Allgemeinverfügung zu Sylvester 2021

lt. Ihrer Allgemeinverfügung wurden in den Kliniken des Landkreises Stand 30.12. 47 Covid-19 Patienten behandelt. Lt. Zahlen Ihres Gesundheitsamts waren am selben Tag 186 Patienten im Landkreis positiv getestet und nicht geheilt. Man braucht kein großes Mathematikgenie zu sein, um auf eine Hospitalisierungsquote von deutlich über 25 % aller positiv getesteten und nicht als geheilt zählenden Patienten zu kommen.
Waurum ist bei uns die Hospitalisierungsquote so hoch? Ist das Virus bei uns viel gefährlicher, also woanders? (bedarf eines Nachweises), Sind die Zahlen falsch? (will ich nicht glauben), oder liegt es daran, dass (evtl. aus wirtschaftlichen Grünen) in den Kreiskliniken Corona-Patienten von ausserhalb versorgt werden (Könnte ich durchaus betriebswirtschaftlich nachvollziehen, zumal ein Covid-19 Patient der Klinik einen hohen Deckungsbeitrag beschert. Daher erbitte ich Auskunft über die Anzahl der am 30.12. behandelten Patienten, die aus unserem Landkreis stammen. Wenn nämlich die Unfallversorgung der Kreisbevölkerung aus wirtschaftlichen Erwägungen soweit eingeschränkt ist, dass obige Allgemeinverfügung erlassen werden musste. habe ich den starken Verdacht, dass dies "Hausgemacht", vorhersehbar und damit äußerst unredlich war. Diese Anfrage stelle ich aus politischem Interesse und als Betroffener

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
Martin Seefried
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: lt. Ihrer Allg…
An Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Details
Von
Martin Seefried
Betreff
Allgemeinverfügung zu Sylvester 2021 [#207617]
Datum
2. Januar 2021 14:38
An
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
lt. Ihrer Allgemeinverfügung wurden in den Kliniken des Landkreises Stand 30.12. 47 Covid-19 Patienten behandelt. Lt. Zahlen Ihres Gesundheitsamts waren am selben Tag 186 Patienten im Landkreis positiv getestet und nicht geheilt. Man braucht kein großes Mathematikgenie zu sein, um auf eine Hospitalisierungsquote von deutlich über 25 % aller positiv getesteten und nicht als geheilt zählenden Patienten zu kommen. Waurum ist bei uns die Hospitalisierungsquote so hoch? Ist das Virus bei uns viel gefährlicher, also woanders? (bedarf eines Nachweises), Sind die Zahlen falsch? (will ich nicht glauben), oder liegt es daran, dass (evtl. aus wirtschaftlichen Grünen) in den Kreiskliniken Corona-Patienten von ausserhalb versorgt werden (Könnte ich durchaus betriebswirtschaftlich nachvollziehen, zumal ein Covid-19 Patient der Klinik einen hohen Deckungsbeitrag beschert. Daher erbitte ich Auskunft über die Anzahl der am 30.12. behandelten Patienten, die aus unserem Landkreis stammen. Wenn nämlich die Unfallversorgung der Kreisbevölkerung aus wirtschaftlichen Erwägungen soweit eingeschränkt ist, dass obige Allgemeinverfügung erlassen werden musste. habe ich den starken Verdacht, dass dies "Hausgemacht", vorhersehbar und damit äußerst unredlich war. Diese Anfrage stelle ich aus politischem Interesse und als Betroffener
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Martin Seefried Anfragenr: 207617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207617/ Postanschrift Martin Seefried << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Seefried

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Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Sehr geehrter Herr Seefried, auf Ihre Anfrage vom 2. Januar 2021 möchten wir Ihnen folgende Informationen zukommen…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Betreff
AW: Allgemeinverfügung zu Sylvester 2021 [#207617]
Datum
11. Januar 2021 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
16,4 KB


Sehr geehrter Herr Seefried, auf Ihre Anfrage vom 2. Januar 2021 möchten wir Ihnen folgende Informationen zukommen lassen: Je nach Uhrzeit der Datenabfrage waren am 30. Dezember 2020 im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim 197 bzw. 186 aktive Fälle registriert. Die unterschiedlichen Zahlen folgen daraus, dass Meldungen zu ganz unterschiedlichen Tageszeiten bei uns eingehen. Hiervon wurden 47 Patienten mit COVID-19 im Krankenhaus behandelt. Es kann jedoch nicht von der Anzahl der im Krankenhaus befindlichen Personen in Bezug auf die aktiven Fälle auf die Hospitalisierungsquote geschlossen werden, da die Zahlen nichts miteinander zu tun haben. Je nach Schwere des Verlaufs dauert der Krankenhausaufenthalt etliche Wochen, während die "Aktivzeit" für positiv Getestete, die nicht im Krankenhaus behandelt werden müssen, nach zehn Tagen endet. Innerhalb der Zeit, in der ein hospitalisierter COVID-19-Patient im Krankenhaus liegt, hat man außerhalb des Krankenhauses eine Vielzahl an Neuinfektionen und Genesungen, sodass sich eine deutlich niedrigere Hospitalisierungsquote ergibt. Sinnvoll für die Berechnung der Hospitalisierungsquote ist die Betrachtung der Gesamtzahl aller COVID-19-Fälle. Diese lag am 30. Dezember 2020 im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim bei 1.945. Von diesen mussten 94 Infizierte in der Klinik behandelt werden, was eine Quote von ca. 4,9 % ergibt. Unterteilt man weiter, wurden bis 30. Dezember 2020 19 der 94 Krankenhausfälle beatmet. Daraus ergibt sich eine Beatmungsquote von ca. 20 % bei Krankenhauspatienten. Stellt man auf die Gesamtfallzahl aller COVID-19 Infizierten im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim ab, so liegt die Beatmungsquote bei unter 1%. Wir hoffen, wir konnten Ihre Fragen damit beantworten. Mit freundlichen Grüßen