Amtliche Arisierungs- und Wiedergutmachungsakten der Stadt Heidelberg
Hiermit ist vollständige Information mittels unbehinderten Aktenzugang beantragt:
1.
Zu allen Arisierungsakten der Stadt Heidelberg einschließlich Doppel- und Nebenakten, welche insbesondere in der "NS-Hochburg Heidelberg" (Rhein Neckar Zeitung 13.01.2013) in nicht geringen Umfang vorliegen müssten. Die Stadt Frankfurt verzeichnet dazu Adressen in einer Liste auf 14 Seiten mit Lücken in unbekannten Umfang aufgrund kriegsbedingter Aktenverluste. Die Archive der Heidelberger Verwaltung sind unbeschädigt dahingehend und somit vollständig.
2.
Zu allen "Wiedergutmachungsakten" der Stadt Heidelberg in diesem Zusammenhang,
aus folgenden Gründen heraus:
LIFG-Informationsfreiheitsanträge zu spezifizierten Akten wie das Wohnhaus Hannah Arendts ("Elemente und Ursprünger totaler Herrschaft" bzw. "Die drei Säulen der Hölle) in Heidelberg "Schloßberg 16" betreffend (Baudenkmal Barock 17.-18. Jhdt., von der Stadt Heidelberg undokumentiert zerstört, siehe google maps Baumbestand ohne Baulichkeit), oder Heidelberg "Villa Schloss-Wolfsbrunnenweg 22-24", oder Heidelberg "Villa Kurpfalzring 71" (u.a.) führten nicht zu Informationszugang in irgendwelchen Akten oder auch nur Informationsvermittlung ohne Aktenzugang.
Nach aller meiner Erfahrung mit Inanspruchnahm von LIFG sowie des Grundgesetzes gegenüber der "Öffentlichen Verwaltung Stadt Heidelberg" unter Führung des Oberbürgermeisters Herrn Hon. Prof. Dr. E. Würzner scheitert rechtswirksame Inanspruchnahme des Menschen- und Völkerrechtes der Meinungs- und Informationsfreiheit gemäß Grundgesetz Art. 1 GG, Informationsheitsgesetz IFG und IFG, universalen und europäischen Grundrechten der AEMR / EMRK i.S. Beschluss des Europarates Nr. 205 vom 18.06. 2009, Resolution von Tromsö, u.a., immer an Grundsätzen des Rechtsstaates Deutschlands, welche die Rechtsabteilung der Stadt Heidelberg den Rechtsbetroffenen genauso nicht vermittelt wie völkerrechtswidrige Umstände dahingehend an keiner Stelle des Grundgesetzes für Rechtslaien erkennbar veröffentlicht sind.
Wiederholte Versuche der Inanspruchnahme des - von den Vereinigten Staaten von Amerika überhaupt erst aus Anlass Deutschlands im Zusammenhang von bürokratisierter "Arisierung" und "Liquidierung" heraus geschaffenen - universalen Völkerrechts der Meinungssfreiheit und deren Voraussetzung der Informationsfreiheit kollidieren in Deutschland bis heute mit aus vor 1945 hergebrachte Gesetzmäßigkeiten in Unterbestimmungen des Grundgesetzes wie u.a. "Amtsgeheimnis", "Verschwiegenheitspflicht", "Geheimnisverrat" bei Androhen von 5 Jahren Haft bei Verletzen, sowie der aus vor 1945 hergebrachten durch den Verwaltungsjuristen Theodor Maunz für die politischen Ziele Adolf Hitlers modifizierten Verwaltungsverfahrensgesetze (VwVfG) als heutiges "Gundgesetz der Verwaltung" (siehe Home Bundesministeriums des Innern BMI), und führen letztlich statt zu Informationszugang zu amtlichen Koordinieren von "Betreuung des Querulanten mit Informationsfreiheitsanträgen" (Aktenzeichen Z 4025 XVII 668/22 Amtsgericht Heidelberg ), zu "ständiger und besonderer Beobachtung des Störers und Gefährders der Verwaltung" (sog. "Gefährderansprache) mit Ankündigen des Vollziehens von "Ingewahrsamnahmen".
Die Arisierungsmaßnahmen der Stadt Heidelberg liegen 80 Jahre zurück und sind von öffentlichen Interesse.
Zugang hierzu berechtigt das Völkerrecht der Europäischen Gemeinschaft mit Deutschland als demjenigen Mitgliedsland, das dieses Recht weltweit mit Nachdruck einfordert außer für Deutschland selbst - ohne selbst einen Menschenrechtsbeauftragten in Deutschland zur Verfügung zu stellen.
Der Rechtsweg (den das Informationsfreiheitsgesetz Deutschlands nicht erklärt weil dem "Freiheit" Suchenden "zumutbar" selbst zu finden) führt zu Abweisung des Betrachtens beim Bundesverfassungsgerichts (ohne Begründung) mit der Empfehlung sich "nach Berlin" zu wenden statt noch einmal nach Karlsruhe.
Die höchste Stelle in Berlin - das Bundespräsidialamt Abt. Verfassungsrecht - bescheinigt "Anspruchsberechtigung" in der Informationsfreiheit Deutschlands, mit der ich hiermit das Angebot des Berliner Vereins "Frag den Staat" in Anspruch nehme.
Im von der Heidelberger "Koordinierungsstelle für die Informationsfreiheit" seitens Unbekannt ("i.A.") initiierten Verfahren zur amtsgerichtlichen/amtsärztlichen Betrachtung "wirrer Schriftsätze des untypischen Querulanten", dessen "Gefährlichkeit" man dem Betreuungsgericht gerne "mündlich" aufzeigen möchte (Aktenvermerke), ist gesonderter LIFG-Antrag auf selbstständigen Informationszugang in den Aktenquellen des Betreuungsgerichts sowie der Koordinierungsstelle eingereicht.
Antwort verspätet
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Datum9. Oktober 2023
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11. November 2023
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