Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit dem sogenannten Antifa-Ost-Prozess/Tag X

Antrag nach dem SächsTranspG
Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle in der Versammlungsbehörde Leipzig vorhandenen Informationen (insbesondere auch Gutachten, Stellungnahmen oder Schriftwechsel) im Zusammenhang mit der "Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit dem sogenannten Antifa-Ost-Prozess/Tag X", veröffentlicht unter https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/01.1_Geschaeftsbereich_OBM/12_Ref_Kommunikation/E-Amtsblatt/2023/11-A_2023_E-Amtsblatt.pdf

Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes.

Gemäß §2 SächsTranspG verfügen transparenzpflichtige Stellen über Informationen, sofern diese für sie bereitgehalten werden. Dem Sächsischen Staatsministerium als oberster sächsischer Versammlungsbehörde obliegt die
Fachübersicht über die Versammlungsbehörden. Dementsprechend werden alle Informationen der Versammlungsbehörden für das SMI bereitgehalten.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage.

Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
  • 3 Follower:innen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem SächsTranspG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle in der Versammlungsbehörde Leip…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit dem sogenannten Antifa-Ost-Prozess/Tag X [#284305]
Datum
20. Juli 2023 11:38
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle in der Versammlungsbehörde Leipzig vorhandenen Informationen (insbesondere auch Gutachten, Stellungnahmen oder Schriftwechsel) im Zusammenhang mit der "Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit dem sogenannten Antifa-Ost-Prozess/Tag X", veröffentlicht unter https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/01.1_Geschaeftsbereich_OBM/12_Ref_Kommunikation/E-Amtsblatt/2023/11-A_2023_E-Amtsblatt.pdf Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes. Gemäß §2 SächsTranspG verfügen transparenzpflichtige Stellen über Informationen, sofern diese für sie bereitgehalten werden. Dem Sächsischen Staatsministerium als oberster sächsischer Versammlungsbehörde obliegt die Fachübersicht über die Versammlungsbehörden. Dementsprechend werden alle Informationen der Versammlungsbehörden für das SMI bereitgehalten. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 284305 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284305/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Kempen, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. …
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit dem sogenannten Antifa-Ost-Prozess/Tag X [#284305]
Datum
20. Juli 2023 15:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. Bezüglich Ihres Anliegens möchten wir nachfragen, ob Sie hier als Adressaten das Sächsische Staatsministerium des Innern meinen oder diese Anfrage an die Stadt Leipzig gerichtet sein soll, da Sie nach Unterlagen der Versammlungsbehörde der Stadt Leipzig fragen. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, mein Antrag richtet sich an das SMI. Wie im Antrag bereits ausgeführt gilt: Gemäß §2 SächsTranspG verf…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit dem sogenannten Antifa-Ost-Prozess/Tag X [#284305]
Datum
20. Juli 2023 15:15
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mein Antrag richtet sich an das SMI. Wie im Antrag bereits ausgeführt gilt: Gemäß §2 SächsTranspG verfügen transparenzpflichtige Stellen über Informationen, sofern diese für sie bereitgehalten werden. Dem Sächsischen Staatsministerium als oberster sächsischer Versammlungsbehörde obliegt die Fachübersicht über die Versammlungsbehörden. Dementsprechend werden alle Informationen der Versammlungsbehörden für das SMI bereitgehalten. In anderem Kontext teilte mir Ihre Behörde bereits mit, dass es sich bei Kommunikation zwischen dem SMI und der Versammlungsbehörde Leipzig um "Kommunikation innerhalb EINER Behörde" handelt. Dementsprechend sind die entsprechenden Unterlagen in der Versammlungsbehörde Leipzig ja zweifelsfrei als vorliegende bzw. bereitgehaltene Informationen des SMI zu verstehen und auf Antrag herauszugeben. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 284305 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284305/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Kein Nachrichtentext
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. August 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Grundrechts auf Versammlu…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit dem sogenannten Antifa-Ost-Prozess/Tag X [#284305]
Datum
22. August 2023 08:39
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit dem sogenannten Antifa-Ost-Prozess/Tag X“ vom 20.07.2023 (#284305) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Kempen, wir verweisen auf unseren Bescheid vom 15. August 2023, mit dem Sie bereits eine Antwo…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit dem sogenannten Antifa-Ost-Prozess/Tag X [#284305]
Datum
1. September 2023 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempen, wir verweisen auf unseren Bescheid vom 15. August 2023, mit dem Sie bereits eine Antwort erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen