Allgemeinverfügung m-RNA Impfstoffe

Ihre Informationen, ob es zu den von Ihnen in der Vergangenheit erlassenen Allgemeinverfügungen zur Verteilung der neuartigen m-RNA Impfstoffe in Thüringen Widerspruchsverfahren gegeben hat.

Falls ja, bitte übermitteln Sie mir elektronisch den Schriftverkehr zu den Widerspruchverfahren.

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
  • Ein:e Follower:in
Christoph Zapf
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Info…
An Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Details
Von
Christoph Zapf
Betreff
Allgemeinverfügung m-RNA Impfstoffe [#255824]
Datum
28. Juli 2022 13:57
An
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Informationen, ob es zu den von Ihnen in der Vergangenheit erlassenen Allgemeinverfügungen zur Verteilung der neuartigen m-RNA Impfstoffe in Thüringen Widerspruchsverfahren gegeben hat. Falls ja, bitte übermitteln Sie mir elektronisch den Schriftverkehr zu den Widerspruchverfahren. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Zapf Anfragenr: 255824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255824/ Postanschrift Christoph Zapf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Zapf
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Antwort
Von
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
9. August 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
290,4 KB
Christoph Zapf
AW: Antwort [#255824] Sehr geehrte Damen und Herren, ja, es handelt sich um die von Ihnen in Ihrem Schreiben vom …
An Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Details
Von
Christoph Zapf
Betreff
AW: Antwort [#255824]
Datum
14. August 2022 22:01
An
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ja, es handelt sich um die von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 09.08.2022 genannten Allgemeinverfügungen. Ihrer Aussagen aus Ihrem Schreiben entnehme ich, dass es Widerspruchverfahren gegeben haben muss. Ich stelle klar, dass mich die personenbezogenen Daten der Widerspruchsführer (Namen, Adressen, sonstiges) nicht interessieren, sondern die Inhalte der Widersprüche und Ihre amtliche Antworten. Personenbezogene Daten Dritter sind nicht betroffen und ich mache auch kein rechtliches Interesse an den amtlichen Informationen geltend. Was Sie aus § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Thüringer Transparenzgesetz ableiten, erschließt sich mir nicht. Bitte informieren Sie doch eher die von Ihnen erwähnten Dritten nach § 10 Abs. 4 Thüringer Transparenzgesetz, wenn Sie doch so viel Wert auf deren Daten legen. Die Kosten stellen Sie als überschaubar dar, Danke! Mit freundlichen Grüßen Christoph Zapf Anfragenr: 255824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255824/ Postanschrift Christoph Zapf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Christoph Zapf
AW: Antwort [#255824] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Allgemeinverfügung m-RNA…
An Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Details
Von
Christoph Zapf
Betreff
AW: Antwort [#255824]
Datum
30. August 2022 16:08
An
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Allgemeinverfügung m-RNA Impfstoffe“ vom 28.07.2022 (#255824) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christoph Zapf
Christoph Zapf
AW: Antwort [#255824] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Allgemeinverfügung m-RNA…
An Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Details
Von
Christoph Zapf
Betreff
AW: Antwort [#255824]
Datum
1. September 2022 12:09
An
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Allgemeinverfügung m-RNA Impfstoffe“ vom 28.07.2022 (#255824) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christoph Zapf
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
WG: Antwort [#255824] Mail 1 Sehr geehrter Herr Zapf, Ihrem Antrag auf Informationszugang wurde teilweise entspro…
Von
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Betreff
WG: Antwort [#255824] Mail 1
Datum
2. September 2022 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zapf, Ihrem Antrag auf Informationszugang wurde teilweise entsprochen. Der Zugang wird wie beantragt in elektronischer Form gewährt. Als Anlage erhalten Sie die Unterlagen zu Ihrem beantragten Informationszugang. Je Widerspruchsverfahren wurde eine Datei erstellt. Aufgrund der Größe erhalten Sie eine zweite E-Mail. Der Bescheid vom 2. September 2022 geht Ihnen aufgrund der Kostenpflicht parallel auf dem Postweg zu. Soweit Sie in Ihrer E-Mail vom 30. August 2022 davon ausgehen, dass die Frist für die Bearbeitung Ihres Antrages vom 28. Juli 2022 überschritten worden wäre, verweisen wir auf § 9 Abs. 4 ThürTG. Demnach muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und erkennen lassen, auf welche amtlichen Informationen er gerichtet ist. Sie hatten auf unsere Anfrage vom 9. August 2022 mit E-Mail vom 14. August 2022 Ihren Antrag präzisiert. Folglich war Ihr Antrag ab dem 14. August 2022 als hinreichend bestimmt anzusehen. Näheres dazu können Sie der Begründung des Bescheides entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
