Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr << Antragsteller:in >>
Hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.g. Antrages nach dem IFG NRW. Gern erteile ich Ihnen die erwünschten Auskünfte. Allerdings ist Ihr Antrag nicht hinreichend bestimmt (§5 Abs. 1), da nicht erkennbar ist, auf welche Informationen im Detail dieser gerichtet ist. Hierzu möchte ich Ihnen nachfolgende Erläuterungen geben:
Für die Berechnung von durchschnittlichen Wartezeiten existieren keine einheitlichen Berechnungsgrundlagen. Es werden stattdessen nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015) Qualitätsstufen je Verkehrsart berechnet. Hierfür liegen für vereinzelte Knoten bereits die Qualitätsstufen vor. Die Berechnung ist zeitaufwändig und wird grundsätzlich von externen Ingenieurbüros durchgeführt. Bei den Qualitätsstufen wird unterschieden zwischen Kfz, ÖPNV und Fuß- und Radverkehr. Für welche dieser genannten Verkehrsarten Sie eine Berechnung erhalten wollen, geht aus Ihrem Antrag nicht hervor.
Des Weiteren fragten Sie nach den Schaltdaten je Ampel (Lichtsignalanlage (LSA)) im Innenstadtgebiet. Meinen Sie dabei die LSA auf dem Inneren Ring (Friedrichstraße, Le-Mens-Wall, Liboriberg, Gierswall, Heierswall, Paderwall) und die LSA innerhalb des Inneren Ringes? Auch hier ist nicht konkret ersichtlich, auf welche Informationen sich Ihr Antrag konkret bezieht. Sie können mir gern weitergehende Informationen zu den gewünschten LSA zukommen lassen, z.B. anhand einer Karte, in dem Sie den für Sie relevanten Bereich kenntlich machen.
Alternativ zu den Wartezeitberechnungen können Ihnen die Signalzeitenpläne zur Verfügung gestellt werden. Diese stellen im Zusammenhang mit dem Signallageplan die jeweiligen Freigabe- und Sperrzeiten dar. Bitte beachten Sie hierbei, dass die LSA verkehrsabhängig laufen und die Freigabe- und Sperrzeiten entsprechend des Verkehrsaufkommens variieren. Die Darstellungen umfassen in etwa einen Tag (24 Stunden). In Abhängigkeit des gewünschtem Datums können die Pläne bereitgestellt werden.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen, die aufgrund des IFG NRW vorgenommen werden, nach Maßgabe der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetzes NRW (VerwGebO NRW v. 19.02.2002) i. V. mit dem Runderlass des Ministeriums des Innern -14-36.08.06 vom 17.04.2018 Gebühren zu erheben sind.
Für die Berechnung der durchschnittlichen Wartezeiten ist nach überschlägiger Schätzung mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier Stunden pro Verkehrsknoten auszugehen (in Abhängigkeit der Knotengröße, der Kreuzungskonstellation sowie der betrachteten Verkehrsarten). Der Verwaltungsaufwand die Signalzeitenpläne pro LSA zusammenzustellen, wird aller Voraussicht nach unterhalb einer Stunde liegen. Ich weise allerdings darauf hin, dass eine konkrete Gebührenfestsetzung erst dann möglich sein wird, wenn die in Rede stehenden Informationen wunschgemäß zur Verfügung gestellt worden sind, dies würde dann im Datenformat opl erfolgen.
Vor dem Hintergrund meiner vorherigen Ausführungen bitte ich um Rückmeldung bzw. Konkretisierung Ihres Antrages.
Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen