Ampelnchaltung im Innenstadtgebiet

Die Durchschnittlichen Wartezeiten an Ampeln im Innenstadt gebiet (aufgeschlüsselt nach Ampel)

oder

Die Schaltdaten für Ampeln im Innenstadtgebiet

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Straßenverkehrsamt Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ampelnchaltung im Innenstadtgebiet [#263853]
Datum
23. November 2022 17:23
An
Straßenverkehrsamt Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Durchschnittlichen Wartezeiten an Ampeln im Innenstadt gebiet (aufgeschlüsselt nach Ampel) oder Die Schaltdaten für Ampeln im Innenstadtgebiet
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 263853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263853/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Straßenverkehrsamt Paderborn
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Eingabe wird zuständigkeitshalber weitergeleitet an die Stadt Paderbor…
Von
Straßenverkehrsamt Paderborn
Betreff
WG: Ampelnchaltung im Innenstadtgebiet [#263853]
Datum
24. November 2022 08:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Eingabe wird zuständigkeitshalber weitergeleitet an die Stadt Paderborn.

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Straßenverkehrsamt Paderborn
Sehr << Antragsteller:in >> Hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.g. Antrages nach dem IFG NRW. G…
Von
Straßenverkehrsamt Paderborn
Betreff
Ampelnchaltung im Innenstadtgebiet [#263853]
Datum
7. Dezember 2022 09:17
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> Hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.g. Antrages nach dem IFG NRW. Gern erteile ich Ihnen die erwünschten Auskünfte. Allerdings ist Ihr Antrag nicht hinreichend bestimmt (§5 Abs. 1), da nicht erkennbar ist, auf welche Informationen im Detail dieser gerichtet ist. Hierzu möchte ich Ihnen nachfolgende Erläuterungen geben: Für die Berechnung von durchschnittlichen Wartezeiten existieren keine einheitlichen Berechnungsgrundlagen. Es werden stattdessen nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015) Qualitätsstufen je Verkehrsart berechnet. Hierfür liegen für vereinzelte Knoten bereits die Qualitätsstufen vor. Die Berechnung ist zeitaufwändig und wird grundsätzlich von externen Ingenieurbüros durchgeführt. Bei den Qualitätsstufen wird unterschieden zwischen Kfz, ÖPNV und Fuß- und Radverkehr. Für welche dieser genannten Verkehrsarten Sie eine Berechnung erhalten wollen, geht aus Ihrem Antrag nicht hervor. Des Weiteren fragten Sie nach den Schaltdaten je Ampel (Lichtsignalanlage (LSA)) im Innenstadtgebiet. Meinen Sie dabei die LSA auf dem Inneren Ring (Friedrichstraße, Le-Mens-Wall, Liboriberg, Gierswall, Heierswall, Paderwall) und die LSA innerhalb des Inneren Ringes? Auch hier ist nicht konkret ersichtlich, auf welche Informationen sich Ihr Antrag konkret bezieht. Sie können mir gern weitergehende Informationen zu den gewünschten LSA zukommen lassen, z.B. anhand einer Karte, in dem Sie den für Sie relevanten Bereich kenntlich machen. Alternativ zu den Wartezeitberechnungen können Ihnen die Signalzeitenpläne zur Verfügung gestellt werden. Diese stellen im Zusammenhang mit dem Signallageplan die jeweiligen Freigabe- und Sperrzeiten dar. Bitte beachten Sie hierbei, dass die LSA verkehrsabhängig laufen und die Freigabe- und Sperrzeiten entsprechend des Verkehrsaufkommens variieren. Die Darstellungen umfassen in etwa einen Tag (24 Stunden). In Abhängigkeit des gewünschtem Datums können die Pläne bereitgestellt werden. Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen, die aufgrund des IFG NRW vorgenommen werden, nach Maßgabe der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetzes NRW (VerwGebO NRW v. 19.02.2002) i. V. mit dem Runderlass des Ministeriums des Innern -14-36.08.06 vom 17.04.2018 Gebühren zu erheben sind. Für die Berechnung der durchschnittlichen Wartezeiten ist nach überschlägiger Schätzung mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier Stunden pro Verkehrsknoten auszugehen (in Abhängigkeit der Knotengröße, der Kreuzungskonstellation sowie der betrachteten Verkehrsarten). Der Verwaltungsaufwand die Signalzeitenpläne pro LSA zusammenzustellen, wird aller Voraussicht nach unterhalb einer Stunde liegen. Ich weise allerdings darauf hin, dass eine konkrete Gebührenfestsetzung erst dann möglich sein wird, wenn die in Rede stehenden Informationen wunschgemäß zur Verfügung gestellt worden sind, dies würde dann im Datenformat opl erfolgen. Vor dem Hintergrund meiner vorherigen Ausführungen bitte ich um Rückmeldung bzw. Konkretisierung Ihres Antrages. Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen