Ampelanlage im Schulbereich Iggelheimer Straße, Dudenhofen

welche Voraussetzungen sind notwendig, damit für die Schulkinder eine Fußgänger-Ampelanlage im Bereich vor der Schule (Iggelheimer Straße) Dudenhofen installiert wird?

Welche alternativen Maßnahmen sind möglich um die Überquerung der viel befahrenen Iggelheimer Straße für die Schulkinder sicherer zu gestalten?

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  • Datum
    16. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
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Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Ampelanlage im Schulbereich Iggelheimer Straße, Dudenhofen [#275945]
Datum
16. April 2023 15:41
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche Voraussetzungen sind notwendig, damit für die Schulkinder eine Fußgänger-Ampelanlage im Bereich vor der Schule (Iggelheimer Straße) Dudenhofen installiert wird?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Welche alternativen Maßnahmen sind möglich um die Überquerung der viel befahrenen Iggelheimer Straße für die Schulkinder sicherer zu gestalten? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275945/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
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Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. April 2023 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen

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Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> für einen Fußgängerüberweg muss im Vorfeld eine verkehrsrechtliche Anord…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Ampelanlage im Schulbereich Iggelheimer Straße, Dudenhofen [#275945]
Datum
17. April 2023 07:21
Status
image001.png
20,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> für einen Fußgängerüberweg muss im Vorfeld eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen werden. Diese erlässt die zuständige Verkehrsbehörde bei der Kommune. In dem hier in Rede stehenden Fall ist dies die Verkehrsbehörde bei der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen. Auch Ihre weitere Frage fällt in die Zuständigkeit dieser Verkehrsbehörde. Vom daher möchten wir Sie bitten, sich an die dortigen Kollegen zu wenden. Mit freundlichen Grüßen