Ampelschaltung B56 in Pohlhausen

Anfrage an: Rhein-Sieg-Kreis

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde in folgender Anfrage (hier nachzulesen: https://fragdenstaat.de/a/264929) vom Landesbetrieb Straßenbau NRW an den Rhein-Sieg-Kreis verwiesen:

Auf meinem Nachhauseweg liegt eine Ampelanlage (Ecke B56/B507 in Neunkirchen-Seelscheid Pohlhausen), welche regelmäßig den annähernden Verkehr auf der B56 in Fahrtrichtung Much durch ein rotes Signal ausbremst. Dabei spielen querender Verkehr oder Geschwindigkeit keine Rolle.

Um mal ein plakatives Beispiel zu nennen: Ich fahre um 3 Uhr nachts mit 30 km/h (und diese Stelle ist eigentlich mit Tempo 70 beschildert) auf die Ampel zu und sie wird rot. Erst wenn ich zum Stehen komme, springt sie wieder auf Rot.

Da die Stelle an einer Steigung liegt, ist das erneute Anfahren sehr emissionsintensiv und bei rutschiger Fahrbahn auch nicht ganz ungefährlich. Daher würde mich interessieren, aus welchem Grund die Ampel hier so eingestellt ist und bitte Sie zu diesem Zweck mir letzte verkehrsrechtliche Anordnung zu der Ampelanlage zuzusenden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde in folgen…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ampelschaltung B56 in Pohlhausen [#265278]
Datum
12. Dezember 2022 14:30
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde in folgender Anfrage (hier nachzulesen: https://fragdenstaat.de/a/264929) vom Landesbetrieb Straßenbau NRW an den Rhein-Sieg-Kreis verwiesen: Auf meinem Nachhauseweg liegt eine Ampelanlage (Ecke B56/B507 in Neunkirchen-Seelscheid Pohlhausen), welche regelmäßig den annähernden Verkehr auf der B56 in Fahrtrichtung Much durch ein rotes Signal ausbremst. Dabei spielen querender Verkehr oder Geschwindigkeit keine Rolle. Um mal ein plakatives Beispiel zu nennen: Ich fahre um 3 Uhr nachts mit 30 km/h (und diese Stelle ist eigentlich mit Tempo 70 beschildert) auf die Ampel zu und sie wird rot. Erst wenn ich zum Stehen komme, springt sie wieder auf Rot. Da die Stelle an einer Steigung liegt, ist das erneute Anfahren sehr emissionsintensiv und bei rutschiger Fahrbahn auch nicht ganz ungefährlich. Daher würde mich interessieren, aus welchem Grund die Ampel hier so eingestellt ist und bitte Sie zu diesem Zweck mir letzte verkehrsrechtliche Anordnung zu der Ampelanlage zuzusenden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265278/
Rhein-Sieg-Kreis
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich als verkehrsrechtlich für die in Rede stehe…
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
WG: Ampelschaltung B56 in Pohlhausen [#265278]
Datum
14. Dezember 2022 09:38
Status
Warte auf Antwort
image003.png
9,9 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich als verkehrsrechtlich für die in Rede stehende Lichtsignalsteuerung zuständige Behörde wie folgt beantworten möchte: Alle Parameter der dortigen vollverkehrsabhängigen Lichtsignalsteuerung erfüllen die Vorgaben der „Richtlinien für Lichtsignalanlage (RiLSA)“. Dadurch ist sowohl eine ausreichende Leistungsfähigkeit als auch – noch wichtiger - jederzeit ein sicherer Verkehrsablauf an diesem Knotenpunkt gewährleistet. Grundsätzlich wird der verkehrsabhängige Signalablauf der einzelnen Freigaben (grün) und Sperrzeiten (rot) durch die Nachfrage der abzuwickelnden, aber konfliktbehafteten Verkehrsströme bestimmt. In den verkehrsschwachen Randzeiten, so auch nachts, kann – um unnötig häufiges Hin- und Herschalten zu vermeiden – das Grünzeitfenster auf dem Hauptverkehrsast so lange verlängert werden, bis ankommender Verkehr aus der Nebenrichtung (wird über Sensoren oder Kameras erfasst) eine eigene Grün-Anforderung auslöst. Dieser Schaltzustand wird auch als „Hauptrichtung Dauergrün“ bezeichnet. Da eine Signalsteuerung aber letztlich auf zeitbasierten Schaltzuständen basiert, kann diese Verlängerung nicht unbegrenzt fortgesetzt werden, sondern ist durch die programmseitig hinterlegte maximale Grünzeit begrenzt. Ist diese erreicht, muss im Programmablauf die bestehende Freigabe beendet und die volle Signalfolge (gelb-rot) geschaltet werden. Liegt in dieser Zeit noch immer keine Anforderung aus einer anderen Richtung vor, sehr wohl aber