Allgemeinverfügung Kieler Woche - Personenauswahl und Effekte

Vorschriften/ Dienstvorschriften/ Anweisungen/ Dienstanweisungen/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Mitteilungen/ Verordnungen/ Erlasse und vergleichbare Dokumente
bzgl. der Allgemeinverfügung aus Anlass der Kieler Woche 2023
insbesondere
bzgl. der Durchführung von Kontrollen
bzgl. der Auswahl der zu kontrollierenden Personen
bzgl. der Kontrollen und ihrer Rechtsgrundlagen
bzgl. des Erzielens der gewünschten Effekte
bzgl. der Effektivität der Allgemeinverfügung
bzgl. der Anzahl und Höhe angedrohter Zwangsgelder
bzgl. der Anzahl und Höhe festgesetzter Zwangsgelder

Die Informationen aus den beiden folgenden Anfragen liegen bereits vor und können als bekannt vorausgesetzt werden. Die Wiederholung der entsprechenden Antworten aus den Anfragen ist nicht erwünscht:
https://fragdenstaat.de/a/282652
https://fragdenstaat.de/a/281376

Dies ist letztlich eine paraphrasierte Wiederholung meiner unbeantworteten Anfrage vom Jul 3, 2023, 3:06 PM, die ich am Aug 8, 2023, 11:12 AM wortgleich wiederholt hatte, die jedoch ebenfalls unbeantwortet geblieben war: "mit Interesse habe ich Ihre Pressemeldung vom 25.06.2023 12:03 Uhr und 19.06.2023 10:26 Uhr gelesen. ... Die wirkliche Frage, "Was hat die Allgemeinverfügung gebracht?", lässt sich mit den gegebenen Zahlen nicht beantworten. Welche internen Untersuchungen haben Sie dazu gemacht? Wie wurden die Personen ausgewählt, die kontrolliert wurden? Wie kommt es dazu, dass an einem Wochenende 15% einen verbotenen Gegenstand dabei hatten, am nächsten jedoch nur 5%?"

Ergebnis der Anfrage

Es wurden 24 Zwangsgelder angedroht.
Eine Zwangsgeld-Festsetzung erfolgte mangels Zweitverstößen nicht.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. September 2023
  • Frist
    14. Oktober 2023
  • Kosten dieser Information:
    513,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorschriften/ Dienstvorschriften/ Anw…
An Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Allgemeinverfügung Kieler Woche - Personenauswahl und Effekte [#288122]
Datum
12. September 2023 12:29
An
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorschriften/ Dienstvorschriften/ Anweisungen/ Dienstanweisungen/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Mitteilungen/ Verordnungen/ Erlasse und vergleichbare Dokumente bzgl. der Allgemeinverfügung aus Anlass der Kieler Woche 2023 insbesondere bzgl. der Durchführung von Kontrollen bzgl. der Auswahl der zu kontrollierenden Personen bzgl. der Kontrollen und ihrer Rechtsgrundlagen bzgl. des Erzielens der gewünschten Effekte bzgl. der Effektivität der Allgemeinverfügung bzgl. der Anzahl und Höhe angedrohter Zwangsgelder bzgl. der Anzahl und Höhe festgesetzter Zwangsgelder Die Informationen aus den beiden folgenden Anfragen liegen bereits vor und können als bekannt vorausgesetzt werden. Die Wiederholung der entsprechenden Antworten aus den Anfragen ist nicht erwünscht: https://fragdenstaat.de/a/282652 https://fragdenstaat.de/a/281376 Dies ist letztlich eine paraphrasierte Wiederholung meiner unbeantworteten Anfrage vom Jul 3, 2023, 3:06 PM, die ich am Aug 8, 2023, 11:12 AM wortgleich wiederholt hatte, die jedoch ebenfalls unbeantwortet geblieben war: "mit Interesse habe ich Ihre Pressemeldung vom 25.06.2023 12:03 Uhr und 19.06.2023 10:26 Uhr gelesen. ... Die wirkliche Frage, "Was hat die Allgemeinverfügung gebracht?", lässt sich mit den gegebenen Zahlen nicht beantworten. Welche internen Untersuchungen haben Sie dazu gemacht? Wie wurden die Personen ausgewählt, die kontrolliert wurden? Wie kommt es dazu, dass an einem Wochenende 15% einen verbotenen Gegenstand dabei hatten, am nächsten jedoch nur 5%?"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288122/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer o.b. Anfrage. Die Anfrage befindet sich zur Zeit in der Bearbeitung. Ich ko…
Von
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. September 2023
Status
Warte auf Antwort
ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer o.b. Anfrage. Die Anfrage befindet sich zur Zeit in der Bearbeitung. Ich komme unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück.
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Positives Zitat: "dass 24 Zwangsgelder anlässlich der Allgemeinverfügung im Rahmen der Kieler Woche 2023 a…
Von
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Oktober 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Positives Zitat: "dass 24 Zwangsgelder anlässlich der Allgemeinverfügung im Rahmen der Kieler Woche 2023 aufgrund von Verstößen gegen die Allgemeinverfügung angedroht wurden. Eine Zwangsgeld-Festsetzung erfolgte mangels Zweitverstößen nicht." Ablehndes Zitat: "... liegen bzgl. der erlassenen Allgemeinverfügung anlässlich der KielerWoche 2023 folgende Informationen vor: Einsatzanordnung und Umsetzungshinweise zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung Verfahrensanweisung zur Festsetzung eines Zwangsgeldes bei Verstoß gegen die Allgemeinverfügung Einsatzerfahrungsbericht zur Nachbereitung des Einsatzes Kieler Woche 2023 ... Das Bekanntwerden ... könnte nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren Sicherheit im Sinne des § 3 Nr. 1 c) IFG haben, da unter anderem Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit der Bundespolizei in personeller und materieller Hinsicht und auf die polizeilichen Arbeitsweisen und Einsatztaktiken gezogen werden könnten. ... Zum Schutz der inneren Sicherheit ... ... als „Verschlusssache -Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) eingestuft, sodass auch nach § 3 Nr. 4 IFG kein Anspruch auf Informationszugang besteht."
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Allgemeinverfügung Kieler Woche - Personenauswahl und Effekte“ vom…
An Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Allgemeinverfügung Kieler Woche - Personenauswahl und Effekte - Anfrage vom 12.09.2023 #288122 [#288122]
Datum
17. Oktober 2023 12:04
An
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Allgemeinverfügung Kieler Woche - Personenauswahl und Effekte“ vom 12.09.2023 (#288122) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Sehr << Antragsteller:in >> anlässlich Ihrer untenstehenden Anfrage teile ich Ihnen mit, dass der Bes…
Von
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Betreff
AW: Allgemeinverfügung Kieler Woche - Personenauswahl und Effekte - Anfrage vom 12.09.2023 #288122 [#288122]
Datum
17. Oktober 2023 13:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anlässlich Ihrer untenstehenden Anfrage teile ich Ihnen mit, dass der Bescheid bzgl. Ihres Antrags vom 12. September 2023 in der vergangenen Woche postalisch versandt wurde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch Ihr Zeichen SB31-100011-4/23, Ihre Nachricht vom 12.10.2023, AV Kieler Woche, Meine Anfrage vom 12.09.…
An Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch Ihr Zeichen SB31-100011-4/23, Ihre Nachricht vom 12.10.2023, AV Kieler Woche, Meine Anfrage vom 12.09.2023 Mein Zeichen #288122 [#288122]
Datum
9. November 2023 14:58
An
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, anbei mein Widerspruch mit Fax-Empfangs-Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 20231109-o-1-widerspruch-mit-fax-empfangsbestatigung.pdf Anfragenr: 288122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288122/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruch Ihr Zeichen SB31-100011-4/23, Ihre Nachricht vom 12.10.2023, AV Kieler Woche, Meine Anfrage vom 12…
An Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch Ihr Zeichen SB31-100011-4/23, Ihre Nachricht vom 12.10.2023, AV Kieler Woche, Meine Anfrage vom 12.09.2023 Mein Zeichen #288122 [#288122]
Datum
30. November 2023 13:26
An
