Amok-Alarm im Jobcenter Märkischer Kreis

"Am Freitag, den 28.08.2015 kam es im Jobcenter Märkischer Kreis in Iserlohn zu einem Zwischenfall mit einem 24jährigen Kunden, bei dem Amok-Alarm (höchste Warnstufe) ausgelöst wurde. Durch den beherzten Einsatz der Security konnte Schlimmeres verhindert werden. Als die Beamten der vier Einsatzfahrzeuge der herbeigerufenen Polizei eintrafen, gab es nicht mehr viel zu tun. In den Pressemeldungen der Polizei NRW war der Vorfall keiner Erwähnung wert."
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/amok-alarm-im-jobcenter-maerkischer-kreis-d581434.html

In der lokalen Presse und auch in den Pressemeldungen der Polizei war keine Meldung zu dem Vorfall zu finden.

1. Bitte bestätigen Sie mir den Vorfall anhand Ihrer internen Protokolle/Berichte.

2. Nach den tragischen Vorfällen von Neuss und Rothenburg wurden die Sicherheitsvorkehrungen in Jobcentern verstärkt. In Iserlohn und Lüdenscheid wurde Security installiert. Ich setze voraus, dass damit auch Berichte und Schadensmeldungen erstellt werden, die strafrechtlich und versicherungstechnisch zur Dokumentation aufbereitet werden. Solche Berichte sind amtliche Dokumente, die in anonymisierter Form keiner Geheimhaltung unterliegen. Bitte legen Sie dar, in welche Form solche Vorgänge dokumentiert werden und übersenden Sie mir diese vollständig vor die Jahre 2013 bis heute.

3. In den meisten Presseberichten findet sich leider zu oft kein Hinweis auf den Auslöser der Tat. Möglicherweise können Sie zu zu dem geschilderten Vorfall eine Aussage treffen. Ist es richtig, dass eine 100%-Sanktion / Leistungseinstellung Auslöser der Tat war?

Ergebnis der Anfrage

Das Jobcenter ist nicht zuständig. Die Agentur für Arbeit mauert.

Die Beantwortung der Fragen stellt keine erkennbare Gefährdung einer strafrechtlichen Untersuchung dar. Eine solche wird auch nicht ernsthaft vorgetragen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. September 2015
  • Frist
    16. Oktober 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Am Freitag…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amok-Alarm im Jobcenter Märkischer Kreis [#11320]
Datum
13. September 2015 11:06
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Am Freitag, den 28.08.2015 kam es im Jobcenter Märkischer Kreis in Iserlohn zu einem Zwischenfall mit einem 24jährigen Kunden, bei dem Amok-Alarm (höchste Warnstufe) ausgelöst wurde. Durch den beherzten Einsatz der Security konnte Schlimmeres verhindert werden. Als die Beamten der vier Einsatzfahrzeuge der herbeigerufenen Polizei eintrafen, gab es nicht mehr viel zu tun. In den Pressemeldungen der Polizei NRW war der Vorfall keiner Erwähnung wert." http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/amok-alarm-im-jobcenter-maerkischer-kreis-d581434.html In der lokalen Presse und auch in den Pressemeldungen der Polizei war keine Meldung zu dem Vorfall zu finden. 1. Bitte bestätigen Sie mir den Vorfall anhand Ihrer internen Protokolle/Berichte. 2. Nach den tragischen Vorfällen von Neuss und Rothenburg wurden die Sicherheitsvorkehrungen in Jobcentern verstärkt. In Iserlohn und Lüdenscheid wurde Security installiert. Ich setze voraus, dass damit auch Berichte und Schadensmeldungen erstellt werden, die strafrechtlich und versicherungstechnisch zur Dokumentation aufbereitet werden. Solche Berichte sind amtliche Dokumente, die in anonymisierter Form keiner Geheimhaltung unterliegen. Bitte legen Sie dar, in welche Form solche Vorgänge dokumentiert werden und übersenden Sie mir diese vollständig vor die Jahre 2013 bis heute. 3. In den meisten Presseberichten findet sich leider zu oft kein Hinweis auf den Auslöser der Tat. Möglicherweise können Sie zu zu dem geschilderten Vorfall eine Aussage treffen. Ist es richtig, dass eine 100%-Sanktion / Leistungseinstellung Auslöser der Tat war?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Märkischer Kreis
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.09.2015 (#11320) bezüglich eines Amok-Alarms am 28.08…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.09.2015 (#11320) bezüglich eines Amok-Alarms am 28.08.2015
Datum
16. Oktober 2015
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
354,4 KB
Ihre Anfrage wurde an die Agentur für Arbeit in Iserlohn weitergeleitet, da der Amok-Alarm dort ausgelöst wurde. Sie erhalten von dort weitere Nachricht.
Jobcenter Märkischer Kreis
#11320
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
#11320
Datum
16. Oktober 2015 12:21
Status
Warte auf Antwort
139,5 KB
Jobcenter Märkischer Kreis
Kein Nachrichtentext
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Oktober 2015
Status
Anfrage abgeschlossen

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Jobcenter Märkischer Kreis
151021_Ihre_Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf die Ihnen zugegangene Abgabenachricht des Jobcen…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
151021_Ihre_Anfrage
Datum
21. Oktober 2015 14:54
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf die Ihnen zugegangene Abgabenachricht des Jobcenters Märkischer Kreis möchte ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Anfrage vom 13.09.2015 ("Amok-Alarm") bei uns eingegangen ist und wir Ihre Anfrage derzeit prüfen. Wir kommen unaufgefordert wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen,