Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Virus SARS-CoV-2 (sog. »Corona-Virus«) vom 03.11.2020 hier: Anordnung einer gesamtstädtischen Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken (Az. 07-32/1 Corona 11)
in der heute erlassenen Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf heißt es: "1. Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb im z.usammenhang bebauter Ortsteile von Düsseldorf ist eine Alltagsmaske zu tragen, sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird."
Diese Anordnung stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte der Düsseldorfer dar. Bitte stellen Sie mir alle Dokumente und Unterlagen zur Verfügung, die den Prozess bzw. das Ergebnis der Abwägung zwischen Nutzen, Risiken und Verhältnismäßigkeit darstellen. Auf welcher wissenschaftlichen Evidenz (Quellen) berufen Sie sich bei der Einführung einer Pflicht zum Tragen eine Mund-Nase-Bedeckung im Freien? Auf welcher Basis kommen Sie zu dem Schluss, dass die Maßnahmen der Landes-Verordnung nicht ausreichend sind? Hierzu bitte ich auf Einsichtnahme in die Unterlagen, die zur Entscheidung und Verwaltungsakt geführt haben.
Anfrage erfolgreich
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Datum3. November 2020
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8. Dezember 2020
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