AM Baerbock Besuch in Odessa

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Vor kurzen besuchte die AM Baerbock die Ukraine, im laufe des Besuchs mussten, auf Grund plötzlich geänderten Sicherheitslagen, mehrfach Schutzräume aufgesucht werden.
Wie wurde die Sicherheitslage in Vorbereitung auf den Besuch eingeschätzt?
Wurde die Einstufung der Sicherheitslage im laufe des Besuchs durch die Vorkommnisse geändert oder lagen diese im erwartbaren Bereich?
Auf Grundlage welcher Einschätzung trägt die AM mal Schutzweste und mal nicht?
In welcher Form werden diese Besuche russischen Behörden "angemeldet"?
Mich überraschen die regelmäßigen Besuche, nicht nur deutscher Politiker, in der Ukraine, vor dem Hintergrund der regelmäßigen Bedrohungen durch Bombenangriffe während der Besuche.
Wieso geht die AM und andere Politiker dieses Risiko solcher Besuche ein?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor kurzen besuchte die AM Baerbock d…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AM Baerbock Besuch in Odessa [#301316]
Datum
26. Februar 2024 21:33
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor kurzen besuchte die AM Baerbock die Ukraine, im laufe des Besuchs mussten, auf Grund plötzlich geänderten Sicherheitslagen, mehrfach Schutzräume aufgesucht werden. Wie wurde die Sicherheitslage in Vorbereitung auf den Besuch eingeschätzt? Wurde die Einstufung der Sicherheitslage im laufe des Besuchs durch die Vorkommnisse geändert oder lagen diese im erwartbaren Bereich? Auf Grundlage welcher Einschätzung trägt die AM mal Schutzweste und mal nicht? In welcher Form werden diese Besuche russischen Behörden "angemeldet"? Mich überraschen die regelmäßigen Besuche, nicht nur deutscher Politiker, in der Ukraine, vor dem Hintergrund der regelmäßigen Bedrohungen durch Bombenangriffe während der Besuche. Wieso geht die AM und andere Politiker dieses Risiko solcher Besuche ein?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301316/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: AM Baerbock Besuch in Odessa [#301316]
Datum
27. Februar 2024 07:36
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf den Zugang von Informationen gemäß § 2 Nr. 1 IFG ab. Hierbei handelt es sich regelmäßig um bereits vorhandene Dokumente wie z. B. Schreiben und E-Mails. Sie stellen jedoch konkrete Fragen, die nicht durch eine Herausgabe bereits vorhandener Informationen beantwortet werden können. Bitte wenden Sie sich direkt an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts unter <<E-Mail-Adresse>>. Sie erhalten von dort eine Eingangsbestätigung mit einer Ticketnummer, anhand derer Sie Ihre Anfrage weiterverfolgen können. Mit freundlichen Grüßen