Altprüfungen mit Korrekturhorizont

Die alten Gesellenprüfungen Teil 1 und Teil 2 für Elektroniker Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik ab 2014 der Handwerkskammer Düsseldorf mit dem entsprechend zugehörigen Erwartungshorizont, der die Korrekturgrundlage ist. Diese werden zur Prüfungsvorbereitung benötigt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
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Tom Bergmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Tom Bergmann
Betreff
Altprüfungen mit Korrekturhorizont [#242872]
Datum
10. März 2022 08:42
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die alten Gesellenprüfungen Teil 1 und Teil 2 für Elektroniker Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik ab 2014 der Handwerkskammer Düsseldorf mit dem entsprechend zugehörigen Erwartungshorizont, der die Korrekturgrundlage ist. Diese werden zur Prüfungsvorbereitung benötigt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tom Bergmann Anfragenr: 242872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242872/ Postanschrift Tom Bergmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tom Bergmann
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Bergmann, für die Gesellenprüfungen der Handwerkskammer Düsseldorf ist die Handwerkskammer Düs…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Altprüfungen mit Korrekturhorizont [#242872]
Datum
11. März 2022 12:04
Status
Sehr geehrter Herr Bergmann, für die Gesellenprüfungen der Handwerkskammer Düsseldorf ist die Handwerkskammer Düsseldorf zuständig. Den Schulaufsichtsbehörden (Bezirksregierungen als obere Schulaufsicht und Ministerium für Schule und Bildung als oberste Schulaufsicht) liegen diese Prüfungen nicht vor. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die Handwerkskammer in Düsseldorf. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen