Amtliche Arisierungs- und Wiedergutmachungsakten der Stadt Heidelberg

Anfrage an: Stadt Heidelberg

Hiermit ist vollständige Information mittels unbehinderten Aktenzugang beantragt:

1.
Zu allen Arisierungsakten der Stadt Heidelberg einschließlich Doppel- und Nebenakten, welche insbesondere in der "NS-Hochburg Heidelberg" (Rhein Neckar Zeitung 13.01.2013) in nicht geringen Umfang vorliegen müssten. Die Stadt Frankfurt verzeichnet dazu Adressen in einer Liste auf 14 Seiten mit Lücken in unbekannten Umfang aufgrund kriegsbedingter Aktenverluste. Die Archive der Heidelberger Verwaltung sind unbeschädigt dahingehend und somit vollständig.

2.
Zu allen "Wiedergutmachungsakten" der Stadt Heidelberg in diesem Zusammenhang,

aus folgenden Gründen heraus:

LIFG-Informationsfreiheitsanträge zu spezifizierten Akten wie das Wohnhaus Hannah Arendts ("Elemente und Ursprünger totaler Herrschaft" bzw. "Die drei Säulen der Hölle) in Heidelberg "Schloßberg 16" betreffend (Baudenkmal Barock 17.-18. Jhdt., von der Stadt Heidelberg undokumentiert zerstört, siehe google maps Baumbestand ohne Baulichkeit), oder Heidelberg "Villa Schloss-Wolfsbrunnenweg 22-24", oder Heidelberg "Villa Kurpfalzring 71" (u.a.) führten nicht zu Informationszugang in irgendwelchen Akten oder auch nur Informationsvermittlung ohne Aktenzugang.

Nach aller meiner Erfahrung mit Inanspruchnahm von LIFG sowie des Grundgesetzes gegenüber der "Öffentlichen Verwaltung Stadt Heidelberg" unter Führung des Oberbürgermeisters Herrn Hon. Prof. Dr. E. Würzner scheitert rechtswirksame Inanspruchnahme des Menschen- und Völkerrechtes der Meinungs- und Informationsfreiheit gemäß Grundgesetz Art. 1 GG, Informationsheitsgesetz IFG und IFG, universalen und europäischen Grundrechten der AEMR / EMRK i.S. Beschluss des Europarates Nr. 205 vom 18.06. 2009, Resolution von Tromsö, u.a., immer an Grundsätzen des Rechtsstaates Deutschlands, welche die Rechtsabteilung der Stadt Heidelberg den Rechtsbetroffenen genauso nicht vermittelt wie völkerrechtswidrige Umstände dahingehend an keiner Stelle des Grundgesetzes für Rechtslaien erkennbar veröffentlicht sind.

Wiederholte Versuche der Inanspruchnahme des - von den Vereinigten Staaten von Amerika überhaupt erst aus Anlass Deutschlands im Zusammenhang von bürokratisierter "Arisierung" und "Liquidierung" heraus geschaffenen - universalen Völkerrechts der Meinungssfreiheit und deren Voraussetzung der Informationsfreiheit kollidieren in Deutschland bis heute mit aus vor 1945 hergebrachte Gesetzmäßigkeiten in Unterbestimmungen des Grundgesetzes wie u.a. "Amtsgeheimnis", "Verschwiegenheitspflicht", "Geheimnisverrat" bei Androhen von 5 Jahren Haft bei Verletzen, sowie der aus vor 1945 hergebrachten durch den Verwaltungsjuristen Theodor Maunz für die politischen Ziele Adolf Hitlers modifizierten Verwaltungsverfahrensgesetze (VwVfG) als heutiges "Gundgesetz der Verwaltung" (siehe Home Bundesministeriums des Innern BMI), und führen letztlich statt zu Informationszugang zu amtlichen Koordinieren von "Betreuung des Querulanten mit Informationsfreiheitsanträgen" (Aktenzeichen Z 4025 XVII 668/22 Amtsgericht Heidelberg ), zu "ständiger und besonderer Beobachtung des Störers und Gefährders der Verwaltung" (sog. "Gefährderansprache) mit Ankündigen des Vollziehens von "Ingewahrsamnahmen".

Die Arisierungsmaßnahmen der Stadt Heidelberg liegen 80 Jahre zurück und sind von öffentlichen Interesse.

Zugang hierzu berechtigt das Völkerrecht der Europäischen Gemeinschaft mit Deutschland als demjenigen Mitgliedsland, das dieses Recht weltweit mit Nachdruck einfordert außer für Deutschland selbst - ohne selbst einen Menschenrechtsbeauftragten in Deutschland zur Verfügung zu stellen.

Der Rechtsweg (den das Informationsfreiheitsgesetz Deutschlands nicht erklärt weil dem "Freiheit" Suchenden "zumutbar" selbst zu finden) führt zu Abweisung des Betrachtens beim Bundesverfassungsgerichts (ohne Begründung) mit der Empfehlung sich "nach Berlin" zu wenden statt noch einmal nach Karlsruhe.

Die höchste Stelle in Berlin - das Bundespräsidialamt Abt. Verfassungsrecht - bescheinigt "Anspruchsberechtigung" in der Informationsfreiheit Deutschlands, mit der ich hiermit das Angebot des Berliner Vereins "Frag den Staat" in Anspruch nehme.

Im von der Heidelberger "Koordinierungsstelle für die Informationsfreiheit" seitens Unbekannt ("i.A.") initiierten Verfahren zur amtsgerichtlichen/amtsärztlichen Betrachtung "wirrer Schriftsätze des untypischen Querulanten", dessen "Gefährlichkeit" man dem Betreuungsgericht gerne "mündlich" aufzeigen möchte (Aktenvermerke), ist gesonderter LIFG-Antrag auf selbstständigen Informationszugang in den Aktenquellen des Betreuungsgerichts sowie der Koordinierungsstelle eingereicht.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Oktober 2023
  • Frist
    11. November 2023
  • 0 Follower:innen
Andreas Zoeltner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit ist vollständige Informati…
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
Amtliche Arisierungs- und Wiedergutmachungsakten der Stadt Heidelberg [#289875]
Datum
9. Oktober 2023 20:26
An
Stadt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit ist vollständige Information mittels unbehinderten Aktenzugang beantragt: 1. Zu allen Arisierungsakten der Stadt Heidelberg einschließlich Doppel- und Nebenakten, welche insbesondere in der "NS-Hochburg Heidelberg" (Rhein Neckar Zeitung 13.01.2013) in nicht geringen Umfang vorliegen müssten. Die Stadt Frankfurt verzeichnet dazu Adressen in einer Liste auf 14 Seiten mit Lücken in unbekannten Umfang aufgrund kriegsbedingter Aktenverluste. Die Archive der Heidelberger Verwaltung sind unbeschädigt dahingehend und somit vollständig. 2. Zu allen "Wiedergutmachungsakten" der Stadt Heidelberg in diesem Zusammenhang, aus folgenden Gründen heraus: LIFG-Informationsfreiheitsanträge zu spezifizierten Akten wie das Wohnhaus Hannah Arendts ("Elemente und Ursprünger totaler Herrschaft" bzw. "Die drei Säulen der Hölle) in Heidelberg "Schloßberg 16" betreffend (Baudenkmal Barock 17.-18. Jhdt., von der Stadt Heidelberg undokumentiert zerstört, siehe google maps Baumbestand ohne Baulichkeit), oder Heidelberg "Villa Schloss-Wolfsbrunnenweg 22-24", oder Heidelberg "Villa Kurpfalzring 71" (u.a.) führten nicht zu Informationszugang in irgendwelchen Akten oder auch nur Informationsvermittlung ohne Aktenzugang. Nach aller meiner Erfahrung mit Inanspruchnahm von LIFG sowie des Grundgesetzes gegenüber der "Öffentlichen Verwaltung Stadt Heidelberg" unter Führung des Oberbürgermeisters Herrn Hon. Prof. Dr. E. Würzner scheitert rechtswirksame Inanspruchnahme des Menschen- und Völkerrechtes der Meinungs- und Informationsfreiheit gemäß Grundgesetz Art. 1 GG, Informationsheitsgesetz IFG und IFG, universalen und europäischen Grundrechten der AEMR / EMRK i.S. Beschluss des Europarates Nr. 205 vom 18.06. 2009, Resolution von Tromsö, u.a., immer an Grundsätzen des Rechtsstaates Deutschlands, welche die Rechtsabteilung der Stadt Heidelberg den Rechtsbetroffenen genauso nicht vermittelt wie völkerrechtswidrige Umstände dahingehend an keiner Stelle des Grundgesetzes für Rechtslaien erkennbar veröffentlicht sind. Wiederholte Versuche der Inanspruchnahme des - von den Vereinigten Staaten von Amerika überhaupt erst aus Anlass Deutschlands im Zusammenhang von bürokratisierter "Arisierung" und "Liquidierung" heraus geschaffenen - universalen Völkerrechts der Meinungssfreiheit und deren Voraussetzung der Informationsfreiheit kollidieren in Deutschland bis heute mit aus