Sehr
Antragsteller/in
Sie haben mit Nachricht vom 01. Februar 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30528) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren:
"Welche der möglichen Alternativen (z.B. Solar, Wasserstoff, Geothermie, Windkraft,..), sind in welchem Umfang (K/M/G/Twh + %), an der aktuellen und zukünftigen Energieerzeugung beteiligt?"
Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache in unserem Hause das Folgende mit:
Die aktuellen Daten zur Energieerzeugung (Stromerzeugung) publiziert das Statistische Bundesamt auf seiner Internetseite unter folgendem Link:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Bra...
Die Quelle für diese Daten ist die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB).
www.ag-energiebilanzen.de
Prognosen zur Energieerzeugung (Stromerzeugung) werden weder vom Statistischen Bundesamt noch von der AGEB erstellt. Die entsprechenden Informationen liegen uns daher nicht vor.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-
Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen nur teilweise zur Verfügung stellen zu können.
Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen