Sehr
<< Anrede >>
vielen Dank für Ihre Antwort.
Offenbar ist Ihnen entgangen, dass die Stellen mit dieser Bezeichnung achtmal existieren (Stellennr. 4233 bis 4240; siehe Organigramm vom 18.6.2021 -
https://www.hamburg.de/contentblob/10445610/37bf33e0e453959dce42465aa62326b9/data/organigramm-amt-it-digitalisierung.pdf) und vollständig besetzt sind. Es ist an dieser Stelle nicht nur schwer vorstellbar, dass die Positionsinhaber aufgrund einer mangelnden Stellenbeschreibung nicht wissen, was sie zu tun haben. Es ist vielmehr schlicht rechtlich gar nicht zulässig. Nach den Haushaltsrechtlichen Vorgaben der Landeshaushaltsordnung dürfen Stellen nur eingerechtet werden, wenn ein unabweisbarer Bedarf vorliegt. Dieser ist durch eine Aufgabenbeschreibung zu dokumentieren.
Gleichzeitig sind auf den Positionen mit großer Wahrscheinlichkeit auch Beamte eingesetzt, die einen grundgesetzlich geschützten Anspruch auf eine amtsangemessene Bezahlung haben. Die Stellen müssen daher auch bewertet sein und unabhängig vom Bewertungsmodell, welches die hamburgische Verwaltung nutzt, ist für alle Bewertungsmethoden zwingend eine Aufgabenbeschreibung erforderlich.
Bereits aus diesem Grund ist es unwahrscheinlich, dass keine abgestimmten Stellenbeschreibungen vorliegen.
Nun mag es sein, dass derzeit eine Neuentwicklung der Stellenbeschreibungen erfolgt. Dies hindert aber nicht mindestens die Herausgabe der bisher gültigen Stellenbeschreibungen, die ja auch für die Dienstkräfte gelten.
Ich empfehle an dieser Stelle, die "intensive Prüfung" des Amtes für IT und Digitalisierung ein Stück weit zu übernehmen, dann würde die "kursorische Prüfung" vielleicht nicht zu ganz solchen Stilblüten führen.
Ich gehe davon aus, dass nunmehr der Herausgabe des Dokuments gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 HmbTGGebV nicht mehr im Wege steht. Ich gehe davon aus, dass für alle acht Positionen eine einheitliche Stellenbeschreibung vorliegt; sollte dies nicht der Fall sein, ist natürlich die Herausgabe der jeweiligen Ausprägungen erforderlich.
Es dürfte sich aus meiner Sicht bei der digitalen Versendung eines Dokuments um keine schwierige Aufgabe in der "Smart City" Deutschlands handeln.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
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