vor 1945 hergebrachte Gesetzmäßigkeiten in Unterbestimmungen des Grundgesetzes wie u.a. "Amtsgeheimnis", "Verschwiegenheitspflicht", "Geheimnisverrat" bei Androhen von 5 Jahren Haft bei Verletzen, sowie der aus vor 1945 hergebrachten durch den Verwaltungsjuristen Theodor Maunz für die politischen Ziele Adolf Hitlers modifizierten Verwaltungsverfahrensgesetze (VwVfG) als heutiges "Gundgesetz der Verwaltung" (siehe Home Bundesministeriums des Innern BMI), und führen letztlich statt zu Informationszugang zu amtlichen Koordinieren von "Betreuung des Querulanten mit Informationsfreiheitsanträgen" (Aktenzeichen Z 4025 XVII 668/22 Amtsgericht Heidelberg ), zu "ständiger und besonderer Beobachtung des Störers und Gefährders der Verwaltung" (sog. "Gefährderansprache) mit Ankündigen des Vollziehens von "Ingewahrsamnahmen". Die Arisierungsmaßnahmen der Stadt Heidelberg liegen 80 Jahre zurück und sind von öffentlichen Interesse. Zugang hierzu berechtigt das Völkerrecht der Europäischen Gemeinschaft mit Deutschland als demjenigen Mitgliedsland, das dieses Recht weltweit mit Nachdruck einfordert außer für Deutschland selbst - ohne selbst einen Menschenrechtsbeauftragten in Deutschland zur Verfügung zu stellen. Der Rechtsweg (den das Informationsfreiheitsgesetz Deutschlands nicht erklärt weil dem "Freiheit" Suchenden "zumutbar" selbst zu finden) führt zu Abweisung des Betrachtens beim Bundesverfassungsgerichts (ohne Begründung) mit der Empfehlung sich "nach Berlin" zu wenden statt noch einmal nach Karlsruhe. Die höchste Stelle in Berlin - das Bundespräsidialamt Abt. Verfassungsrecht - bescheinigt "Anspruchsberechtigung" in der Informationsfreiheit Deutschlands, mit der ich hiermit das Angebot des Berliner Vereins "Frag den Staat" in Anspruch nehme. Im von der Heidelberger "Koordinierungsstelle für die Informationsfreiheit" seitens Unbekannt ("i.A.") initiierten Verfahren zur amtsgerichtlichen/amtsärztlichen Betrachtung "wirrer Schriftsätze des untypischen Querulanten", dessen "Gefährlichkeit" man dem Betreuungsgericht gerne "mündlich" aufzeigen möchte (Aktenvermerke), ist gesonderter LIFG-Antrag auf selbstständigen Informationszugang in den Aktenquellen des Betreuungsgerichts sowie der Koordinierungsstelle eingereicht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 289875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289875/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner
Andreas Zoeltner
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Amtliche Arisierungs- und Wiedergutmachungsakten der Stadt Heidel…
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: Amtliche Arisierungs- und Wiedergutmachungsakten der Stadt Heidelberg [#289875]
Datum
11. November 2023 17:13
An
Stadt Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Amtliche Arisierungs- und Wiedergutmachungsakten der Stadt Heidelberg“ vom 09.10.2023 (#289875) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner
Andreas Zoeltner
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Amtliche Arisierungs- und Wiedergutmachungsakten der Stadt Heidel…
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Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: Amtliche Arisierungs- und Wiedergutmachungsakten der Stadt Heidelberg [#289875]
Datum
11. November 2023 17:13
An
Stadt Heidelberg
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Amtliche Arisierungs- und Wiedergutmachungsakten der Stadt Heidelberg“ vom 09.10.2023 (#289875) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner

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Andreas Zoeltner
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Amtliche Arisierungs- und Wiedergutmachungsakten der Stadt Heidel…
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Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: Amtliche Arisierungs- und Wiedergutmachungsakten der Stadt Heidelberg [#289875]
Datum
20. November 2023 15:16
An
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Amtliche Arisierungs- und Wiedergutmachungsakten der Stadt Heidelberg“ vom 09.10.2023 (#289875) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner