Ampelschaltung Strausberger Platz

- aktuelle Ampelschaltung des Strausberger Platz
- geplante Ampelschaltung Strausberger Platz nach Abschluss der Bauarbeiten

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  • Datum
    14. Oktober 2023
  • Frist
    18. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - aktu…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ampelschaltung Strausberger Platz [#290167]
Datum
14. Oktober 2023 13:53
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- aktuelle Ampelschaltung des Strausberger Platz - geplante Ampelschaltung Strausberger Platz nach Abschluss der Bauarbeiten
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 290167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290167/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags vom 14.10.2023 …
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Ampelschaltung Strausberger Platz
Datum
8. November 2023 16:45
Status
Warte auf Antwort
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8,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags vom 14.10.2023 auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG), der zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde. Ihrem Antrag auf Aktenauskunft werde ich stattgeben und Ihnen wunschgemäß die benötigten Akten-Informationen auf elektronischem Wege bereitstellen. Da die Unterlagen in diesem Fall für Auskünfte oder Einsichtnahmen aufbereitet werden müssen, kann dies nicht gebührenfrei erfolgen. Sollten Ihrerseits keine Fachkenntnisse bezüglich solcher technischen Unterlagen bestehen und somit weitere grundlegende Erläuterungen meinerseits erforderlich werden, wird dies mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein. Gemäß § 16 IFG sind für eine Akteneinsicht oder Aktenauskunft Gebühren zu erheben, wobei für die Bemessung der Gebühren das Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG) anzuwenden ist. Nach Gebührennummer 1004 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) entstehen für a) Aktenauskünfte bzgl. wunschgemäß übermittelten Unterlagen und Erläuterungen Kosten (Gebühren) i. H. v. 100-250 € oder b) Akteneinsicht ebenfalls 100-250 €. Sollte Sie diesen Weg verfolgen wollen, wird Ihnen ein Kassenzeichen für die Einzahlung auf ein Konto der Landeshauptkasse Berlin zugehen. Diesbezüglich bitte ich um Rückmeldung. Bitte teilen Sie mir auch mit, ob mit der „aktuellen Ampelschaltung am Strausberger Platz“ die Schaltung der Baustellen-Lichtsignalanlage oder der bis zum Beginn der Baumaßnahmen bestehenden dauerhaften Lichtsignalanlage gemeint ist. Alternativ steht es Ihnen jederzeit frei, Ihre IFG-Anfrage in eine normale Bürgeranfrage umzuwandeln, zu der Sie von uns kostenfrei direkte Antworten auf Ihre Fragen ohne Zusendung von Unterlagen erhalten. Für Rückfragen stehe ich gern zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich gehe davon aus, dass durch das alleinige Bereitstellung der ange…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ampelschaltung Strausberger Platz [#290167]
Datum
10. November 2023 11:38
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich gehe davon aus, dass durch das alleinige Bereitstellung der angefragten Unterlagen keine Kosten entstehen. Sollten Sie anderer Auffassung sein bitte ich um eine zuvorige Bezifferung der genauen Kosten, welche ich vor Entstehung genehmigen würde. Gemeint ist mit der Anfrage insbesondere Schaltung der künftigen Lichtsignalanlage, falls diese nicht zur Verfügung steht alternativ die bis zum Beginn der Baumaßnahmen bestehenden dauerhaften Lichtsignalanlage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 290167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290167/
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr << Antragsteller:in >> wie ich bereits in meiner Nachricht vom 08.11.2023 erläuterte, ist die Au…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Ampelschaltung Strausberger Platz [#290167]
Datum
14. November 2023 18:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie ich bereits in meiner Nachricht vom 08.11.2023 erläuterte, ist die Auskunft nicht gebührenfrei. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der erwähnten VGebO nach dem erforderlichen Zeitaufwand zur Bearbeitung der Anfrage, dem Zusammenstellen der Unterlagen, der Schwärzung von datenschutzrechtlich relevanten Inhalten (hier: Namen der Projektbearbeiter beauftragter Ingenieurbüros) sowie ggf. Erläuterungen zu den Inhalten. Je angefangene 30 Minuten Bearbeitungszeit werden dabei 25,00 € berechnet. Die bereits erwähnte Gebührenspanne von 100 bis 250 € ergibt sich wie folgt: Der grundlegende Bearbeitungsaufwand beträgt erfahrungsgemäß bis zu 2 Stunden, somit wären zunächst 100,00 € zu veranschlagen. Sollten Ihrerseits keine Fachkenntnisse bezüglich verkehrstechnischer Unterlagen zu Lichtsignalsteuerungen bestehen und somit weitere grundlegende Erläuterungen meinerseits erforderlich werden, gehe ich von einem erheblich höherem Zeitaufwand von bis zu 5 Stunden aus, woraus sich Gebühren von 250,00 € ergeben würden. Für Rückfragen stehe ich gern zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wenn es sich so darstellt würde ich Ihr Angebot vom 08.11.23, die I…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ampelschaltung Strausberger Platz [#290167]
Datum
17. November 2023 07:52
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wenn es sich so darstellt würde ich Ihr Angebot vom 08.11.23, die IFG-Anfrage in eine normale Bürgeranfrage umzuwandeln, annehmen und so kostenfrei direkte Antworten auf meine Fragen ohne Zusendung von Unterlagen zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 290167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290167/