WG: Antwort [#255824] Mail 2 Sehr geehrter Herr Zapf, zur Versendung der angekündigten E-Mail 2 haben wir eine Fe…
Von
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Betreff
WG: Antwort [#255824] Mail 2
Datum
5. September 2022 08:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zapf, zur Versendung der angekündigten E-Mail 2 haben wir eine Fehlermeldung erhalten. Ich schicke Ihnen die Auskünfte deshalb mit insgesamt drei E-Mails. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Antwort [#255824] Mail 3 Mit freundlichen Grüßen
Von
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Betreff
Antwort [#255824] Mail 3
Datum
5. September 2022 08:04
Status
Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
WG: Antwort [#255824] Sehr geehrter Herr Zapf, mit Bescheid des TLV vom 2. September 2022 wurde Ihrem Antrag auf …
Von
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Betreff
WG: Antwort [#255824]
Datum
1. März 2023 15:57
Status
Sehr geehrter Herr Zapf, mit Bescheid des TLV vom 2. September 2022 wurde Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 28. Juli 2022 teilweise stattgegeben. Die teilweise Ablehnung beruhte darauf, dass einige Verfahren noch nicht abgeschlossen waren. Das ist mittlerweile der Fall, so dass Ihr (weiterer) Antrag bearbeitet werden kann. Da dies mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden ist, ist das TLV verpflichtet, vor Gewährung des (weiteren) Informationszugangs und vor der Entstehung von Verwaltungskosten den Antragsteller zu informieren. Über die Höhe kann noch keine Einschätzung gegeben werden. Da der Verwaltungsaufwand vorab zumeist nicht eindeutig ermittelt werden kann, wird vom Gesetz keine betragsmäßige Angabe verlangt. Die Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand, dieser beträgt vorliegend je 15 Minuten 21,50 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Auslagen. Insoweit erhalten Sie bis zum 7. März 2023 Gelegenheit, sich zu äußern, um gegebenenfalls eine kostenpflichtige Entscheidung zu vermeiden. Ansonsten ergeht der entsprechende Bescheid. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass öffentliche Leistungen im Rahmen des Thüringer Transparenzgesetzes gemäß § 2 Abs. 2 Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Transparenzgesetz (ThürTGVwKostO) gebührenfrei sind, wenn die antragstellende Person rechtzeitig und in geeigneter Form nachweist, dass sie im Zeitpunkt der Antragstellung 1. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht, 2. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezieht, 3. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhält, 4. ein Einkommen hat, das den einfachen Regelsatz nach § 28 SGB XII in Verbindung mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2855) in der jeweils geltenden Fassung nicht übersteigt, oder 5. eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Fassung vom 7. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1952, 2021 I S. 197) in der jeweils geltenden Fassung erhält, und der Antrag unmittelbar sie selbst oder solche Personen betrifft, für die die antragstellende Person die elterliche Sorge oder die Stellung eines Vormunds innehat. Der Nachweis kann regelmäßig durch Vorlage der Kopie eines aktuellen Leistungsbescheides erfolgen. Im Hinblick auf die darin enthaltenen personenbezogenen Daten kann dies in den Teilen, die für den Nachweis eines aktuellen Leistungsbezuges im oben genannten Sinn nicht relevant sind, unkenntlich gemacht (geschwärzt) werden (z.B. Leistungshöhe, Angaben zu anderen Leistungsberechtigten). Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
AW: Antwort [#255824] E-Mail 1 Sehr geehrter Herr Zapf, Ihrem Antrag vom 28. Juli 2022 auf (weiteren) Information…
Von
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Betreff
AW: Antwort [#255824] E-Mail 1
Datum
10. März 2023 10:54
Status
Sehr geehrter Herr Zapf, Ihrem Antrag vom 28. Juli 2022 auf (weiteren) Informationszugang wurde mit Bescheid vom heutigen Tag, der zu Ihnen auf dem Postweg unterwegs ist, entsprochen. Der Zugang wird wie beantragt in elektronischer Form gewährt. Als Anlage erhalten Sie die Unterlagen zu Ihrem beantragten Informationszugang. Je Widerspruchsverfahren wurde eine Datei erstellt. Personenbezogene Daten wurden wie beantragt geschwärzt. Auf die Kostenpflichtigkeit der Entscheidung über den Informationszugang hatten wir mit E-Mail vom 1. März 2023 nochmals hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen

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