Amthilfeersuchen Bärwalde

das Amtshilfeersuchen der sächs. Polizei an das THW bzgl. des Einsatzes in Bärwalde.
Der MDR hat über den THW-Einsatz berichtet: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/goerlitz-weisswasser-zittau/koenigreich-deutschland-polizei-kontrollen-baerwalde-102.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. September 2023
  • Frist
    20. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Amtshilfeersuchen der sächs. Poli…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amthilfeersuchen Bärwalde [#288388]
Datum
16. September 2023 23:02
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Amtshilfeersuchen der sächs. Polizei an das THW bzgl. des Einsatzes in Bärwalde. Der MDR hat über den THW-Einsatz berichtet: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/goerlitz-weisswasser-zittau/koenigreich-deutschland-polizei-kontrollen-baerwalde-102.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288388/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Anliegen ist eingegangen, ich habe es intern weitergeleitet. Mit fre…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
AW: Amthilfeersuchen Bärwalde [#288388]
Datum
18. September 2023 08:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Anliegen ist eingegangen, ich habe es intern weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Amtshilfeersuchen Bärwalde [#288388] Sehr << Antragstelle…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Amtshilfeersuchen Bärwalde [#288388]
Datum
19. September 2023 12:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer IFG-Anfrage vom 16.09.2023. Nach Einholung der erforderlichen Informationen werde ich mich unaufgefordert wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang und ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Amtshilfeersuchen Bärwalde [#288388] Sehr << Antragst…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Amtshilfeersuchen Bärwalde [#288388]
Datum
8. Oktober 2023 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> da Sie mir keine persönliche E-Mail-Adresse übermittelt haben, werde ich Ihre Anfrage in Schriftform an Ihre Postanschrift beantworten. Das von Ihnen gewünschte Amtshilfeersuchen werde ich Morgen auf den Postweg geben. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bescheid zur IFG-Anfrage
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid zur IFG-Anfrage
Datum
8. Oktober 2023
Status
Anfrage abgeschlossen