Ampelschaltung B56 in Pohlhausen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde in folgender Anfrage (hier nachzulesen: https://fragdenstaat.de/a/264929) vom Landesbetrieb Straßenbau NRW an den Rhein-Sieg-Kreis verwiesen:
Auf meinem Nachhauseweg liegt eine Ampelanlage (Ecke B56/B507 in Neunkirchen-Seelscheid Pohlhausen), welche regelmäßig den annähernden Verkehr auf der B56 in Fahrtrichtung Much durch ein rotes Signal ausbremst. Dabei spielen querender Verkehr oder Geschwindigkeit keine Rolle.
Um mal ein plakatives Beispiel zu nennen: Ich fahre um 3 Uhr nachts mit 30 km/h (und diese Stelle ist eigentlich mit Tempo 70 beschildert) auf die Ampel zu und sie wird rot. Erst wenn ich zum Stehen komme, springt sie wieder auf Rot.
Da die Stelle an einer Steigung liegt, ist das erneute Anfahren sehr emissionsintensiv und bei rutschiger Fahrbahn auch nicht ganz ungefährlich. Daher würde mich interessieren, aus welchem Grund die Ampel hier so eingestellt ist und bitte Sie zu diesem Zweck mir letzte verkehrsrechtliche Anordnung zu der Ampelanlage zuzusenden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Dezember 2022
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14. Januar 2023
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