Amtlich festgestellter Ausbruch HPAI in privater Tierhaltung im Stadtgebiet Stralsunds - ohne Restriktionszonen
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Sehr geehrte Frau Dr. Lange,
ungefähr zeitgleich mit dem von Ihnen amtlich festgestellten Ausbruch von H5N1 in Poseritz (04.01.2023), stellten Sie einen Ausbruch der Geflügelpest im Stralsunder Stadtgebiet in einer privaten Tierhaltung fest. Alle verbliebenen Tiere wurden getötet, die Ställe gereinigt und desinfiziert.
Bitte übersenden Sie mir folgenden Unterlagen bzw. Informationen:
- sämtliche Testprotokolle, bei PCR-Tests inkl. der ct-Werte
- Wer hat den Verdacht warum gemeldet?
- Welche Symptome hatten die Tiere?
- Um welche Rasse(n) handelte es sich?
- Wie wurden die Tiere gehalten? (geschlossene Haltung oder Freiland)
- Wie alt waren die Tiere?
- Wie haben Sie andere Krankheits-, bzw. Todesursachen ausgeschlossen (z. B. Vergiftung)?
- Was wissen Sie über den Eintragsweg?
- Wie begründen sie, dass Sie hierfür keine Restriktionszonen verfügt haben?
Diese Anfrage ist öffentlich und in öffentlichem Interesse.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum9. Januar 2024
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13. Februar 2024
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