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12.10.2023. Ich hoffe mein Widerspruch vom 09.11.2023, zugesendet per Fax an +4941925024444, ist Ihnen bereits zur Kenntnis gelangt. Damit sie kein Fax schlechter Qualität, sondern ein Copy-Paste-fähiges PDF vorliegen haben, habe ich Ihnen meinen Widerspruch noch mal angehängt. Ich freue mich auf Ihre Bearbeitung meines Widerspruchs. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 20231109-o-1-widerspruch-mit-fax-empfangsbestatigung.pdf Anfragenr: 288122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288122/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
"Den Eingang Ihres Widerspruchs bestätige ich hiermit."
Von
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. Dezember 2023
Status
Warte auf Antwort
"Den Eingang Ihres Widerspruchs bestätige ich hiermit."
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Direktion leitet Widerspruch weiter an Bundespolizeipräsidium (BPOLP)
Von
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Dezember 2023
Status
Warte auf Antwort
Direktion leitet Widerspruch weiter an Bundespolizeipräsidium (BPOLP)
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch zu BPOLD Bad Bramstedt SB31-100011-4/23 - Frist 09.02.2024 [#288122]
Guten Tag, mein Antrag gegenüber…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch zu BPOLD Bad Bramstedt SB31-100011-4/23 - Frist 09.02.2024 [#288122]
Datum
25. Januar 2024 10:37
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mein Antrag gegenüber der BPOLD Bad Bramstedt zum Aktenzeichen SB31-100011-4/23 habe ich am 12.09.2023 gestellt, gegen den Bescheid vom 12.10.2023 habe ich mit Fax vom 9.11.2023 Widerspruch eingelegt und weitere Anträge gestellt, dieses Schreiben liegt Ihnen spätestens seit 21.12.2023 vor. Seit über einem Monat habe ich nun nichts diesbezüglich gehört. Am 09.02.2024 endet die 3-Monats-Frist für eine Untätigkeitsklage, weil über den Widerspruch bisher nicht entschieden wurde. Womöglich gibt es Ihrerseits ja einen guten Grund, zu warten. Bitte informieren Sie mich daher umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruch zu BPOLD Bad Bramstedt SB31-100011-4/23 [#288122] Guten Tag, mein Antrag gegenüber der BPOLD Bad …
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch zu BPOLD Bad Bramstedt SB31-100011-4/23 [#288122]
Datum
25. Februar 2024 21:45
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mein Antrag gegenüber der BPOLD Bad Bramstedt zum Aktenzeichen SB31-100011-4/23 habe ich am 12.09.2023 gestellt, gegen den Bescheid vom 12.10.2023 habe ich mit Fax vom 9.11.2023 Widerspruch eingelegt und weitere Anträge gestellt, dieses Schreiben liegt Ihnen spätestens seit 21.12.2023 vor. Seit über zwei Monaten habe ich nun nichts diesbezüglich gehört. Am 09.02.2024 endete bereits die 3-Monats-Frist für eine Untätigkeitsklage, weil über meinen Widerspruch bisher nicht entschieden wurde. Ihnen wird der Widerspruch am 21.03.2024 volle drei Monate vorliegen. Womöglich gibt es Ihrerseits ja einen guten Grund, zuzuwarten. Bitte informieren Sie mich daher umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288122/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Widerspruchsführer. 3. Für diesen B…
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. März 2024
Status
Warte auf Antwort
1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Widerspruchsführer. 3. Für diesen Bescheid wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR erhoben. Ihr Widerspruch ist zulässig, aber unbegründet. Nach eingehender erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage unter besonderer Berücksichtigung der von Ihnen vorgebrachten Argumente verbleibt es bei der ursprünglichen Entscheidung der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt vom 12. Oktober 2023.
<< Anfragesteller:in >>
Antragsteller reicht Klage gegen BPOLP vor dem Verwaltungsgericht Potsdam ein. Wird 483 Euro Gerichtsgebühren kost…
An Verwaltungsgericht Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. März 2024
An
Verwaltungsgericht Potsdam
Status
Antragsteller reicht Klage gegen BPOLP vor dem Verwaltungsgericht Potsdam ein. Wird 483 Euro Gerichtsgebühren kosten.
<< Anfragesteller:in >>
Bitte an Präsidium von Gebühren abzusehen, andernfalls wegen dieser nicht zu vollstrecken.
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. März 2024
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Bitte an Präsidium von Gebühren abzusehen, andernfalls wegen dieser nicht zu vollstrecken.
<< Anfragesteller:in >>
Ihre Rechtsbehelfsbelehrungs-Textbausteine [#288122] Guten Tag, bitte überarbeiten Sie all Ihre Rechtsbehelfsbele…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihre Rechtsbehelfsbelehrungs-Textbausteine [#288122]
Datum
13. März 2024 21:38
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte überarbeiten Sie all Ihre Rechtsbehelfsbelehrungs-Textbausteine, in dem Sie den Passus "Die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr ist nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mi Land Brandenburg vom 14. Dezember 2006, in der Fassung vom 12. Juni 2014 möglich." streichen. https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/elektr_rechtsverkehr So beispielsweise verwendet unter den Geschäftszeichen P-100011_P-Ref_71_00008#0024#0011 P-100011_P-Ref_71_00008#0031#0011 P-100011_P-Ref_71_00008#0043#0007 Wenn gewollt, verweisen Sie stattdessen auf die "Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg (Brandenburgische Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - BbgERVV) vom 28. Januar 2022 (GVBl.II/22, [Nr. 18])" https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgervv Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288122/
Verwaltungsgericht Potsdam
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass davon ausgegangen wird, dass die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland,…
Von
Verwaltungsgericht Potsdam
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. März 2024
Status
Warte auf Antwort
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass davon ausgegangen wird, dass die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, gerichtet ist; der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt wird die Klage daher zugestellt. (2) Zugleich wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, den Rechtsstreit gemäß § 17a Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) an das nach § 52 Nr. 2 Sätze 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) örtlich zuständige Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht zu verweisen.

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Zustimmung des Klägers
An Verwaltungsgericht Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. März 2024
An
Verwaltungsgericht Potsdam
Status