AMELAG: Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung - zoonotische Influenza

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

alle vorliegenden Anweisungen/Emails/Protokolle/Testergebnisse bzgl. des Abwassermonitorings von zoonotischer Influenza (Influenza A/ u.a. H5N1)

Bitte übersenden Sie mir auch, wie genau Sie den Ursprung der Erreger/Verunreigungen/Drogen nachvollziehen (Stadt/Stadtviertel/Häuser/Haushalt?) und was diesbezüglich geplant ist bzw. diskutiert wird (Protokolle/Notizen).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Die Anfrage ist öffentlich und im öffentlichen Interesse.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    15. April 2024
  • Frist
    17. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
Doris Schröder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle vorliegenden Anweisungen/Emails/…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AMELAG: Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung - zoonotische Influenza [#306068]
Datum
15. April 2024 13:01
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle vorliegenden Anweisungen/Emails/Protokolle/Testergebnisse bzgl. des Abwassermonitorings von zoonotischer Influenza (Influenza A/ u.a. H5N1) Bitte übersenden Sie mir auch, wie genau Sie den Ursprung der Erreger/Verunreigungen/Drogen nachvollziehen (Stadt/Stadtviertel/Häuser/Haushalt?) und was diesbezüglich geplant ist bzw. diskutiert wird (Protokolle/Notizen). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Die Anfrage ist öffentlich und im öffentlichen Interesse. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder Anfragenr: 306068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306068/ Postanschrift Doris Schröder << Adresse entfernt >>

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 15.04.2024 [#306068] Sehr geehrte Frau Schröder, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.04.2024 [#306068]
Datum
17. April 2024 12:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 15.04.2024, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0006#0037 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen