orte am Rokoczy Fest [#285053]
Datum
1. August 2023 07:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Besendorf, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, gibt es eine solche Allgemeinverfügung von Seiten der Stadt Bad Kissingen nicht. Insofern kann ich Ihnen auch keine Akte o. Ä. übermitteln. Ihre Nachfragen zu den polizeilichen Maßnahmen bitte ich direkt an die Polizeiinspektion Bad Kissingen zu richten. Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Guten Tag, haben Sie vielen Dank für die zügige Beantwortung meiner Anfrage und die zusätzlichen Informationen di…
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: WG: Allgemeinverfügung gefährliche Orte am Rokoczy Fest [#285053]
Datum
1. August 2023 17:12
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, haben Sie vielen Dank für die zügige Beantwortung meiner Anfrage und die zusätzlichen Informationen die Sieüber Frau Büttner an mich weitergeleitet haben. Ich bin allerdings etwas irritiert über die Antwort. Der Polizeibeamte der mit mir kommunizierte und auch Anweisungen an andere Beamte gab (ich nehme an deren Vorgesetzter) teilte den anwesenden Person und mir mit, dass es eine Allgemeinverfügung gebe und nannte uns auch den von mir angesprochenen Zeitraum und auch die räumliche Beschränkung auf den Luitpoldpark. Ich verstehe Ihre Auskunft so, dass der Luitpoldpark durch die Polizei als gefährlicher Ort bzw als Ort von dem auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben oder sich Straftäter verbergen, erklärt wurde und dies aber nicht durch eine Allgemeinverfügung geschehen ist. Diese Festlegung als solchen Ort stellt aber in jedem Fall einen Verwaltungsakt dar, der veraktet sein müsste. Ich bitte entsprechend darum mit die Akte zu diesem Verwaltungsakt nach Art. 39 BayDSG zuzusenden, damit ich die Rechtmäßigkeit dieses Verwaltungsakts überprüfen kann. Ich danke Ihnen im Vorraus für die Mühe. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 285053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285053/

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Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Sehr geehrter Her Besendorf, in der Anlage übersende ich Ihnen eine Abgabenachricht zu Ihrer Anfrage vom 01.08.20…
Von
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Betreff
AW: Allgemeinverfügung gefährliche Orte am Rokoczy Fest [#285053]
Datum
3. August 2023 15:48
Status
image001.png
178 Bytes


Sehr geehrter Her Besendorf, in der Anlage übersende ich Ihnen eine Abgabenachricht zu Ihrer Anfrage vom 01.08.2023, 17:12 Uhr. Näheres entnehmen Sie bitte diesem Dokument. Mit freundlichen Grüßen