Alsdorfer Straße

Warum ist die Alsdorfer Straße eine Anliegerstraße? Warum gehen von Steuergeldern bezahlte Polizeibeamte Beschwerden einzelner Bürger nach und werden tageweise dort abgestellt? Welcher Schwager des Bürgermeisters wohnt dort? Wieso interessiert die Parksituation (Straßen zugeparkt, verstellte Kreuzungen) in Herzogenrath-Straß keinen? Wohnt dort keine "wichtige" Person?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2018
  • Frist
    8. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Kommunalverwaltung Herzogenrath Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alsdorfer Straße [#35085]
Datum
6. Dezember 2018 12:25
An
Kommunalverwaltung Herzogenrath
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum ist die Alsdorfer Straße eine Anliegerstraße? Warum gehen von Steuergeldern bezahlte Polizeibeamte Beschwerden einzelner Bürger nach und werden tageweise dort abgestellt? Welcher Schwager des Bürgermeisters wohnt dort? Wieso interessiert die Parksituation (Straßen zugeparkt, verstellte Kreuzungen) in Herzogenrath-Straß keinen? Wohnt dort keine "wichtige" Person?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Eingabe vom 06.12.2018, Stadt Herzogenrath Polizeipräsidium Aachen Direktion Verkehr Führungsstelle An Mailver…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Eingabe vom 06.12.2018, Stadt Herzogenrath
Datum
21. Dezember 2018 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Aachen Direktion Verkehr Führungsstelle An Mailverteiler Sehr geehrtAntragsteller/in die Stadt Herzogenrath hat der Polizei Aachen Ihr Schreiben vom 06.12.2018 weitergeleitet mit Bitte Ihre Frage zu beantworten "Warum von Steuergeldern bezahlte Polizeibeamte Beschwerden einzelner Bürger nachgehen und dort tageweise abgestellt sind". Gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volkvertretung zu wenden (Petitionsrecht). Diese Bestimmung hat gemäß Artikel 4 (1) der Verfassung für das Land Nordrhein- Westfalen (LVerf NRW) unmittelbar geltendes Landesrecht. Die Polizei ist immer dankbar über Hinweise und Anregungen aus der Bevölkerung, nimmt die Anliegen aller Bürger ernst und geht diese nach besten Wissen und Gewissen nach. Sollten beispielsweise Hinweise vorliegen, dass an einer bestimmten Örtlichkeiten eine Verkehrsgefährdung vorliegt oder "zu schnell" gefahren wird, geht die Polizei diesen Hinweisen nach, überprüft diese und trifft ggf. darauf basierend notwendige und geeignete Maßnahmen. Inwiefern infolge einer bestimmten Eingabe möglicherweise eine intensivere Verkehrsüberwachung zwingend erforderlich war und Polizeibeamte laut Ihrer Aussage "tageweise abgestellt" worden sind, lässt sich leider nur im Einzelfall prüfen. Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen eine fröhliche Weihnachtszeit. Mit freundlichen Grüßen,