Altklausuren des Fachgebiet Automaten und Logik
Die schriftlichen Altklausuren des Fachgebiet Automaten und Logik der letzten 3 Jahre (Haupttermin und Nachschreibetermin).
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Datum7. August 2019
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10. September 2019
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- Betreff
- Altklausuren des Fachgebiet Automaten und Logik [#163040]
- Datum
- 7. August 2019 13:45
- An
- Technische Universität Ilmenau
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Technische Universität Ilmenau
- Betreff
- AW: Altklausuren des Fachgebiet Automaten und Logik [#163040]
- Datum
- 7. August 2019 14:14
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Technische Universität Ilmenau
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Ihre Anfrage über den Webservice https://fragdenstaat.de vom 7. August 2019
- Datum
- 8. August 2019
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage über den Webservice https://fragdenstaat.de vom 7. August 2019 [#163040]
- Datum
- 15. August 2019 07:56
- An
- Technische Universität Ilmenau
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
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- Betreff
- AW: Ihre Anfrage über den Webservice https://fragdenstaat.de vom 7. August 2019 [#163040]
- Datum
- 24. September 2019 18:51
- An
- Technische Universität Ilmenau
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Technische Universität Ilmenau
- Betreff
- WG: Ihre Anfrage über den Webservice https://fragdenstaat.de vom 7. August 2019 [#163040]
- Datum
- 25. September 2019 08:28
- Status
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- Betreff
- AW: WG: Ihre Anfrage über den Webservice https://fragdenstaat.de vom 7. August 2019 [#163040]
- Datum
- 25. September 2019 09:49
- An
- Technische Universität Ilmenau
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Technische Universität Ilmenau
- Betreff
- AW: WG: Ihre Anfrage über den Webservice https://fragdenstaat.de vom 7. August 2019 [#163040]
- Datum
- 27. September 2019 13:17
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage über den Webservice https://fragdenstaat.de vom 7. August 2019 [#163040]
- Datum
- 30. Oktober 2019 12:31
- An
- Technische Universität Ilmenau
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- Technische Universität Ilmenau
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage über den Webservice https://fragdenstaat.de vom 7. August 2019 [#163040]
- Datum
- 30. Oktober 2019 12:37
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Technische Universität Ilmenau
- Betreff
- WG: Ihre Anfrage über den Webservice https://fragdenstaat.de vom 7. August 2019 [#163040]
- Datum
- 8. November 2019 14:24
- Status
- Warte auf Antwort
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Im vorliegenden Sachverhalt stellt das Rechtsamt der Technischen Universität primär auf den aus seiner Sicht i. S. d. § 2 Abs. 5 ThürIFG nicht eröffneten Anwendungsbereich des ThürIFG für Hochschulen ab. Aus der Gesetzesbegründung zur einschlägigen Rechtsnorm (http://www.parldok.thueringen.de/ParlDo…) ergibt sich, dass der Gesetzgeber eine "Ausforschung" der Prüfungseinrichtungen verhindern möchte; deshalb wird "[...] die Aufgabenerfüllung der Prüfungseinrichtungen insgesamt, nicht lediglich das einzelne Prüfungsverfahren [...]" geschützt.
Vorstehend wird in der Gesetzesbegründung des Weiteren angeführt, dass "[n]eben konkret bevorstehenden Prüfungen, Klausuren und anderen Leistungskontrollen [...] damit auch die sonstigen Planungen in deren Zusammenhang erfasst [werden]".
Interessant und zugleich streitentscheidend erscheint hierbei vor allem die Wortwahl "Neben" und "auch". Offensichtlich war es Intention des Gesetzgebers, BEVORSTEHENDE Prüfungen geheimzuhalten, um den angeführten Einrichtungen eine Leistungsbeurteilung der Prüflinge zu ermöglichen. Offensichtlich ist demzufolge allerdings ebenso, dass sich der Schutz der jeweiligen Informationen vor allem auf die Zukunft bezieht. Insofern wäre die Wortwahl "Neben" und "auch" bezugnehmend auf die aufgeworfene Fragestellung wohl dahingehend auszulegen, als dass sich auch "[...] die sonstigen Planungen in deren Zusammenhang [...]" auf vorbereitete Prüfungen in der Zukunft beziehen.
Ebenso würde eine "Ausforschung" der Prüfungseinrichtung wohl nicht erst durch die Bereitstellung der Altklausuren ermöglicht werden. Allein der soziale Kontakt der Studierenden untereinander sorgt bereits dafür, dass der Aufgabenpool grds. bekannt ist. Ferner ist es wohl ohnehin Usus, die Prüfungsvorbereitung unter der Zuhilfenahme von Altklausuren durchzuführen.
Im Ergebnis ist dem vorliegenden Antrag nach grammatikalischer Exegese der Gesetzesbegründung zum ThürIFG stattzugeben, weil eine Ausforschung der Prüfungseinrichtung i. S. d. Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 5 ThürIFG nicht zu besorgen ist.