Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit dem sogenannten Antifa-Ost-Prozess/Tag X
Antrag nach dem SächsTranspG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle in der Versammlungsbehörde Leipzig vorhandenen Informationen (insbesondere auch Gutachten, Stellungnahmen oder Schriftwechsel) im Zusammenhang mit der "Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit dem sogenannten Antifa-Ost-Prozess/Tag X", veröffentlicht unter https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/01.1_Geschaeftsbereich_OBM/12_Ref_Kommunikation/E-Amtsblatt/2023/11-A_2023_E-Amtsblatt.pdf
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes.
Gemäß §2 SächsTranspG verfügen transparenzpflichtige Stellen über Informationen, sofern diese für sie bereitgehalten werden. Dem Sächsischen Staatsministerium als oberster sächsischer Versammlungsbehörde obliegt die
Fachübersicht über die Versammlungsbehörden. Dementsprechend werden alle Informationen der Versammlungsbehörden für das SMI bereitgehalten.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage.
Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum20. Juli 2023
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22. August 2023
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