in der bisherigen Freigaberichtung, „springt“ das Programm wieder in gleicher (Haupt-)Richtung auf grün… und die ablaufenden Schaltsekundenzähler starten wieder bei null. Dieser Schalt- bzw. Signalablauf ist gemäß RiLSA unter dem Punkt „2.7.2 Rücksprung in die gleiche Phase“ vorgeschrieben und bindend. Um genauso einen „Rücksprung“ handelt es sich bei der hier in Rede stehenden Anfrage. Hintergrund ist demnach weder mutwilliges Einbremsen des Verkehrs noch eine technische Störung, sondern ein vorgeschriebener Schaltzustand im verkehrsabhängigen Programmablauf. Wenngleich die erfolgte Erfassung des eigenen Fahrzeugs nach Ablauf der maximalen Grünzeit diesen „Rücksprung“ auch auslöst, erfolgt dies mit einem kleinen zeitlichen Versatz, innerhalb dessen die zugehörigen Signalgeber i.d.R. noch passiert werden können und der Rücksprung einen nicht einbremst. Wählt man – wenn die Gründe hierfür auch weder bekannt noch nachvollzogen werden können – mit den genannten 30 km/h eine Fahrgeschwindigkeit, die deutlich unterhalb der zulässigen und nutzungsverträglichen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h liegt, wird man die Kreuzung vor dem Schaltvorgang zwangsläufig nicht mehr passieren können, wird eingebremst und kann die Fahrt erst nach erneuter Freigabe fortsetzen. Wenngleich der Themenbereich der Lichtsignalsteuerung sehr komplex ist, gehe ich davon aus, die Anfrage mit vorstehenden Ausführungen vollumfänglich beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst vielen Dank für die sehr schnelle und ausführliche Beantwortung. Da ich …
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ampelschaltung B56 in Pohlhausen [#265278]
Datum
14. Dezember 2022 20:50
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst vielen Dank für die sehr schnelle und ausführliche Beantwortung. Da ich dem Amts- bzw. Verkehrsrechtsdeutsch nicht ganz so mächtig bin, hoffe ich auf Verständnis für folgende Rückfragen: - Bei ankommendem Verkehr aus der Nebenrichtung erhält die Nebenrichtung für eine Phase Grün und die Hauptrichtung rot, anschließend wird wieder "Hauptrichtung Dauergrün" geschaltet, ist das so richtig? - Verstehe ich es auch richtig, dass die "Hauptrichtung Dauergrün" zeitlich begrenzt ist und regelmäßig durch ein kurzes Rot-Signal unterbrochen wird? - Wenn ja, nach welchem Kriterium richtet sich der Zeitpunkt dieser Unterbrechung? Also wird das "Hauptrichtung Dauergrün" nach z. B. allen 30 Minuten unterbrochen oder wird es durch ankommenden Verkehr aus der Hauptrichtung (erkannt durch Sensor oder Kamera) vor oder nach Überfahren der Induktionsschleife im Bereich der Haltelinie unterbrochen? Um kurz noch auf den folgenden Absatz einzugehen: "Wählt man – wenn die Gründe hierfür auch weder bekannt noch nachvollzogen werden können – mit den genannten 30 km/h eine Fahrgeschwindigkeit, die deutlich unterhalb der zulässigen und nutzungsverträglichen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h liegt, wird man die Kreuzung vor dem Schaltvorgang zwangsläufig nicht mehr passieren können, wird eingebremst und kann die Fahrt erst nach erneuter Freigabe fortsetzen." Ich überfahre natürlich nicht immer grüne Ampeln mit 30 km/h, sondern in der Regel mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit. Im Falle dieser einen speziellen Ampel werde ich aber bei jeder Geschwindigkeit ausgebremst, auch bei 70 km/h. So oft, wie ich diese Kreuzung bisher passiert habe, hatte ich inzwischen genügend Gelegenheit das Passieren der Kreuzung mit verschiedenen Geschwindigkeiten (natürlich nur bis max. 70 km/h versteht sich) auszuprobieren. Ich kann durchaus verstehen, dass mein Anliegen, dass sich ein Bürger mit technischen Fragen zu Ampelschaltungen an das Straßenverkehrsamt wendet, etwas unverständlich und möglicherweise auch kleinkariert wirken mag. Es ist für mich jedoch ein alltägliches Ärgernis und ich bin mir ziemlich sicher, dass der an dieser Ampel vorherrschende Zustand so nicht vorgesehen ist. Gerne kann ich auch anbieten Ihnen ein Video von dieser Situation zu schicken, wenn ich das nächste Mal abends einen Beifahrer dabei habe. Besten Dank und freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265278/

