Am Fort Gonsenheim: Grünfläche oder Parkplatz?

1. Handelt es sich bei der Fläche zwischen den zwei Straßenteilen der Straße „am Fort Gonsenheim“ zwischen Hausnummer 57 und Hausnummer 29 um eine öffentliche Fläche?
2. Ist diese Fläche zum Parken von Kraftfahrzeugen vorgesehen?
3. Handelt es sich um eine Grünfläche im Sinne des Straßenverkehrsrechts?
4. Ist das Parken von Kraftfahrtzeugen dort erlaubt?
5. Wird das Parken von Kraftfahrtzeugen dort geduldet?
6. Falls das Parken dort nicht erlaubt ist, wird es geahndet?
7. Falls es geahndet wird, wie oft ist dies im Jahr 2020 geschehen?

Danke im Voraus!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Handelt es sich bei d…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Am Fort Gonsenheim: Grünfläche oder Parkplatz? [#220770]
Datum
20. Mai 2021 16:56
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Handelt es sich bei der Fläche zwischen den zwei Straßenteilen der Straße „am Fort Gonsenheim“ zwischen Hausnummer 57 und Hausnummer 29 um eine öffentliche Fläche? 2. Ist diese Fläche zum Parken von Kraftfahrzeugen vorgesehen? 3. Handelt es sich um eine Grünfläche im Sinne des Straßenverkehrsrechts? 4. Ist das Parken von Kraftfahrtzeugen dort erlaubt? 5. Wird das Parken von Kraftfahrtzeugen dort geduldet? 6. Falls das Parken dort nicht erlaubt ist, wird es geahndet? 7. Falls es geahndet wird, wie oft ist dies im Jahr 2020 geschehen? Danke im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220770/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Mainz
Sehr Antragsteller/in anbei die Antworten: Handelt es sich bei der Fläche zwischen den zwei Straßenteilen der St…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
WG: Am Fort Gonsenheim: Grünfläche oder Parkplatz? [#220770]
Datum
21. Juni 2021 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei die Antworten: Handelt es sich bei der Fläche zwischen den zwei Straßenteilen der Straße „am Fort Gonsenheim“ zwischen Hausnummer 57 und Hausnummer 29 um eine öffentliche Fläche? Es handelt sich hier um eine öffentliche Verkehrsfläche. Ist diese Fläche zum Parken von Kraftfahrzeugen vorgesehen? Auf der Fläche darf geparkt werden. Handelt es sich um eine Grünfläche im Sinne des Straßenverkehrsrechts? Es handelt sich hier um Straßenbegleitgrün. Ist das Parken von Kraftfahrtzeugen dort erlaubt? Ja, es stehen dem Parken keine straßenverkehrsrechtlichen Regelungen entgegen Wird das Parken von Kraftfahrzeugen dort geduldet? Falls das Parken dort nicht erlaubt ist, wird es geahndet? Falls es geahndet wird, wie oft ist dies im Jahr 2020 geschehen? Entfällt Mit freundlichen Grüßen