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Amt für Wohnungen: Registrierungskosten (Sozial-)Wohnung SOWON im Rahmen der Wohnungsbeschaffungskosten durch das Jobcenter München bzw. LH München Sozialreferat

Sehr geehrter Oberbürgermeister Reiter,

bekanntliche beträgt die Antragsbearbeitungsgebühr Euro 10,00 für alle Antragsteller:
http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1073964/
"Für Bezieher/innen von SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Sozialhilfeleistungen/ Grundsicherung) Leistungen besteht keine Gebührenfreiheit."
Somit ist die Gebühr lt. Bescheid jährlich fällig:
"Die Registrierung gilt längstens für die Dauer eines Jahres ab Erlass des Bescheides (Ziffer 5.9 der VVWoBindR i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayWoBindG und Art. 14 Abs. 3 Satz 1 BayWoFG)." (Richtig 5.8 statt 5.9).
Allerdings sind die Registrierungskosten im Rahmen der Wohnungsbeschaffung bei einem notwendigen Umzug durch die Sozialbehörden zu übernehmen - somit wiederum durch die LH München, zB zu teure Wohnung durch Mieterhöhung Sanierung etc, Kündigung durch Vermieter Eigenbedarf Mietrückständen etc, Überbelegung, Auszug Asylbewerberunterkunft, usw.:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html
Aufgrund des IFG etc wird um Information gebeten,
1. warum Antragsteller auf die Kostenübernahme durch die Sozialbehörden nicht hingewiesen werden?
2. warum kein grundsätzlicher Verzicht auf die Rechnungsstellung durch das Amt für Wohnungen bzw. Stadtkämmerei efolgt und hierdurch erheblicher Verwaltungsaufwand eingespart werden kann (der Sozialleistungsbezug ist bereits die Einkommensnachweise bei Antragstellung bekannt).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. November 2017
  • Frist
    5. Dezember 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amt für Wohnungen: Registrierungskosten (Sozial-)Wohnung SOWON im Rahmen der Wohnungsbeschaffungskosten durch das Jobcenter München bzw. LH München Sozialreferat [#25120]
Datum
1. November 2017 15:07
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr <Information-entfernt> bekanntliche beträgt die Antragsbearbeitungsgebühr Euro 10,00 für alle Antragsteller: http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1073964/ "Für Bezieher/innen von SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Sozialhilfeleistungen/ Grundsicherung) Leistungen besteht keine Gebührenfreiheit." Somit ist die Gebühr lt. Bescheid jährlich fällig: "Die Registrierung gilt längstens für die Dauer eines Jahres ab Erlass des Bescheides (Ziffer 5.9 der VVWoBindR i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayWoBindG und Art. 14 Abs. 3 Satz 1 BayWoFG)." (Richtig 5.8 statt 5.9). Allerdings sind die Registrierungskosten im Rahmen der Wohnungsbeschaffung bei einem notwendigen Umzug durch die Sozialbehörden zu übernehmen - somit wiederum durch die LH München, zB zu teure Wohnung durch Mieterhöhung Sanierung etc, Kündigung durch Vermieter Eigenbedarf Mietrückständen etc, Überbelegung, Auszug Asylbewerberunterkunft, usw.: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html Aufgrund des IFG etc wird um Information gebeten, 1. warum Antragsteller auf die Kostenübernahme durch die Sozialbehörden nicht hingewiesen werden? 2. warum kein grundsätzlicher Verzicht auf die Rechnungsstellung durch das Amt für Wohnungen bzw. Stadtkämmerei efolgt und hierdurch erheblicher Verwaltungsaufwand eingespart werden kann (der Sozialleistungsbezug ist bereits die Einkommensnachweise bei Antragstellung bekannt). Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiter…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Amt für Wohnungen: Registrierungskosten (Sozial-)Wohnung SOWON im Rahmen der Wohnungsbeschaffungskosten durch das Jobcenter München bzw. LH München Sozialreferat [#25120]
Datum
2. November 2017 13:20
Status
Warte auf Antwort
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4,8 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
SOWON Registrierungsdauet und Registrierungskosten Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem Schreiben vom 30.11.…
Von
Stadtverwaltung München
Via
Briefpost
Betreff
SOWON Registrierungsdauet und Registrierungskosten
Datum
30. November 2017
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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1,2 MB
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1,3 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem Schreiben vom 30.11.2017 würde meine IFG-Anfrage nicht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
H. Gebühr: "Für die Bearbeitung des Antrages wird keine Gebühr erhoben."
Von
Stadtverwaltung München
Via
Briefpost
Betreff
H. Gebühr: "Für die Bearbeitung des Antrages wird keine Gebühr erhoben."
Datum
1. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
1,0 MB
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.