Allgemeinverfügung Riederwaldtunnel A 66 Rodung

Unterlagen die im Austausch mit dem Forstamt Gross-Gerau, Stadt Frankfurt, Politik, Land im Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung zur Sperrung des Fecherwald im Bereich Borsig Alle in Frankfurt wegen ein Rodung zur Verfügung stehen. Hierzu gehören auch die Daten die zur "Rechtsgrundlage Meinungsbildung" stehen. Ebenso wenn irgendwelche Weisungen geben sollten.

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  • Datum
    16. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
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Ulrich Schmidt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen die im Austausch mit dem F…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
Allgemeinverfügung Riederwaldtunnel A 66 Rodung [#267919]
Datum
16. Januar 2023 22:14
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen die im Austausch mit dem Forstamt Gross-Gerau, Stadt Frankfurt, Politik, Land im Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung zur Sperrung des Fecherwald im Bereich Borsig Alle in Frankfurt wegen ein Rodung zur Verfügung stehen. Hierzu gehören auch die Daten die zur "Rechtsgrundlage Meinungsbildung" stehen. Ebenso wenn irgendwelche Weisungen geben sollten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 267919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267919/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Die Autobahn GmbH des Bundes
Guten Tag Herr Schmidt, wir bestätigen Ihnen den Erhalt Ihrer Anfragen zu oben genanntem Sachverhalt. Die gleichl…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
WG: Allgemeinverfügung Riederwaldtunnel A 66 Rodung [#267919][#267920]
Datum
17. Januar 2023 15:03
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Schmidt, wir bestätigen Ihnen den Erhalt Ihrer Anfragen zu oben genanntem Sachverhalt. Die gleichlautende Anfrage ist bei uns mehrfach mit unterschiedlichen Antragsnummern sowie über die Presse am gestrigen Tage eingegangen, wir beabsichtigen die Anfragen mit einer gebündelten Beantwortung zu erledigen. Der Vorgang befindet sich aktuell in Bearbeitung. Danke. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
Guten Tag, Aufgrund der Wichtigkeit und Offensichtlich öffentlichen Interesse ist eine verzögerte Herausgabe der I…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: WG: Allgemeinverfügung Riederwaldtunnel A 66 Rodung [#267919][#267920] [#267919]
Datum
17. Januar 2023 15:22
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, Aufgrund der Wichtigkeit und Offensichtlich öffentlichen Interesse ist eine verzögerte Herausgabe der Informationen nicht zielführend. Insbesondere der Umstand das die Allgemein Verfügung zahlreiche Ermessen Fehler beinhaltet ist eine Zeitnahe Beantwortung umso wichtiger bevor mit Rodungsmassnahmen begonnen werden. Laut dem Ermessen Begründung der Forstbehörde ist sogar der Zeitraum 15. März als möglichen Endtermin benannt wurden. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 267919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267919/
Die Autobahn GmbH des Bundes
Guten Tag Herr Schmidt, den Informationszugang für diese Anfrage lehnen wir ab; der Bescheid geht Ihnen per Post …
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
Allgemeinverfügung Riederwaldtunnel A 66 Rodung [#267919]
Datum
16. Februar 2023 18:16
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Schmidt, den Informationszugang für diese Anfrage lehnen wir ab; der Bescheid geht Ihnen per Post zu. Mit freundlichen Grüßen
Die Autobahn GmbH des Bundes
Ablehnung Bescheid
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung Bescheid
Datum
16. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,7 MB

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Ulrich Schmidt
Guten Tag, << Anrede >> Da Ihre Anfrage keine Umweltinformationen begehrt werden, lehnen wie ihre Anf…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Allgemeinverfügung Riederwaldtunnel A 66 Rodung [#267919]
Datum
21. Februar 2023 22:32
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Anrede >> Da Ihre Anfrage keine Umweltinformationen begehrt werden, lehnen wie ihre Anfrage anch UIG ab. Die Information der amtlichen Informationen nach IFG lehnen wir nach § 3. Nr 3 LIT b IFG ebenso ab, da behördliche Beratungen den Schutz der Vertraulichkeit unterliegen" Nun beide Aussagen sind nicht zutreffend. Zum einen ist natürlich meine Anfrage auch hinsichtlich des UIG zu betrachten, den eine Rodung betrifft wohl mehr als Eindeutig die Umwelt und dem entsprechend wird natürlich das UIG bei einigen der Unterlagen (Dokumente die außerhalb der Planfeststellung als auch zum Beispiel dem Heldbock Gutachten die schon öffentlich vorliegen) betreffen die entweder in Papierform, Emails, Faxe oder sonstige Daten der Behörde auch innerhalb des Austausch vorliegen. Auch der Hinweis auf das IFG § 3 Nr. 3 ist kein Ablehnungsgrund: Ich erlaube mir diesen zu Zitieren : "wenn und solange a) die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen oder b) die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden," Als erstes müsste geklärt werden ob das Wörtchen "wenn" überhaupt greifen kann. Allein dieses bezweifle ich schon. Ich gehe ja nicht davon aus, das eine Behörde womöglich rechtswidrige Überlegungen anstellt. Nun folgt noch das Wort " Solange". Nun dieses ist mit der Willensbildung als auch Faktischen Umsetzung der Rodung sicherlich abgeschlossen wurden. Der Vertrauensschutz greift allerdings nur so lange, bis die Willensbildung noch nicht abgeschlossen wurde. Im Nachgang sind die Behörden natürlich verpflichtet auch Unterlagen nach dem IFG zur Verfügung zu stellen die zur Willensbildung beigetragen haben. Dieses teilen Sie mir in den Schreiben selber mit das diese Abgeschlossen sind.. Meine Anfrage ist ausreichend bestimmt und bezieht sich ausschließlich auf die Maßnahme zur Rodung und auch insbesondere Artenschutzrechtliche Bewertungen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 267919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267919/