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Rhein-Sieg-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage, deren Beantwortung ich aber gern zurücks…
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
WG: WG: Ampelschaltung B56 in Pohlhausen [#265278]
Datum
15. Dezember 2022 14:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage, deren Beantwortung ich aber gern zurückstellen möchte. Es ist aufgefallen, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage im Rahmen des hektischen Arbeitsalltags leider auf eine andere Signalplanung entlang der B 56 zurückgegriffen wurde, so dass die getroffenen Aussagen unzutreffend sind. Ich bitte, diesen Fehler zu entschuldigen und starte nun - auf Basis der richtigen Planung - einen neuen Anlauf der Erläuterung: Wie bereits dargestellt, basiert eine Ampelschaltung - ganz rudimentär - auf den wechselseitigen Freigaben (Grün) und Sperrzeiten (Rot) einer jeden Verkehrsrichtung, zeitlich bestimmt durch die jeweilige Verkehrsnachfrage und die "Zeitpuffer" zwischen den konkurrierenden Freigaben. Losgelöst davon gibt es für eine jede Ampelsteuerung - je nach örtlichen bzw. verkehrlichen Gegebenheiten - unterschiedliche Grundzustände, in die eine Ampelschaltung bzw. die vorherrschenden Signalbilder zurückkehren, wenn keine regelmäßige Verkehrsnachfrage aus allen Richtungen abzuwickeln ist. Eine davon ist besagte "Hauptrichtung Dauergrün", wodurch i.d.R. die Richtung mit dem Hauptverkehrsanteil immer "grün" hat und die Nebenrichtung dies nur auf Anforderung erhält. Hierdurch wird die "Summe der auftretenden Wartezeiten" (Planungsgröße aus der komplexen Materie der Signalplanung) an der gesamten Verkehrsanlage minimiert, sprich der geringe Verkehr aus der Nebenrichtung muss kurz warten, der viele Verkehr aus der Hauptrichtung muss dafür nur selten warten. Regelt die Ampel hingegen eine Kreuzung mit annähernd gleichstarken Verkehrsästen, wird zur Minimierung der Wartezeiten eine "Allrot"-Schaltung als Grundzustand vorgehalten. Liegt entsprechend keine Verkehrsanforderung aus einer Richtung vor, zeigt die Anlage in allen Richtungen "rot", kann dafür aber auf eine selektive Anforderung einer Richtung - was hauptsächlich in den verkehrsschwachen Zeiten zum Tragen kommt - mit einem direkten Umschaltvorgang auf "grün" reagieren. So werden zwar i.d.R. ankommenden Verkehrsteilnehmer mehrheitlich eingebremst bzw. müssen je nach Abstand zwischen Vordetektion und Ampel sogar kurz halten, die "Summe der Wartezeit" über alle Äste ist aber dennoch geringer als bei "künstlicher Unterordnung" gleichstarker Verkehrsäste (gemessen an der Spitzenstunde des DTV = durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung). Und genau dieser Fall liegt am Knoten B 56/ B507 (über die verbindende Querspange) vor. Hier sind die Verkehrsäste gleichberechtigt und die Anlage daher in "Allrot" geschaltet (s. Anlage). Entsprechend fahren Sie in der verkehrsschwachen Zeit auch zunächst auf das Rotlicht auf, lösen mit der Detektion Ihres Fahrzeugs dann aber die Freigabe aus (sofern nicht noch ein Fahrzeug aus Richtung B 507 abgewickelt werden muss). Natürlich kann es auch sein, dass Sie unter "Restgrün" eines vorausfahrenden Fahrzeugs auf die Ampel zufahren und diese ggfs. auch noch passieren können. Ist die programmierte Grünzeit von 10-30 sec (je nach Tageszeit laufen unterschiedliche Programme ab) für diese Richtung jedoch erreicht (oder eine andere Richtung wurde detektiert), springt die Ampel um und Sie müssen kurz warten. Das mag für Sie als einzelnen Verkehrsteilnehmer unstimmig sein, mit Blick auf alle abzuwickelnden Verkehrsteilnehmenden aber stimmig). Wenngleich die Anlage - wie bereits mitgeteilt - störungsfrei und richtlinientreu betrieben wird, habe ich dennoch Straßen.NRW als zuständigen Betreiber der Anlage um Prüfung gebeten, ob die Fahrzeugerfassung in Fahrtrichtung Norden im Rahmen der begrenzenden Geometrien noch früher erfolgen kann, so dass die Anlage in Annäherung "rechtzeitiger" umschaltet. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ich hoffe, vorstehende Ausführungen können zum Verständnis der dortigen Situation beitragen. Viele Grüße